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Büroorganisation/MitarbeiterbeteiligungMit einer Mitarbeiterbeteiligung am Maklerunternehmen dem Fachkräftemangel die Stirn bieten

Abo-Inhalt10.03.20254163 Min. LesedauerVon Dipl.-Volkswirt Stefan Fritz, Geschäftsführender Gesellschafter der Beratungs-GmbH, Bamberg

| Die Zahlen des Statistischen Bundesamtes kündigen es schon an: In den kommenden 13 Jahren wird sich die Fachkräftelücke von derzeit zwei Mio. auf 6,8 Mio. erhöhen. Das ist eine dramatische Entwicklung, die mit der zurückliegenden Entwicklung nicht vergleichbar ist. Versicherungsmaklerunternehmen sollten sich darauf vorbereiten und dem Problem entschieden entgegentreten. Die Mitarbeiterbeteiligung bietet hier einen Ausweg und Lösungsansätze. VVP erläutert, warum das so ist. |

Was eine Mitarbeiterbeteiligung ausmacht

Was macht Ihr Maklerunternehmen, um Mitarbeiter zu binden und neue Beschäftigte zu gewinnen? Was sind Ihre Hebel für mehr Arbeitgeberattraktivität? Wenn Sie auf diese Frage mit betrieblicher Altersversorgung, Jobrad oder Tankgutschein antworten, dann machen Sie das, was andere auch machen. Damit ziehen Sie gleich mit anderen Versicherungsmaklern, heben sich aber nicht ab.

Wenn Sie auf diese Frage mit wirkungsvoller Führung, hoher Eigenverantwortung der Beschäftigten oder strukturierter Personalentwicklung antworten, dann sind Sie in diesem Bereich schon deutlich besser für Gegenwart und Zukunft aufgestellt.

Wenn Sie aber auch an Mitarbeiterbeteiligung denken, haben Sie die Chance, sich deutlich von anderen Versicherungsmaklern abzuheben. Und genau darauf kommt es an: Werden Sie anders, machen Sie sich sichtbar und treffen Sie den Nerv Ihrer Beschäftigten!

Mitarbeiterbeteiligung ist Win-Win-Situation für beide Seiten

Die Mitarbeiterbeteiligung bietet eine Vielzahl von Positiveffekten für beide Seiten – für Ihr Maklerunternehmen und für Ihre Beschäftigten. Um nur die wichtigsten vier Punkte zu nennen:

  • 1. Die Motivation steigt nachweislich, die Beschäftigten werden zu Mit-Unternehmern und identifizieren sich deutlich stärker mit den Interessen und Zielen des Unternehmens. Die Arbeit wird, das belegen mehrere Studien, produktiver und kundenorientierter.
  • 2. Über Mitarbeiterbeteiligungsinstrumente können Steuern und Sozialversicherungsabgaben im erheblichen Umfang eingespart werden. Die frei werdende Liquidität kann sinnvoll an anderer Stelle genutzt werden.
  • 3. Das Eigenkapital und die Liquidität Ihres Maklerunternehmens kann gestärkt werden.
  • 4. Eine Nachfolgeregelung für Ihr Maklerunternehmen lässt sich umsetzen.

Zahlreiche Freiheitsgrade mit nur geringen Einschränkungen

In der Umsetzung einer Mitarbeiterbeteiligung gibt es erhebliche Gestaltungsfreiheiten. Diese müssen Sie kennen, um Sie nutzen zu können. Dann haben Sie die Möglichkeit, Ihr Beteiligungsmodell genau auf Ihre und die Belange Ihrer Mitarbeiter auszurichten.

Die Spannbreite der Mitarbeiterbeteiligung reicht

  • von der „einfachen“ Erfolgsbeteiligung
  • bis hin zur Aufnahme von Gesellschaftern;
  • dazwischen gibt es aber auch diverse andere Formen der Beteiligung wie Mitarbeiterdarlehen, Genussrechte oder stille Beteiligungen.

Jede Beteiligungsform hat eine andere Ausrichtung, sodass jedem Versicherungsmakler und jeder Belegschaft gedient werden kann. Darüber hinaus gibt es diverse Freiheiten in der Ausgestaltung jeder Beteiligungsform. „Standesrechtliche“ Beschränkungen oder Einschränkungen existieren nicht.

Steuervorteile und weniger Sozialversicherungsabgaben

Auch die Politik kennt die Vorteile der Mitarbeiterbeteiligung. Daher wird die Mitarbeiterbeteiligung mit Steuer- und Sozialversicherungsbefreiung von bis zu 2.000 Euro pro Mitarbeiter und Jahr gefördert. Dies sollte Ihr Maklerunternehmen nutzen und diesen Vorteil auch den Beschäftigten öffnen.

Beispiel

Das Maklerunternehmen hat mit Außendienst-Mitarbeiter M vereinbart, dass M eine Prämie in Form einer stillen Beteiligung am Maklerunternehmen in Höhe von 2.000 Euro erhält.

Ergebnis: Der geldwerte Vorteil ist in Höhe von 2.000 Euro nach § 3 Nr. 39 EStG steuerfrei. Insoweit fallen auch keine Sozialabgaben an (§ 1 Abs. 1 SvEV).

Beteiligungsunternehmen geben ihren SV-Vorteil oftmals an die Beschäftigten freiwillig weiter. So wird das Modell für die Mitarbeiter besonders attraktiv. Ein Weg in diesem Bereich kann die Gewährung einer bemerkenswerten und Aufmerksamkeit erhaschenden Verzinsung auf die Beteiligung sein. Ein anderer Weg kann aber auch die Finanzierung einer Unternehmensparty sein. Hier kennt Ihre Kreativität keine Grenzen.

Fazit | Die Mitarbeiterbeteiligung bietet Chancen, das eigene Maklerunternehmen besser auf die Anforderungen der Zukunft vorzubereiten. Die Vorteile sind umfangreich, die Einschränkungen in der Gestaltung gering. Dennoch sollte der Aufbau professionell unterstützt werden, da Fehler teuer werden können.

AUSGABE: VVP 5/2025, S. 21 · ID: 50347215

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