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E-RechnungDigitale Rechnungsprüfung in der Praxis
| Seit dem 01.01.2025 ist es mit der E-Rechnung ernst. Auch Planungsbüros müssen E-Rechnungen zumindest empfangen können. In der Zwischenzeit mehren sich die Fragen aus der Leserschaft, wie z. B. vorzugehen ist, wenn E-Rechnungen zurückgewiesen und berichtigt werden müssen. PBP gibt die Antwort und weist den Weg, wie Sie den E-Rechnungs-Prüfprozess effizient und rechtskonform aufsetzen können. |
Inhaltsverzeichnis
Grundsätze des digitalen Prüfprozesses
Der Rechnungsprüfprozess für E-Rechnungen sollte aus wirtschaftlichen Gründen digital erfolgen, da eine automatisierte und dokumentierte Prüfung möglich ist. Das dient nicht nur der Überwachung und Einhaltung von Fristen, sondern entspricht auch den systemischen und rechtlichen Anforderungen der elektronischen Rechnungsstellung.
Um den Prozess in Ihrer Büropraxis zu automatisieren, gibt es hilfreiche Tools wie DocuWare, DATEV DMS oder SAP Invoice Management. Über Erinnerungen und Eskalationsstufen kann eine Rechnung innerhalb einer vorgegebenen Frist geprüft und freigezeichnet werden. Für Betriebsprüfungen ist es wichtig, dass der komplette Prüfprozess revisionssicher dokumentiert ist: Wer prüft sachlich? Wer gibt frei? Wer bucht? Jeder einzelne Bearbeitungsschritt sollte dabei nachvollziehbar sein.
Berichtigung einer E-Rechnung
Eine ausgestellte E-Rechnung kann durch den Rechnungsaussteller berichtigt werden. Dies ist möglich, wenn sie entweder nicht alle Angaben nach § 14 Abs. 4 oder § 14a UStG enthält oder wenn Angaben in der Rechnung unzutreffend sind. Häufige Fehlerquellen sind fehlende Pflichtangaben, eine falsche Leitweg-ID oder unvollständige Inhalte. Bei einer Berichtigung sind nur die fehlenden oder unzutreffenden Angaben durch ein Dokument zu übermitteln, das eindeutig auf die Rechnung bezogen ist. Dabei gelten die gleichen Anforderungen an Form und Inhalt wie in § 14 UStG.
Eine E-Rechnung muss ebenfalls in der vorgeschriebenen Form (unter Verwendung des entsprechenden Rechnungstyps) berichtigt werden. Eine Übermittlung der fehlenden oder unzutreffenden Angaben in einer anderen Form (z. B. per E-Mail) ist nicht ausreichend (BMF-Schreiben vom 15.10.2024, Rz. 49). Korrekturen erfolgen ausschließlich durch die Erstellung einer neuen XRechnung oder durch ein Storno bzw. eine Gutschrift. Sie sollten beachten, dass eine Berichtigung unter den übrigen Voraussetzungen auf den Zeitpunkt der Ausstellung der sonstigen Rechnung zurückwirkt, und zwar auch dann, wenn der Vorsteuerabzug zunächst nicht möglich gewesen ist. Mit der nachfolgenden Checkliste können Sie einen praxistauglichen Prüfprozess aufstellen, der auch die Berichtigung einer E-Rechnung umfasst.
