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LeserforumWer zahlt die Reparaturkosten bei Schäden durch Schlaglöcher?

Abo-Inhalt15.04.20252 Min. Lesedauer

| Mit Frühlingsbeginn treten witterungsbedingt vermehrt Schlaglöcher auf deutschen Straßen auf. Diese können erhebliche Schäden an Fahrzeugen verursachen. Dazu erreichte uns eine Anfrage. |

Frage: Wer zahlt für die Reparaturen?

Antwort: Typische Schlagloch-Schäden an Fahrzeugen sind u. a. kaputte Reifen und Felgen, verbogene Spurstangen oder sogar verzogene Fahrwerke. Alexander Held von der Verti Versicherung AG beantwortet die Frage so:

1. Teilkasko-Versicherung ist für Schlagloch-Schäden nicht ausreichend

Diese und andere Schäden, die durch Schlaglöcher am eigenen Fahrzeug entstehen, deckt ausschließlich eine Vollkaskoversicherung. Die Vollkaskoversicherung übernimmt die Reparaturkosten, allerdings fällt die vereinbarte Selbstbeteiligung an und es kann zu einer Hochstufung in der Schadenfreiheitsklasse kommen.

Eine Teilkaskoversicherung ist dagegen bei Schlagloch-Schäden nicht ausreichend. Sie deckt nur bestimmte Risiken wie Diebstahl oder Naturgewalten, aber keine Schäden durch Schlaglöcher. Auch die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt keine Schäden am eigenen Fahrzeug.

2. Haftung des Staates: Geringe Aussicht auf Schadenersatz

Man darf nicht generell davon ausgehen, dass der Fahrbahnbelag in Ordnung ist und keine Schäden aufweist. Dies gilt insbesondere für wenig befahrene Straßen mit untergeordneter Verkehrsbedeutung. Im Gegensatz hierzu dürften Fahrer auf Straßen mit hoher Verkehrsbedeutung, wie beispielsweise Autobahnen, erwarten, dass keine erheblichen Vertiefungen bestehen, die zu Beschädigungen oder Unfällen führen können.

Fahrzeugführer müssen die Geschwindigkeit an die Straßenverhältnisse anpassen. Dies gilt auch bei Schlaglöchern. Der Staat muss zwar auf Straßenschäden aufmerksam machen. Die Aussicht auf staatlichen Schadenersatz sei jedoch gering, da der Nachweis einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht schwer zu erbringen ist.

Praxistipp | Um die Schadenregulierung zu erleichtern, sollte der Unfall umfassend dokumentiert werden. Dazu zählen Fotos des Schlaglochs und des beschädigten Fahrzeugs, eine Dokumentation, auf welcher Straße der Unfall passiert ist und welche Höchstgeschwindigkeit dort gilt. Hilfreich können auch Zeugenberichte sein. Vorsorglich sollte außerdem die Polizei und – sofern man über eine Vollkasko-Versicherung verfügt – die Kfz-Versicherung informiert werden.

AUSGABE: VK 4/2025, S. 63 · ID: 50363498

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