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VollstreckungspraxisVollstreckungs-Tipp des Monats
| Immer wieder entdecken Gläubiger Indizien dafür, dass der Schuldner einen Nebenjob hat. So auch im Fall unserer Leserin Giselle Lambrini, Berlin. Sie hatte den Verdacht, dass der Schuldner mit Unterrichtsstunden seine Kasse aufbessert, ohne den Gläubiger teilhaben zu lassen. |
Vollstreckungs-Tipp des Monats: Überraschung in der Musikschule |
Ratenzahlungen eingestellt Würde S. wieder Unterricht geben, müsste er hierfür einen Ort haben und auch werben, zumindest über Kollegen, Einrichtungen oder Mund-zu-Mund-Propaganda. Werbeflyer mit seinem Gesicht oder Namen würde er wohl eher meiden. Unsere Leserin recherchierte. Dabei dachte sie auch daran, dass ihre Lebensgefährtin sich das Gitarrespielen online mit Tutorials und YouTube-Videos beigebracht hatte. Ein Anruf brachte wichtige Erkenntnisse Ein Besuch schaffte Klarheit Unsere Leserin brauchte anschließend nicht lange „um den heißen Brei“ herumzureden: S. nahm seine Ratenzahlungen wieder auf und tilgte seitdem fortlaufend seine Schuld – ohne Unterbrechungen. |
Oft sind es ungewöhnliche Vollstreckungsmethoden oder sogar Zufälle, die helfen, dem Schuldner auf die Schliche zu kommen und die Vollstreckung erfolgreich zu beenden. Diese Fälle sammeln wir und veröffentlichen sie an dieser Stelle im Leser-Erfahrungsaustausch.
Schildern auch Sie uns Ihren „schönsten Fall“. Wird er veröffentlicht, erhalten Sie ein Einsenderhonorar von 50 EUR. Unsere Anschrift: IWW Institut, Redaktion „Vollstreckung effektiv“, Aspastraße 24, 59394 Nordkirchen, Fax: 02596 922-99, E-Mail: ve@iww.de.
AUSGABE: VE 6/2025, S. 108 · ID: 50407553