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Öffentliche AufträgeVgV-Bewerbung: Eignung der Projektleitung führt noch nicht zur Eignung des Planungsbüros

Abo-Inhalt30.09.20242547 Min. Lesedauer

| Planungsleistungen weisen eine personenbezogene Komponente auf, da deren erfolgreiche Ausführung von den Fähigkeiten der eingesetzten Personen mitbestimmt wird. Bei komplexen Planungsleistungen ist es aber nicht beurteilungsfehlerhaft, wenn der Auftraggeber zum Ergebnis kommt, dass die Übernahme einzelner Personen (hier: der vorgesehenen Projektleiter), die für ein anderes Unternehmen an vergleichbaren Projekten mitgearbeitet haben, die Eignung des Bieters nicht belegt. Das hat die VK Bund klargestellt. |

Begründung: Die Tatsache, dass die Projektleiter das Projekt stemmen können, heißt noch lange nicht, dass das Büro in Summe über die betriebsorganisatorischen Fähigkeiten und Kapazitäten verfügt, um die Aufgabe zu erfüllen. Denn dafür bedarf es mehr als nur der Eignung einzelner Personen (VK Bund, Beschluss vom 25.04.2024, Az. VK 1-30/24, Abruf-Nr. 243841)

Weiterführende Hinweise
  • Beitrag „Eignungsleihe: Für die VK Südbayern gibt es noch offene Fragen“, PBP 5/2021, Seite 22 → Abruf-Nr. 46973072
  • Beitrag „VgV: Darf sich ein Büro als Nachunternehmer bzw. Subplaner an mehreren Angeboten beteiligen?“, PBP 5/2024, Seite 3 → Abruf-Nr. 49902999

AUSGABE: PBP 10/2024, S. 1 · ID: 50167608

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