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Vollstreckungspraxis„Fake“ oder echt? Wenn Schuldner manipulierte Kontoauszüge vorlegen
| Regelmäßig berichten wir von Schuldnern, die eingenommene Gelder verheimlichen. Aber es gibt auch Fälle, in denen Schuldner sogar gefälschte Kontoauszüge vorlegen und damit Guthaben verschweigen. Die Gefahr steigt mit immer leistungsfähigerer Software oder KI-Tools, die auf Befehl Dokumente verändern. Wie können sich Gläubiger schützen? |
Früher war es einfach: Es gab ausschließlich (Papier-)Kontoauszüge, die allein schon an der Haptik und natürlich dem Banklogo leicht zu erkennen waren. Fälschungen waren aufwendig und für Laien kaum zu bewerkstelligen. Seitdem immer mehr Bankkunden dazu übergehen, ihre Auszüge digital bzw. im PDF-Format zu archivieren, steigt auch das Risiko, dass Schuldner Gläubigern bzw. Gerichtsvollziehern teilweise oder komplett gefälschte Kontoauszüge aushändigen.
Beispiel |
Schuldner S. übersendet nach einem Gespräch den zugesagten, zehnseitigen Kontoauszug als PDF-Datei. Auf den ersten Blick sieht alles schlüssig aus, abbuchende Stellen und Gutschriften stimmen mit den Angaben des S. überein. Aber: Mithilfe einer Software hat S. zwei Zeilen im Auszug gelöscht und durch eine erfundene Abbuchung ersetzt. So erfährt Gläubiger G. nicht, dass S. ein Darlehen an seinen Bruders B. von 4.000 EUR von diesem zurückerhalten hat. |
Grundsätzlich kann in Fällen, wie diesem, ein Betrugsversuch bzw. Urkundenfälschung vorliegen. Aber: Will sich ein Gläubiger nach einem solchen Manöver noch auf vom Schuldner vorgelegte Auszüge verlassen?
Echte (Papier-)Kontoauszüge können oft aufgrund von Sicherheitsmerkmalen (z. B. Wasserzeichen, Hintergrundmuster) oder aufgrund der typischen Papierart der Banken erkannt werden. Aber die Zeilen darin können gezielt überschrieben oder nachbearbeitet werden. Bestehen Sie daher auf Vorlage von Originalauszügen. Digitale Kontoauszüge wiederum können auch mit Software oder KI-Tools generiert werden und sind vielleicht nicht leicht zu identifizieren.
Beachten Sie | Im Verdachtsfall kann die ausstellende Bank prüfen, ob ein vorliegender Auszug echt ist. Dies ist datenschutzrechtlich zulässig, denn schließlich erfährt die Bank mit dem Auszug nur Daten, die sie selbst bereits kennt und verarbeitet hat. Achten Sie auf verdächtige Merkmale in Auszügen, wie auffällig viele „glatte“ Summen, typografische Fehler, sich ändernde Schriftarten oder -typen oder untypische Sonderzeichen. Möglicherweise können Sie den Auszug mit älteren Kontoauszügen derselben Bank (ggf. auch aus Parallelakten) abgleichen.
Grundsätzlich kann ein Schuldner auch andere gefälschte Bankdokumente vorlegen (z. B. Kreditvertrag), um angebliche Verbindlichkeiten vorzutäuschen.
AUSGABE: VE 9/2025, S. 146 · ID: 50511551