Checkliste / Prüfung u. Berichtigung von XRechnungen in der Praxis |
So können Sie den Prüfprozess strukturieren 1. Eingang der XRechnung
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2. Formale Prüfung (automatisiert)
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3. Inhaltliche Prüfung (manuell oder digital unterstützt)
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4. Berichtigung bei Fehlern Variante A: Rückweisung
Variante B: Gutschrift/Storno
Wichtig | Keine manuelle Änderung (jede Berichtigung erfolgt über neue Datensätze) |
5. Archivierung Nachweis
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6. Häufig verwendete Tools
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So können Sie mit Leistungsbeschreibungen umgehen
Eine Voraussetzung für eine E-Rechnung ist, dass sie eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Eine Ausnahme bildet die Leistungsbeschreibung (LB). Denn die im strukturierten Teil der E-Rechnung enthaltenen Angaben können durch eine eindeutige und leicht nachprüfbare Feststellung der Leistung ergänzt und in einen Anhang aufgenommen werden (z. B. eine Aufschlüsselung von Stundennachweisen in einer pdf-Datei). Zu beachten ist, dass ein Link, mit dem Daten z. B. beim Auftragnehmer hinterlegt und einsehbar sind, diese Voraussetzungen nicht erfüllt. Mit einer ZUGFeRD-Datei können ergänzende Angaben problemlos mitgeliefert werden. Leistungsbeschreibungen lassen sich dadurch als pdf-Anhang übermitteln.
Prüfdokumente können vor Rechnungsstellung vorab abgestimmt werden Praxistipp | Mit umfangreichen LB können Sie wie folgt umgehen: Sind (noch) keine Software-Lösungen vorhanden, können sog. Prüfdokumente ausgetauscht werden. Beide Parteien einigen sich auf den Leistungsinhalt, z. B. werden die LB per Excel-Datei mit Nachverfolgungsfunktion ausgetauscht, bis es zu einer Einigung über den Inhalt gekommen ist. Danach erstellt der AN die E-Rechnung, fügt die LB (Prüfdokument) als pdf der E-Rechnung bei und übermittelt diese. Auch der zugrundeliegende Vertrag kann als ergänzende Angabe in einem in der E-Rechnung enthaltenen Anhang aufgenommen werden. Beispiele dazu finden Sie in den Musterrechnungen auf der Internetseite des Forums Elektronische Rechnung Deutschland (https://www.ferd-net.de). Durch Anhänge im pdf-Format wird die elektronische Auswertbarkeit allerdings stark eingeschränkt. |
Der VOB-Abrechnungsprozess
Um die VOB-Frist bei der Prüfung einer E-Rechnung einzuhalten, muss der Rechnungsprüfungsprozess digital und effizient gestaltet sein. Laut § 16 Abs. 3 VOB/B ist die prüfbare Schlussrechnung vom AG innerhalb von 30 Kalendertagen nach Zugang zu prüfen. Die Frist beginnt nur bei prüfbarer Rechnung. Also ist zunächst zu prüfen, ob alle Angaben gemäß VOB/B vorliegen (LV, Abrechnungsunterlagen, Aufmaß etc.). Falls die Rechnung nicht prüfbar ist, muss eine sofortige Zurückweisung erfolgen. Dieser Vorgang ist zu dokumetieren.
Checkliste / VOB-Prüffrist bei E-Rechnungsprüfung (30 Tage) |
Gemäß VOB/B § 16 Abs. 3 Nr. 1 |
... und grundsätzlich alle Prüfschritte dokumentieren 1. Rechnungseingang organisieren
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2. Prüfbarkeit der Rechnung sicherstellen
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3. Prüfung initiieren (intern)
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4. Prüfung durchführen
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5. Ergebnis dokumentieren
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6. Archivierung Nachweis
Praxistipp | Es epfiehlt sich der Einsatz einer Projektmappe oder eines Dashboards, das alle offenen Rechnungen mit Restlaufzeit zur Prüffrist zeigt. |
- Beitrag: „Die E-Rechnung im Planungsbüro: Antworten auf sieben Fragen aus der Praxis“, Ausgabe 12/2024, Seite 20 → Abruf-Nr. 50222223ihr Plus Im NetzBeitrag in 12 I 2024 Seite 20
- BMF, Schreiben vom 18.09.2020, Az. III C 2 – S 7286-a/19/10001 :001, Abruf-Nr. 217987
AUSGABE: PBP 8/2025, S. 15 · ID: 50398368