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AusbildungBAföG-Reform 2024: Dies gilt seit Herbst 2024

Abo-Inhalt25.09.20242523 Min. LesedauerVon Prof. Dr. Ralf Jahn, Würzburg

| Gute Nachricht für Schüler und Studierende: Mit der neuen BAföG- Reform werden Schüler mit Beginn des neuen Schuljahres, Studierende ab dem Wintersemester 2024/25 finanziell entlastet und erhalten mehr Flexibilität während des Studiums. Was ändert sich? |

1. BAföG als Säule staatlicher Ausbildungsförderung

Seit dem 1.8.22 können Studierende sowie Schüler von erheblichen Leistungsverbesserungen profitieren. Folgende Verbesserungen haben sich durch die BAföG-Reform im Jahr 2022 ergeben:

  • Förderungshöchstbetrag: Dieser stieg von 861 auf 934 EUR. Nun wird er nochmals angehoben auf 992 EUR. Das ist eine Steigerung um 6,2 %.
  • Altersgrenze: Wurde auf 45 Jahre bei Beginn der Ausbildung angehoben.
  • Freibeträge vom Elterneinkommen: Diese wurden um 20,75 % angehoben. Hier erfolgt eine erneute Anhebung um insgesamt 5,25 %.
  • Wohnbedarfszuschlag: 2022 wurde dieser von 325 auf 360 EUR angehoben. Zukünftig beträgt er 380 EUR.
  • BAföG-Notfallmechanismus: Hierdurch können in Krisensituationen Studierende sowie Schüler in der Ausbildung schnell und gezielt unterstützt werden.

2. Verbesserungen durch die BAföG-Reform 2024

Nach der Reform von 2022 verbessert der Bund nun erneut die Förderbedingungen für anspruchsberechtigte Schüler bzw. Studierende. Das 29. BAföG-Änderungsgesetz trat am 25.7.24 in Kraft. Die Änderungen wirken zum Schuljahresbeginn im Herbst 2024 bzw. zum Wintersemester 2024/25. Auf der nächsten Seite erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Änderungen.

Noch eine Sache: Wie bisher gilt, dass Schüler und Studierende BAföG nur auf Antrag erhalten. Die durch Reform 2024 erfolgten finanziellen Verbesserungen müssen nicht gesondert beantragt werden, sondern werden im Rahmen des Gesetzesvollzugs von den zuständigen Bewilligungsstellen automatisch umgesetzt.

Seit 2021 kann der BAföG-Antrag auch online gestellt werden. Ab sofort unterstützt dabei auch die kostenlose BAföG Digital-App. Nutzer können nun von ihrem Handy oder Tablet Unterlagen zu ihrem bestehenden BAföG- Antrag an das zuständige Amt übermitteln und auch den Status des Antrags einsehen. Die BAföG Digital-App beinhaltet außerdem den neuen BAföG-Rechner. Mit ihm kann der Anspruch auf die Ausbildungsförderung nach Beantwortung einiger Fragen ermittelt werden. Der BAföG-Rechner steht auch im Browser zur Verfügung.

