Juli 2024
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ReparaturablaufplanKosten für Reparaturablaufplan müssen erstattet werden
Leseprobe03.06.202488 Min. Lesedauer
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Gericht spricht Geschädigten Kosten von 90 Euro zu
| Fordert der gegnerische Versicherer vom Geschädigten die Beschaffung eines Reparaturablaufplans und berechnet die Werkstatt für dessen Erstellung Kosten (hier: 90 Euro) an den Geschädigten, muss der Versicherer diese Kosten erstatten (AG Duisburg-Hamborn, Urteil vom 25.04.2024, Az. 9 C 329/23, Abruf-Nr. 241782, eingesandt von Rechtsanwalt Oliver Güldenberg, Duisburg/Voerde). |
AUSGABE: UE 7/2024, S. 3 · ID: 50049762
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