Honorarrecht
Kündigungsvergütung: Fürs Honorar für nicht erbrachte Leistungen können Sie Verzugszinsen verlangen
Dass der EuGH die Kündigungsvergütung für nicht mehr erbrachte Leistungen als Entgeltleistung (und nicht mehr als Schadenersatz) eingestuft hat, hat für Sie auch positive Folgen: Sie können für den Honorarteil, der auf die nicht mehr ...