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Private KrankenversicherungKein Anspruch auf Offenlegung der Kalkulationsgrundsätze
| Begehrt der VN die Feststellung, dass der Kranken-VR seine Pflicht zur Beitragsstabilisierung verletzt hat, muss er dafür konkrete Verdachtsmomente darlegen. |
Hierauf wies das OLG Dresden hin (30.7.24, 4 U 2394/22, Abruf-Nr. 245542). Eine Verpflichtung des VR, im Rahmen der sekundären Darlegungslast seine Kalkulationsgrundsätze offenzulegen und die Höhe der Abzüge mitzuteilen, besteht nach der Entscheidung nicht.
Es gilt: Die Wirksamkeit einer auf eine Neukalkulation der Beiträge gestützten Beitragserhöhung beurteilt sich allein nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Die allgemeine Steigerung der Gesundheitskosten in Deutschland oder die Inflationsentwicklung im maßgeblichen Zeitraum ist hierfür ohne Belang.
Merke | Der VN trägt die Beweislast für eine nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Limitierungsentscheidung (so schon BGH 20.3.24, IV ZR 68/22). |
AUSGABE: VK 1/2025, S. 1 · ID: 50256941