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DBA-NiederlandeNeue Homeoffice-Regelung für Grenzgänger
| Das DBA zwischen Deutschland und den Niederlanden wird angepasst: Künftig sollen Grenzgänger bis zu 34 Tage im Jahr von zu Hause aus arbeiten können, ohne dass sich dadurch ihre steuerliche Situation ändert (s. auch Pressemitteilung LfSt Nordrhein-Westfalen vom 16.4.25). |
Die nun angekündigte Änderung sieht vor, dass bis zu 34 Tage im Homeoffice pro Jahr steuerlich so behandelt werden, als wären sie im Tätigkeitsstaat – also z. B. in den Niederlanden – erbracht worden. Damit entfällt für diese Tage eine doppelte Aufteilung des Einkommens zwischen den Staaten, was den administrativen Aufwand für die Betroffenen deutlich reduziert.
Beachten Sie | Die neuen Regeln müssen noch von den jeweiligen nationalen Parlamenten bestätigt werden.
AUSGABE: PIStB 5/2025, S. 119 · ID: 50371848