FeedbackAbschluss-Umfrage

SozialversicherungSub- bzw. Fachplaner für Fassadentechnik: Selbstständig oder abhängig beschäftigt?

Abo-Inhalt22.03.20251 Min. Lesedauer

| Ein Fachplaner, der für ein Ingenieurbüro projektbezogen hochspezialisierte Leistungen der Fassadenplanung erbringt und weder nennenswert in die Arbeitsorganisation des Büros eingegliedert ist noch Weisungen des Büros unterliegt, ist selbstständig tätig. Diese Auffassung vertritt das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg. |

Die selbstständige Tätigkeit wurde bejaht, obwohl der Fachplaner mehrere Jahre lang kontinuierlich Leistungen für das Büro erbrachte hatte und im Zeithonorar bezahlt wurde. Die Vereinbarung eines pauschalen Honorars auf Stundenbasis spreche noch nicht als Ausdruck eines fehlenden Unternehmerrisikos zwangsläufig für abhängige Beschäftigung, so das LSG. Denn bei im Wesentlichen rein geistigen Leistungen sei ein erfolgsabhängiges Entgelt aufgrund der Eigenheiten der Leistung regelmäßig nicht zu erwarten (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.07.2024, Az. L 9 BA 8/22, Abruf-Nr. 246724).

Wichtig | In der Entscheidung sind die Vertragsdetails aufgelistet, auf deren Basis das LSG seine Entscheidung getroffen hat. Sie können also in vergleichbaren Fällen als Muster dienen (auch wenn PBP das Einholen einer verbindlichen Auskunft bei der DRV Bund empfiehlt). Diese Vertragsdetails finden Sie zum Download und zur individuellen Bearbeitung auf iww.de/pbp → Abruf-Nr. 246724.

AUSGABE: PBP 4/2025, S. 2 · ID: 50329211

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2025

Bildrechte