FeedbackAbschluss-Umfrage

VollstreckungspraxisVollstreckungs-Tipp des Monats

Abo-Inhalt27.05.20252 Min. Lesedauer

| Immer wieder entdecken Gläubiger Indizien dafür, dass der Schuldner einen Nebenjob hat. So auch im Fall unserer Leserin Giselle Lambrini, Berlin. Sie hatte den Verdacht, dass der Schuldner mit Unterrichtsstunden seine Kasse aufbessert, ohne den Gläubiger teilhaben zu lassen. |

Vollstreckungs-Tipp des Monats: Überraschung in der Musikschule

Schuldner S. hatte vor einem halben Jahr seine Ratenzahlungen plötzlich eingestellt. Pfändbare Habe war nicht ersichtlich. Unsere Leserin wusste allerdings, dass S. Musik studiert und früher Unterricht gegeben hatte. Ob er wohl immer noch unterrichtete und dies nicht mitgeteilt hatte?
Würde S. wieder Unterricht geben, müsste er hierfür einen Ort haben und auch werben, zumindest über Kollegen, Einrichtungen oder Mund-zu-Mund-Propaganda. Werbeflyer mit seinem Gesicht oder Namen würde er wohl eher meiden. Unsere Leserin recherchierte. Dabei dachte sie auch daran, dass ihre Lebensgefährtin sich das Gitarrespielen online mit Tutorials und YouTube-Videos beigebracht hatte.
Also durchsuchte unsere Leserin schwerpunktmäßig Videoportale, allen voran natürlich YouTube, und gab zudem passende Schlagworte ein (Instrument, Gitarre, Unterricht) – leider erfolglos. Dann checkte sie die Website der örtlichen Musikschule. Auch dort war S. nicht als Lehrer aufgeführt. Doch eine Musikschule müsste sich ja eigentlich in der lokalen „Szene“ der Musiklehrer auskennen, dachte unsere Leserin. Also rief sie dort an.
Nach wenigen Minuten Plauderei mit dem Sekretariat erfuhr unsere Leserin, dass ein Musiklehrer mit dem Namen des S. zwar nicht fest in der Musikschule angestellt war, aber als freier Mitarbeiter in einem separaten Raum eines nahen Gemeindehauses unterrichtete. Daher war er auch auf der Website der Musikschule nicht auffindbar. Unsere Leserin ließ sicherheitshalber ihre Lebensgefährtin eine Probestunde bei S. nehmen. Als diese ihr per WhatsApp bestätigte, dass ihre Beschreibung des S. auf den Musiklehrer passte, holte unsere Leserin ihre Lebensgefährtin im Gemeindehaus ab und begrüßte S. freundlich.
Unsere Leserin brauchte anschließend nicht lange „um den heißen Brei“ herumzureden: S. nahm seine Ratenzahlungen wieder auf und tilgte seitdem fortlaufend seine Schuld – ohne Unterbrechungen.

Oft sind es ungewöhnliche Vollstreckungsmethoden oder sogar Zufälle, die helfen, dem Schuldner auf die Schliche zu kommen und die Vollstreckung erfolgreich zu beenden. Diese Fälle sammeln wir und veröffentlichen sie an dieser Stelle im Leser-Erfahrungsaustausch.

Schildern auch Sie uns Ihren „schönsten Fall“. Wird er veröffentlicht, erhalten Sie ein Einsenderhonorar von 50 EUR. Unsere Anschrift: IWW Institut, Redaktion „Vollstreckung effektiv“, Aspastraße 24, 59394 Nordkirchen, Fax: 02596 922-99, E-Mail: ve@iww.de.

AUSGABE: VE 6/2025, S. 108 · ID: 50407553

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2025

Bildrechte