Juni 2022
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PersonalmanagementAusgleich eines negativen Arbeitszeitkontos bei Freistellung
Leseprobe13.04.20224067 Min. Lesedauer
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Hinweis an Redaktion
Arbeitgeber zum Abzug von Minusstunden nicht berechtigt
| Befinden sich auf einem Arbeitszeitkonto eines Mitarbeiters bei seinem Ausscheiden noch Minusstunden, dürfen Sie als Arbeitgeber Entgelt nur kürzen bzw. zurückfordern, wenn dies arbeitsvertraglich vereinbart ist. Haben Sie außerordentlich gekündigt und ist in einem gerichtlichen Vergleich die Freistellung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses unter Einbringung von Urlaub und etwaiger Zeitguthaben vereinbart, kann der Mitarbeiter sein Konto nicht mehr ausgleichen; das geht zu Ihren Lasten, so das LAG Nürnberg, Urteil vom 19.05.2021, Az. 4 Sa 423/20, Abruf-Nr. 224019. |
AUSGABE: VVP 6/2022, S. 2 · ID: 48105634
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