Checkliste / Die wichtigsten Änderungen des BAföG im Herbst 2024

  • 1. Anhebung der Grundbedarfssätze und Wohnkostenpauschale: Die Grundbedarfssätze des BAföG werden um fünf Prozent angehoben. Die Wohnkostenpauschale für auswärtswohnende Studierende steigt von 360 auf 380 EUR. Für auswärtswohnende Schüler gilt eine entsprechende Steigerung. Der Förderungshöchstbetrag steigt damit von 934 auf 992 EUR.
  • 2. Einmalige Studienstarthilfe: Junge Menschen aus einkommensschwachen Haushalten haben bei Aufnahme des Studiums nun einen Anspruch auf eine einmalige Studienstarthilfe in Höhe von 1.000 EUR. Sie wird als Zuschuss gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden. Sie unterstützt bei Ausgaben, die typischerweise mit dem Studienstart verbunden sind (z. B. Laptop, Lehr- und Lernmaterialien, Mietkaution). Die Studienstarthilfe kann unabhängig von einem späteren BAföG-Bezug beantragt werden und wird nicht auf das BAföG angerechnet.
  • 3. Anhebung der Freibeträge: Bereits mit der BAföG-Reform 2022 erfolgte eine Anhebung der Freibeträge für Elterneinkommen um 20,75 %. Mit der aktuellen BAföG-Reform werden die Eltern-Freibeträge nun erneut um insgesamt 5,25 % angehoben. Das Einkommen minderjähriger Geschwister, die nicht in einer förderfähigen Ausbildung stehen, wird zudem künftig nicht mehr auf den erhöhten Elternfreibetrag angerechnet. Auch die Freibeträge, die bei der Darlehnsrückzahlung gelten, werden um insgesamt 5,25 % erhöht. Der Freibetrag für eigenes Einkommen der Geförderten wird so angepasst, dass sie bis zum Umfang eines sogenannten Minijobs hinzuverdienen können, ohne dass es auf den BAföG-Anspruch angerechnet wird.
  • Praxistipp | Auch Schüler profitieren vom zweiten Schritt der BAföG-Reform. Die vorgesehene Anhebung der Bedarfssätze sowie Freibeträge vom Einkommen der Eltern gilt für Studierende, aber genauso auch für Schülerinnen und Schüler. Außerdem soll für beide Gefördertengruppen die Freibetragsgrenze für eigenes Einkommen der Auszubildenden auf die ab dem 1.1.25 geltende Minijob-Grenze von 556 EUR steigen.
  • 4. Einführung eines Flexibilitätssemesters: Es wird ein sog. Flexibilitätssemester eingeführt, das allen Studierenden einmalig die Möglichkeit gibt, ohne Angabe von Gründen über die Förderungshöchstdauer hinaus für ein Semester weiter BAföG zu erhalten. Damit ist es zum Beispiel möglich, sich ganz auf die Abschlussarbeit zu konzentrieren, auch wenn die formale Regelstudienzeit leicht überschritten wird.
  • 5. Fachrichtungswechsel: Ein Fachrichtungswechsel kann künftig ohne negative Folgen für den BAföG-Anspruch auch später im Studium vorgenommen werden. Studierende, die BAföG erhalten, bekommen durch die Neuregelung ein Semester länger Zeit, um aus wichtigem Grund die Fachrichtung zu wechseln. Bisher galt bei einem Fachrichtungswechsel oder einem Ausbildungsabbruch an Hochschulen, Höheren Fachschulen und Akademien, dass ein wichtiger Grund nur bis zum Beginn des vierten Fachsemesters anerkannt werden kann. Mit der neuen Regelung ist ein Wechsel bis zum Beginn des fünften Fachsemesters möglich.
  • 6. Bürokratieabbau: Mit der BAföG-Reform soll der bürokratische Aufwand bei der Beantragung und Bewilligung des BAföG reduziert werden. Dies soll beispielsweise durch angemessene Pauschalierungen und Verzicht auf Anrechnungsregelungen geschehen.
  • Praxistipp | Bereits seit November 2023 steht ein vereinfachtes Formular zur Vermögenserklärung zur Verfügung, bei dem unterhalb einer gewissen Schwelle auf die Einreichung von Belegen und eine Prüfung im Einzelfall verzichtet wird. Weitere Fallkonstellationen, in denen eine Erklärung der Antragstellenden ausreicht und auf Nachweise im Einzelfall verzichtet werden kann, sollen folgen.
Weiterführende Hinweise
  • Weitere Informationen stellt das BMBF zur BAföG-Reform 2024 in einem umfangreichen FAQ-Katalog zur Verfügung unter iww.de/s11605, ferner: FAQ zur BAföG-Reform 2024 | Bundesregierung.
  • Die kostenlose BAföG Digital-App finden Sie unter iww.de/s11603.
  • Der BAföG-Rechner steht hier zur Verfügung: iww.de/s11604.

AUSGABE: AA 10/2024, S. 178 · ID: 50165907

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