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ArbeitgeberleistungenAusschöpfung der Inflationsausgleichsprämie: Steuerfreiheit durch rechtzeitige Auszahlung sichern
Abo-Inhalt30.09.20242584 Min. Lesedauer
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Hinweis an Redaktion
Zuflussprinzip ist zu beachten
| Wenn Sie es noch nicht getan haben oder den Freibetrag von 3.000 Euro noch nicht ausgeschöpft haben: Deadline zur Auszahlung der steuerfreien Inflationsausgleichsprämie ist der 31.12.2024. |
Achten Sie aber auf das Zuflussprinzip. Das besagt, dass Ihren Mitarbeitern die Inflationsausgleichsprämie spätestens am 31.12.2024 zugeflossen sein muss; sonst ist sie lohnsteuer- und beitragspflichtig. Achten Sie deshalb darauf, dass Sie die Prämie rechtzeitig vor dem Jahresende auszahlen.
- Beitrag „Win-win-Situation: Wann Sie Überstunden über die Inflationsausgleichsprämie abgelten können“, PBP 11/2023, Seite 28 → Abruf-Nr. 49408645
- Beitrag „Die Inflationsausgleichsprämie: Warum nicht investiv statt konsumtiv im Planungsbüro nutzen?“, PBP 12/2022, Seite 20 → Abruf-Nr. 48661357
AUSGABE: PBP 10/2024, S. 3 · ID: 50170642
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