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HonorarLph 2: Wie sich Nachhaltigkeit honorieren lässt?
| Nachhaltiges Bauen wird immer wichtiger. Im Vergleich zu Standardprojekten führt das jedoch zu einem erheblichen Mehraufwand in der Planung. Wie lässt sich dieser honorieren? Dazu eine Anfrage eines Architekten, beantwortet von Dipl.-Ing. Elisabeth Heinemann (Architektin, ö. b. u. v. Sachverständige für Honorare und Architektenleistungen, Augsburg). |
Frage: Ich habe eine Frage bezüglich der Honorierung von Entscheidungsvorlagen, die der Bauherr in Lph 2 anfordert. Die Vorlagen sollen die Investitionskosten, den monetären Wartungs-/Instandhaltungsaufwand und Nachhaltigkeitskriterien darstellen und bewerten. Würden Sie die Honorierung dieser Leistungen als Grundhonorar gemäß HOAI-Anlage 10 Lph 2 c. „Darstellen und Bewerten von Varianten nach gleichen Anforderungen“ oder als Besondere Leistung anbieten? Konkret fordert der Bauherr Entscheidungsvorlagen u. a. zu den Themen
- Fenster (Holz/Holz-Alu/Kunststoff),
- Dach (Gründach/Ziegeldach),
- Bauweise (Holzmassivbauweise/Holzständerbauweise/Massivbau).
Antwort: Sie haben eine gute Frage gestellt. Eine Beratung des Bauherrn über die zur Ausführung kommenden Materialien oder über unterschiedliche mögliche Ausführungen der einzelnen Bauteile ist Teil der Grundleistung. Somit kann es z. B. auch sein, dass mit dem Darstellen und Bewerten von Varianten nach gleichen Anforderungen (Grundleistung 2c) ein Gebäude mit einer anderen Dachvariante darzustellen ist.
Sobald aber Investitionskosten gegen den Wartungs- und Instandhaltungsaufwand gegenzurechnen sind bzw. ganze Bauteile oder das gesamte Gebäude hinsichtlich seiner Nachhaltigkeitskriterien untersucht werden sollen, geht das über die Grundleistungen der HOAI hinaus.
Besondere Leistungen sind im Gegensatz zu den Grundleistungen nicht abschließend in der HOAI (z. B. Anlage 10.1 für Gebäude) gelistet. Um gegenüber dem Auftraggeber überzeugend zu argumentieren, lohnt sich aber der Blick in andere Leistungsbilder. Dort finden sich z. B. in der Lph 2 Besondre Leistungen, die Sie bei der Identifikation Ihrer Leistungen unterstützen können. Bei Ingenieurbauwerken sind z. B. in der Anlage 12.1 zwei Besondere Leistungen aufgeführt, die m. E. Ihrer Aufgabenstellung ziemlich nahekommen: „Vertiefte Untersuchungen zum Nachweis von Nachhaltigkeitsaspekten“ und „Anfertigen von Nutzen-Kosten-Untersuchungen“.
FAZIT | Um eine Besondere Leistung darzustellen, muss diese weder zum Leistungsbild Gebäude gehören noch in der HOAI aufgelistet sein. Vielmehr ist es so, dass alles, was nicht bei den Grundleistungen in der HOAI aufgeführt ist, eine Besondere Leistung darstellt. Insofern schätze ich – ohne die konkrete Aufgabenstellung zu kennen – die von Ihnen beschriebene Aufgabenstellung als eine Besondere Leistung ein, zumindest für den Teil der Anfrage, die über die normale Beratung und Variantendarstellung hinausgeht. |
AUSGABE: PBP 3/2025, S. 4 · ID: 50317048