Architektenrecht
OLG Nürnberg bringt Kopplungsverbot wieder auf die Tagesordnung
Mehr als ein Jahrzehnt lang war es rechtsprechungstechnisch ruhig um das Kopplungsverbot. Jetzt ist ein Fall vor dem OLG Nürnberg gelangt. Die Conclusio lautet: Tritt ein Architekt wie ein Bauträger auf, findet das Kopplungsverbot Anwendung.