März 2022
Aktuell geöffnet
Ausgabe abgeschlossen
Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe März 2022 abgeschlossen.
KrankenversicherungBeitragszuschuss zur PKV – nur die Hälfte des Basistarifs
Leseprobe02.02.20222585 Min. Lesedauer
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
Richtschnur ist Obergrenze des konkret-individuellen Basistarifs
| Immer wieder kommt es zum Streit um Leistungen der Grundsicherung im Alter bei privat Krankenversicherten. Aktuell hat das LSG Niedersachsen-Bremen entschieden: Für die Obergrenze des Beitragszuschusses nach § 32 Abs 4 S. 2 Nr. 1 SGB XII ist die Hälfte des Beitrags im (konkret-individuellen) Basistarif maßgeblich, den die betroffene Person der privaten Krankenversicherung zu leisten hat oder – soweit sie nicht im Basistarif versichert ist – nach einem Wechsel in diesen Tarif zu leisten hätte (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 22.07.2021, Az. L 8 SO 246/19, Abruf-Nr. 227208). |
AUSGABE: VVP 3/2022, S. 2 · ID: 47966356
Favorit setzen
Hinweis an Redaktion