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ProzessrechtWeitere Urteile und Dokumente zum Dauerbrenner „Falsche HUK verklagt“

Abo-Inhalt17.07.202571 Min. Lesedauer

| Zu der Entscheidung des AG Geislingen (VA 25, 166: Falschen Versicherer verklagt – Rubrumsberichtigung) haben wir von mehreren Lesern Entscheidungen zum Thema „falsche HUK verklagt“ erhalten. |

1. LG Köln: Verwechselbare Tochterbezeichnungen gehen zulasten des VR

Auch das LG Köln behandelt die fehlerhafte Benennung des beklagten Versicherers mit einer Rubrumsberichtigung. Das Amtsgericht hatte zuvor eine Korrektur des Rubrums abgelehnt, da es sich bei der Beklagten und der HUK-Coburg Haftpflicht-Unterstützungs-Kasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a. G. um zwei verschiedene juristische Personen handele. Dazu in der Berufung das LG Köln: Grundsätzlich gilt, dass die in der Klageschrift enthaltende Parteibezeichnung auslegungsfähig ist. Wenn Versicherungsunternehmen in einem Mutterkonzern diverse Tochtergesellschaften betreiben, die alle ähnliche Bezeichnungen haben, so gehen Verwechslungen, die aufgrund dieser Verflechtung entstehen, zulasten des Versicherers.

Das gilt jedenfalls, wenn aufseiten des Versicherers keinerlei Zweifel daran besteht, wer tatsächlich in Anspruch genommen werden soll. Die erst im Prozess erfolgte korrekte Bezeichnung der zunächst unrichtig bezeichneten verklagten Partei ist keine subjektive Klageänderung, sondern eine ohne weiteres zulässige Berichtigung der Parteibezeichnung. Trotz der unzutreffenden Bezeichnung in der Klageschrift war auf Beklagtenseite allein schon aufgrund der im Rubrum angegebenen (zutreffenden) Schadensnummer, aber auch im Hinblick auf das beigefügte Abrechnungsschreiben klar, welche Tochtergesellschaft gemeint ist (LG Köln 22.5.25, 29 S 1/25, Abruf-Nr. 248895, eingesandt von RA Jörg Werthenbruch, Köln).

2. LG Bielefeld: Förmlicher Beschluss ist nicht erforderlich

Das LG Bielefeld teilt den Parteien mit einem auch die Terminierung betreffenden Schreiben mit: „… in dem Rechtsstreit XXX gegen HUK-COBURG-Allgemeine Versicherung AG werden die Parteien darauf hingewiesen, dass das Gericht bei gegenwärtiger vorläufiger Bewertung die Klage als gegen die HUK Coburg Haftpflicht-Unterstützungs-Kasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a. G. erhoben ansieht. Eines förmlichen Beschlusses hierzu bedarf es im gegenwärtigen Verfahrensstadium dabei nicht.“ (LG Bielefeld 23.5.25, 8 O 74/25, Abruf-Nr. 248897, eingesandt von RA Michael Kuhn, Porta Westfalica).

3. VA Muster-Archiv

VA hat einen Textbaustein „Falsche Parteibezeichnung und Rubrumsberichtigung“ erstellt. Den finden Sie im Downloadbereich auf der VA-Homepage (iww.de/va) unter Zivilrecht oder unter der Abruf-Nr. 50477199.

AUSGABE: VA 8/2025, S. 139 · ID: 50468026

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