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LeserforumVorangegangenes Mahnverfahren: Wie wird Verfahrensgebühr abgerechnet?
| Frage: Ich war als Rechtsanwalt des Antragsgegners in einem Mahnverfahren erst außergerichtlich und nach dem Widerspruch im Klageverfahren tätig. Wie kann ich abrechnen? |
Antwort von Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock (Koblenz): Da die Verfahrensgebühr für den Prozessbevollmächtigten des Antragsgegners im Mahnverfahren 0,5 beträgt, kann eine Anrechnung nur in dieser Höhe erfolgen. Im Streitverfahren verdient der Beklagtenvertreter sodann eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG, worauf die 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr. 3307 VV RVG in dieser Höhe angerechnet wird. Dies führt dazu, dass der Anwalt entgegen § 15 RVG mehr verdienen würde, als wenn er sofort gerichtlich mandatiert worden wäre. Deshalb sind die bei der ersten Anrechnung nicht berücksichtigten 0,15 (0,65 - 0,5) bei der zweiten Anrechnung mit zu berücksichtigen (vgl. OLG Köln AGS 09, 476; BGH RVG prof. 11, 116).
Beispiel  | |
Der Vertreter des Antragsstellers A fordert vom Antragsgegner außergerichtlich 10.000 EUR. Nachdem dieser durch seinen Bevollmächtigten B widerspricht, erwirkt A einen Mahnbescheid. Hiergegen legt B Widerspruch ein. Im Verhandlungstermin einigen sich A und B auf eine Zahlung von 6.000 EUR. B kann wie folgt abrechnen:  | |
I. Außergerichtliche Vertretung (Wert: 10.000 EUR)  | |
1,3-Geschäftsgebühr, Nr. 2300 VV RVG  | 798,20 EUR  | 
Auslagenpauschale, Nr. 7002 VV RVG  | 20,00 EUR  | 
19 % USt., Nr. 7008 VV RVG  | 155,45 EUR  | 
973,65 EUR  | |
II. Mahnverfahren (Wert: 10.000 EUR)  | |
0,5-Verfahrensgebühr, Nr. 3307 VV RVG  | 307,00 EUR  | 
0,5-Verfahrensgebühr anrechnen abzgl. 0,5-Geschäftsgebühr, Nr. 2300 VV RVG  | - 307,00 EUR  | 
Auslagenpauschale, Nr. 7002 VV RVG  | 20,00 EUR  | 
19 % USt., Nr. 7008 VV RVG  | 3,80 EUR  | 
23,80 EUR  | |
III. Klageverfahren (Wert: 10.000 EUR)  | |
1,3-Verfahrensgebühr, Nr. 3100 VV RVG  | 798,20 EUR  | 
abzgl. 0,5-Verfahrensgebühr, Nr. 3307 VV RVG  | - 307,00 EUR  | 
In erster Anrechnung nicht berücksichtigten 0,15 hier abziehen abzgl. restliche 0,15-Geschäftsgebühr, Nr. 2300 VV RVG  | - 92,10 EUR  | 
1,2-Terminsgebühr, Nr. 3104 VV RVG  | 736,80 EUR  | 
1,0-Einigungsgebühr, Nr. 1003 VV RVG  | 614,00 EUR  | 
Auslagenpauschale, Nr. 7002 VV RVG  | 20,00 EUR  | 
19 % USt., Nr. 7008 VV RVG  | 336,28 EUR  | 
2.106,18 EUR  | |
AUSGABE: RVGprof 6/2025, S. 99 · ID: 50339089
