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VersicherungBetrügerische E-Mails: Cyberversicherer haftet nicht für solche Schäden
| Eine Cyberversicherung haftet nicht für Schäden, die durch betrügerische E-Mails entstehen, weil es in solchen Fällen an der dafür notwendigen IT-Sicherheitsverletzung i. S. v. Ziff. 4 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Versicherung von Cyber-Risiken (AVB) fehlt. Diese Ansicht vertritt das LG Hagen. |
Nach Auffassung der Richter liegt weder eine Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen (Teil A Ziffer 3.1 AVB) noch eine Vertraulichkeitsverletzung (Teil A Ziffer 3.2 AVB) noch eine Netzwerksicherheitsverletzung (Teil A Ziffer 3.3 AVB) vor (LG Hagen, Urteil vom 15.10.2024, Az. 9 O 258/23, Abruf-Nr. 245868).
- Beitrag „IT-Sicherheit im Architektur- und Ingenieurbüro: Wie sieht es bei Ihnen aus?“, PBP 11/2023, Seite 24 → Abruf-Nr. 49692940
- Beitrag „Cyber-Versicherung: Bei diesen Anbietern ist Ihr Architektur- oder Ingenieurbüro gut aufgehoben“, PBP 5/2019, Seite 21 → Abruf-Nr. 44749130
AUSGABE: PBP 3/2025, S. 2 · ID: 50317247