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PraxisentwicklungMVZ-GmbH als Mitarbeiterbeteiligungsmodell
| In der heutigen Arbeitswelt sind innovative Anreizsysteme entscheidend, um talentierte Fachkräfte zu gewinnen und langfristig zu binden. Mitarbeiterbeteiligungen bieten Unternehmen eine effektive Möglichkeit, ihre Beschäftigten nicht nur finanziell, sondern auch emotional zu engagieren. Ein konkretes Beispiel zeigt, wie ein junger Arzt durch eine gezielte Beteiligung an einem neuen Praxisstandort langfristig eingebunden werden kann. |
Mitarbeiterbeteiligung bedeutet, dass Mitarbeitende vertraglich am Vermögen (Kapital) oder am Gewinn beteiligt sind. Sie besitzen dann Anteile am Unternehmen oder Ansprüche auf bestimmte Zahlungen. Mitarbeiterbeteiligungen gehören zu den betrieblichen Anreizsystemen: Unternehmen nutzen dieses Instrument, um ihre Beschäftigten an sich zu binden und zu motivieren. Außerdem können sie dadurch direkte Personalkosten sparen. Neben den genannten materiellen Beteiligungen gibt es auch die immaterielle: Mitarbeiter werden dabei in Entscheidungen einbezogen und dürfen die Richtung eines Unternehmens mitbestimmen.
Mitarbeitende, die am Unternehmen beteiligt sind, sind tendenziell zufriedener, motivierter und loyaler. Sie haben das Gefühl, im „eigenen“ Unternehmen zu arbeiten und von den Ergebnissen der eigenen Arbeit zu profitieren. Sie sind darauf bedacht, dass das Unternehmen erfolgreich ist. In Zeiten knapper Facharzt-Ressourcen und weniger möglicher Unternehmer-(Zahn)Ärzte, die es an das Unternehmen zu binden gilt, können solche Modelle den Unterschied machen für den hochkarätigen Nachwuchs.
Beispiel |
Die üBAG W (GbR) hat bereits zwei Standorte und will einen dritten in Z übernehmen. Am Standort Z gibt es eine Einzelpraxis nebst angestelltem, genehmigtem Arzt, die insgesamt mehr als einen vollen Versorgungsauftrag innehat. An W sind der Gründer-Senior sowie dessen Tochter und Schwiegersohn beteiligt. Die üBAG hat einen unternehmerisch und fachlich sehr guten jungen Arzt A an der Leine, der mitarbeiten will und bald Facharzt wird. Die üBAG will diesen Arzt an sich binden. Lösung: Sobald A Facharzt ist, kann man folgendes Mitarbeiterbeteiligungsmodell andenken: A soll zunächst nicht am großen Ganzen (üBAG) partizipieren, sondern sich zunächst am neuen Standort bewähren. Der Standort Z wird als MVZ-GmbH konzeptioniert. Die Zulassungsvoraussetzungen dafür liegen vor. Nach einer Art kurzer Probezeit wird A als angestellter genehmigter Arzt an der MVZ-GmbH beteiligt. Die weiteren Gesellschafter der MVZ-GmbH sind die Tochter und der Schwiegersohn. Zu überlegen ist schließlich, ob die MVZ-GmbH Bestandteil der üBAG wird, was ein weiterer Schritt sein kann. Das Mitarbeiterbeteiligungsmodell erinnert in dieser Form an typische „Start-up“-Gestaltungen Anfang der 2000er. „Out“ war es eigentlich nie. Im MVZ erscheint es im modernen Gewand als weiteres Gründungsmotiv für Ärzte und Zahnärzte. |
AUSGABE: PFB 8/2025, S. 212 · ID: 50463319