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eZoll-AppZolltarifierung mit KI – ein Paradigmenwechsel bahnt sich an
| Mit der eZOLL-App hat die Zollverwaltung Ende 2024 nicht nur ein digitales Tool zur Selbstanmeldung einfacher Importsendungen vorgestellt – sondern erstmals auch sichtbar gemacht, dass künstliche Intelligenz (KI) inzwischen ein funktionaler Bestandteil zollrechtlicher Verfahren geworden ist. Damit setzt die Zollverwaltung ein deutliches Signal: Die technologische Transformation ist auch im sensiblen Bereich der Tarifierung angekommen. |
1. Zollprozesse neu erfinden
Die App erlaubt die Übernahme von Rechnungsdaten oder Produktbeschreibungen per Foto oder Datei-Upload und nutzt lernfähige Algorithmen, um auf dieser Grundlage zolltarifliche Warennummern vorzuschlagen. Für Unternehmen eröffnet dieser Ansatz neue Spielräume. Gerade die Einreihung in den Zolltarif ist in der Praxis oft streitanfällig, was sich erheblich auf Abgabenschuld, Verbote oder Genehmigungspflichten auswirkt. Die Möglichkeit, Tarifierungsvorschläge automatisiert und nachvollziehbar abzuleiten, schafft neue Ansätze für Effizienz und Konsistenz – und kann im besten Fall dazu beitragen, Konflikte zu vermeiden, bevor sie entstehen. Zwar bleibt die rechtliche Bewertung stets dem Anmelder vorbehalten, doch die technische Unterstützung bringt Struktur in einen bislang stark auslegungsanfälligen Prozess.
Für die Zollverwaltung selbst bedeutet der Einsatz KI-gestützter Verfahren ebenfalls einen Perspektivwechsel. Statt sich auf retrospektive Prüfungen und nachgelagerte Streitbeilegung zu konzentrieren, wird eine präzisere und einheitlichere Einordnung bereits im Anmeldezeitpunkt gefördert. In einem von Personalknappheit und Verfahrensdruck geprägten Umfeld kann das langfristig zur Entlastung beitragen – ohne auf Rechtskontrolle oder Nachprüfbarkeit zu verzichten.
2. KI in der Eintarifierung gewinnt an Tiefe
In der Unternehmenswelt ist der KI-Einsatz im Zollbereich kein Novum: Systeme, um Stammdaten zu pflegen, die Abgabenermittlung zu automatisieren oder um die Exportkontrolle zu prüfen, sind etabliert. Die zolltarifliche Einreihung wurde lange Zeit als zu komplex für automatisierte Verfahren angesehen. Zu groß schien die Bandbreite der Produktvielfalt, zu nuancenreich die rechtlichen Abgrenzungen innerhalb des Tarifs. Doch genau hier entwickelt sich der Einsatz von KI mit großer Dynamik: Ziel ist es, aus unstrukturierten Beschreibungen – etwa aus Rechnungen, Produktdatenblättern oder technischen Spezifikationen – verwertbare Merkmalsstrukturen zu extrahieren, mit den Systematiken des Tarifs zu verknüpfen und dadurch prüfbare Vorschläge zur Einreihung zu erzeugen. Für die beratende Praxis gilt: Wer KI-gestützte Tarifierung versteht, kann Mandanten rechtssicher und vorausschauend beraten.
AUSGABE: PStR 7/2025, S. 166 · ID: 50421142