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Finanzierung„Mind the Gap“: So finanzieren Sie über Förderprogramme Büronachfolge und -wachstum
| Wer schon einmal in London mit der U-Bahn unterwegs war, kennt die Durchsage „Mind the Gap“. Sie warnt vor der unsichtbaren Lücke zwischen Bahnsteig und Zug. Ein ähnliches Phänomen erleben Planungsbüros bei der Finanzierung von Investitionen: Die Lücke zwischen Eigenkapital, Sicherheiten und tatsächlichem Finanzierungsbedarf. Besonders bei Büro-nachfolgen ist diese Lücke oft größer als gedacht. Seit dem 12.12.2024 gibt es aber ein neues Kfw-Förderprogramm, das diese Finanzierungslücke schließen kann. PBP stellt es Ihnen anhand von zwei Musterfällen vor. |
Szenario 1: Finanzierung der Büronachfolge
Felix Fischer plant die Übernahme des Planungsbüros seines ehemaligen Chefs zu einem Kaufpreis von 1,5 Mio. Euro. Ihm standen 100.000 Euro Eigenkapital zur Verfügung, jedoch deckte der Beleihungswert der Vermögenswerte des Büros lediglich 320.000 Euro ab. Damit ergab sich eine Finanzierungslücke von 1,08 Mio. Euro, für die die Bank zusätzliche Sicherheiten oder private Bürgschaften verlangte.
Durch das neue ERP-Förderprogramm konnte Herr Fischer diese Lücke schließen. Er erhielt zunächst einen ERP-Förderkredit für Nachfolge in Höhe von 500.000 Euro. Der verbleibende Betrag von 580.000 Euro wurde durch einen weiteren Förderkredit gedeckt, der mit einer öffentlichen Ausfallbürgschaft von 80 Prozent abgesichert war. Dies reduzierte die Haftung der Bank auf 116.000 Euro (= 7,7 Prozent der gesamten Investition). Im Ergebnis konnte Herr Fischer die Finanzierung realisieren, ohne zusätzliche private Sicherheiten einbringen zu müssen.
Szenario 2: Finanzierung der Büroexpansion
In Szenario 2 geht es um den Neubau eines eigenen Bürogebäudes. Der Neubau ist notwendig geworden, weil das junge Büro von Inhaberin Petra Pinzler zuletzt stark gewachsen war. Die Gesamtkosten für die Expansion veranschlagt die Büroinhaberin auf 1,5 Mio. Euro. Eine Mio. Euro entfallen auf den Neubau, 200.000 Euro auf die technische Ausstattung und 300.000 Euro auf die Vorfinanzierung laufender Projekte. Mit nur 100.000 Euro Eigenkapital und Sicherheiten im Wert von 650.000 Euro für einen (Förder-)Kredit errechnet sich eine Finanzierungslücke von 750.000 Euro.
Dank des ERP-Förderprogramms konnte Frau Pinzler diese Lücke schließen. Sie erhielt einen Regionalzuschuss in Höhe von 260.000 Euro. Die verbleibende Lücke von 490.000 Euro wurde durch einen ERP-Förderkredit für Gründer über 500.000 Euro gedeckt. Dies führte zu einer Überdeckung von 10.000 Euro, die ihr als freie Sicherheiten zur Verfügung standen. Die Finanzierung war gesichert, ohne dass zusätzliche Sicherheiten erforderlich waren.
So funktioniert der Förderkredit Gründung und Nachfolge
Das neue ERP-Förderprogramm kombiniert zwei entscheidende Instrumente, um Finanzierungslücken zu schließen:
Öffentliche Ausfallbürgschaft
Die regionale Bürgschaftsbank übernimmt 100 Prozent der Kreditsumme als Garantie. Der Bund sichert 80 Prozent dieser Garantie ab, wodurch Bürgschaftsbanken nur ein kleines Risiko tragen. Für Ihr Planungsbüro bedeutet das: Keine privaten Bürgschaften oder zusätzliche Sicherheiten notwendig.
ERP-Förderkredit - Konditionen
- Zinsgünstiger Kredit mit einer Laufzeit von bis zu 15 Jahren
- Maximal fünf Jahre tilgungsfrei, was jungen Unternehmen Luft zum Atmen gibt
- Die Zinsfestschreibung ist für maximal zehn Jahre möglich, was Planungssicherheit schafft
Die Eckdaten des ERP-Förderprogramms
Der ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge (Programm 077) richtet sich an Unternehmer, die seit weniger als fünf Jahren geschäftstätig sind. Das Programm bietet eine Kombination aus zinsgünstigen Darlehen und öffentlichen Bürgschaften, um typische Finanzierungslücken zu schließen.
