März 2025
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ZwangsvollstreckungsformulareFehlerhafte Forderungsaufstellung vermeiden
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| Vielfach gehen bei den Vollstreckungsgerichten folgende Forderungsaufstellungen ein, die sich letztlich als fehlerhaft erweisen: |

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Beachten Sie | Diese Aufstellung ist aus folgenden Gründen falsch:

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- Grundlage der Vollstreckung ist der Titel. Die Forderungsaufstellung muss also auf diesem basieren. Sie muss somit auch mit den aus diesem ersichtlichen Daten und Beträgen beginnen.
- Mit dem Formularzwang wird insbesondere eine Entlastung der Vollstreckungsgerichte bezweckt. Durch die Vereinheitlichung der Antragsformulare soll die Effizienz der Antragsbearbeitung bei Gericht gesteigert werden (vgl. BT-Drucksache 13/341, S. 11; BR-Drucksache 326/12, S. 1; BGH VE 16, 152). Die Darstellung der zu vollstreckenden Forderungen in der Forderungsaufstellung dient damit der Übersichtlichkeit und vermeidet, dass das Vollstreckungsgericht bei der Antragsbearbeitung keine Mehrarbeit hat.archivAusgabe 9 | 2016 Seite 152
- Auf den Fall bezogen bedeutet dies: Addiert man vorliegend die einzelnen Zinsbeträge aus der verzinsten Forderung von 100,68 EUR, ergibt dies einen Gesamtbetrag von 10,48 EUR. Wenn man jedoch die Zinsforderung wie folgt – richtigerweise – einträgt,
ergibt sich hingegen eine Summe von 10,26 EUR, somit eine Differenz in Höhe von 0,22 EUR zulasten des Schuldners.
Merke | Nur, wenn die Eintragungsmöglichkeiten, insbesondere für Zinsläufe und unterschiedliche Zinshöhen, nicht ausreichen, ist die Anlage insgesamt oder teilweise mehrfach zu verwenden (§ 2 Abs. 5 ZVFV). Dies ist vorliegend offensichtlich jedoch nicht der Fall. |
AUSGABE: VE 3/2025, S. 51 · ID: 50267545
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