Die finanziellen Rahmenbedingungen
- Zinssatz: 2,90 Prozent p. a. (Stand 18.02.2025), bonitätsabhängig, mit Zinsbindung von bis zu zehn JahrenAm 18.02. betrug der Zinssatz 2,90 Prozent
- Laufzeit: bis zu 15 Jahre, davon maximal fünf Jahre tilgungsfrei
- Maximaler Kreditbetrag: 500.000 Euro pro Antragsteller
- Finanzierungsanteil: bis zu 35 Prozent der förderfähigen Kosten
Der Förderumfang
- Gründung einer freiberuflichen oder gewerblichen Existenz
- Übernahme oder Beteiligung an bestehenden Unternehmen
- Festigungs- und Erweiterungsmaßnahmen, z. B. Digitalisierung oder Personalaufbau
- Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen
Die Bürgschaftsstruktur
- 100 Prozent Garantie der regionalen Bürgschaftsbank
- 80 Prozent der Garantie durch eine Bundesrückbürgschaft abgesichert
- Kein Risiko für die Hausbanken, was die Kreditvergabe erleichtert
Die Antragsvoraussetzungen
- Personen und Freiberufler mit weniger als fünf Jahren GeschäftstätigkeitProgramm richtet sich an Jung- unternehmer
- Nachweis fachlicher und kaufmännischer Qualifikationen
- Unternehmenssitz in Deutschland
Die Kombinationsmöglichkeiten
- Programm lässt sich mit anderen Fördermitteln, wie Regionalzuschüssen kombinieren
- Keine Bereitstellungsprovision, flexible Abrufmöglichkeiten
Einige ergänzende Hinweise
- Holdingkonstruktionen: Wird eine Holding/Beteiligungsgesellschaft für eine tätige Beteiligung oder Übernahme eines Unternehmens zwischengeschaltet, kann diese förderfähig sein. Voraussetzung ist, dass der Antragsteller geschäftsführender Gesellschafter der Holding ist und zusätzlich die Geschäftsführung des Zielunternehmens übernimmt.Auch eine Holding kann förderfähig sein
- Anteilserwerb als tätige Beteiligung: Eine Förderung ist nur möglich, wenn der Antragsteller tatsächlich unternehmerisch tätig ist. Er muss zur Geschäftsführung befugt sein und einen hinreichenden unternehmerischen Entscheidungsspielraum besitzen.
- Mehrere Antragsteller können die Obergrenze mehrfach nutzen: Jeder Gesellschafter kann seinen Antrag stellen, sofern er die Voraussetzungen erfüllt. Die Höchstgrenze von 500.000 Euro kann also mehrfach genutzt werden, entsprechend der prozentualen Beteiligung am Unternehmen.Mehrere Antragsteller – Obergrenze mehrfach nutzbar
Ausschlüsse
- Vermietung und Verpachtung: Vorhaben zur Fremdvermietung oder Verpachtung sind grundsätzlich nicht förderfähig. Auch Ehepartner, die Immobilien errichten und an den Antragsteller verpachten, sind nicht antragsberechtigt.
- Zweites Standbein: Die Gründung eines zweiten Unternehmens kann nur gefördert werden, wenn die erste Umsatzerzielung des bisherigen Unternehmens nicht länger als fünf Jahre zurückliegt.
- Nachträgliche Aufstockung: Eine Aufstockung des Kredits nach der Bewilligung ist nicht möglich. Neue Mittel können nur über einen neuen Antrag mit erneuter Prüfung beantragt werden.
Fazit | Das neue ERP-Förderprogramm bietet drei entscheidende Vorteile: Das Programm ist damit ein strategisches Werkzeug, um die typischen Hürden bei Unternehmensnachfolgen und Gründungen zu überwinden. Sie schließen Finanzierungslücke effizient und nachhaltig. „Mind the Gap“ war gestern – heute heißt es: „Lücke geschlossen, Zukunft gesichert!“
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- Mehr Informationen zum Programm und zu den Antragsformularen finden Sie auf der Website der Kfw-Bankengruppe: www.kfw.de/077.
- Beitrag „So profitieren Sie von den besten Förderprogrammen für Planungsbüros – hier Qualifizierungschancengesetz“, PBP 2/2025, Seite 22 → Abruf-Nr. 50285266
AUSGABE: PBP 3/2025, S. 22 · ID: 50314932