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PlanungsleistungenKrankenhausplanung aktuell: Flexible Medizin- und Labortechnik bis tief in die M+W-Planung

Abo-Inhalt30.09.20245 Min. Lesedauer

| Gerade im Krankenhausbau setzt sich BIM immer mehr durch. Weil BIM-Planungen aber schon im frühen Planungsprozess eine hohe Detailschärfe ermöglichen, kommt es zum Interessenskonflikt. Nämlich dergestalt, dass der oder die Medizin- oder Labortechnikplaner (MT-LT-Planer) in späteren Lph Pläne praktisch nicht im technisch erforderlichen Umfang anpassen können, weil davon auch die Pläne anderer Planungsbeteiligter betroffen wären. Eine Arbeitsgruppe aus spezialisierten Fachbüros für Medizin- und Labortechnik hat für diese Dilemmata jetzt Lösungsvorschläge erarbeitet. |

Die Herausforderungen bei MT-LT-Planungen

Der Konflikt kann darin bestehen, dass die hohe Planungstiefe, die etwa schon in der Entwurfsplanung erreicht wird, nicht in allen Funktionsbereichen eines Klinik- oder Laborbaus eine statische, also ab Lph 3 unveränderbare, Planungsvorgabe darstellen kann. Denn nach dem Prinzip der aufeinander aufbauenden Lph wird nach der Lph 3 vertieft und nicht mehr geändert. Insbesondere bei der Fachplanung MT-LT ist es gängige Praxis, dass diese noch im – weit fortgeschrittenen – Planungsprozess aktualisiert werden muss.

Dem steht die antizipierte – herstellerneutrale – Ausführungsplanung gegenüber. Diese gab es selbstverständlich schon immer. Gewisse Planangaben und letztlich Bauausführungen können allerdings auch heute noch erst nach der Vergabe an einen Anlagenhersteller und Vorlage dessen W+M–Planung erfolgen.

Aufgabe des MT-LT-Planers ist es, überall dort, wo herstellerabhängige Schnittstellen vorliegen, den Planungsbeteiligten Abgrenzungswerte (u. a. technische Anforderungen und Geometrie) zu liefern, die es einem ausreichend großen MT-LT-Bieterfeld ermöglichen, den Kliniken oder Laborgebäuden passende Anlagen anzubieten, sie einzubauen und dabei außerdem die Nachhaltigkeit und ggf. das funktionale Zusammenwirken mit bereits vorhandenen medizinischen Ausstattungen aus einem Bestandsbau zu berücksichtigen.

HOAI löst Thema in zwei eigenständigen Arbeitsschritten

Die Grundleistungen der HOAI in der Lph 5 respektieren diese Anforderungen grundsätzlich. Der erste Arbeitsschritt ist die (noch herstellerneutrale) Ausführungsplanung. Der zweite Arbeitsschritt in der Lph 5 besteht aus der Integration der Ausschreibungsergebnisse. Nachstehend ist der zweite Arbeitsschritt abgebildet, zunächst in der Formulierung gemäß HOAI und danach noch einmal in sinngemäßer Anwendung bei der Fachplanung MT-LT:

Anlage 15 zu § 55 Abs. 3 HOAI – Lph 5e

„Fortschreiben der Ausführungsplanung auf den Stand der Ausschreibungsergebnisse und der dann vorliegenden Ausführungsplanung des Objektplaners, Übergeben der fortgeschriebenen Ausführungsplanung an die ausführenden Unternehmen.“
Für die Fachplanung MT LT kann das wie folgt verstanden werden:
„Fortschreibung baulich/technologisch relevanter Angaben auf Grundlage der Ausschreibungsergebnisse. Für sehr raumbestimmende Einrichtungen wie z. B. für bildgebende Großgeräte und Geräte in der AEMP“.

HOAI bildet Projektablauf nicht chronologisch ab

Die HOAI stellt nicht immer die chronologische Abfolge des Projektablaufs dar. Denn eine Fortschreibung der Ausführungsplanung (Lph 5) kann erst nach Vorlage des Ausschreibungsergebnisses, also der Vergabe (Lph 7) und anschließenden W+M-Planung des Herstellers der medizintechnischen Anlagen erfolgen.

Damit ist klar, dass aus rein fachlicher Sicht für bestimmte Bereiche (z. B. Räume mit MT-Großgerät) eine Anpassung der Planung nach Lph 7 (Vergabe) und damit rein chronologisch in Lph 8 (Bauausführung) möglich sein muss, um Aktualisierungsbestrebungen der Krankenhausbetreiber zu erfüllen.

Anpassungen bei MT-LT in Lph 8 tangieren alle Planungsbeteiligten

Dabei muss berücksichtigt werden, dass auch die weiteren Planungsbeteiligten von diesen Anpassungen oft betroffen sind. Sie sollten diese Anpassungen der Ausführungsplanung terminlich disponieren. Sehr gute Projektsteuerer würdigen das mit entsprechenden Zeitfenstern in den Terminplänen, sodass im Planungsprozess keine unangenehmen Überraschungen auftreten, insbesondere bei Anwendung der BIM-Methode. Die Herausforderung besteht darin, dass bei diesen Fortschreibungen eine enge fachliche Zusammenarbeit zwischen den Lieferanten der Medizintechnik und dem Planungsteam erforderlich ist.

Terminliche Korridore für Planungsfortschreibungen erforderlich

Es ist im Ergebnis in der MT–LT-Planung und damit auch in der davon betroffenen Objektplanung und Fachplanung TA nicht sachgerecht, die antizipierten Planungsangaben aus der Entwurfsplanung, die bei Klinikprojekten nicht selten schon zwei bis drei Jahre vor Auftragsvergabe an die ausführenden MT-Firmen weitergegeben werden. Das gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass mit BIM nicht selten wesentlich tiefenschärfer geplant wird als es die HOAI mit ihren Grundleistungen fordert.

Die Klinikbetreiber erwarten immer öfter, dass diese Flexibilität nicht nur erhalten bleibt, sondern auch gewürdigt wird, um auch in der Umsetzungsphase des Projekts noch gewisse Anpassungen vornehmen zu können. Ziel: Das medizin-/labortechnische Gerät zu erhalten, das zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme das geeignetste ist.

Diese Möglichkeit sollte obligatorisch für maßgebende MT-LT-Anlagen genutzt werden. D. h., dass die Planungsvertiefung entsprechende Korridore zu Anpassungen berücksichtigen soll.

Das empfiehlt der Arbeitskreis der Medizintechnikplaner

Der Arbeitskreis der Medizintechnikplaner empfiehlt deshalb, spätestens in der Lph 3 eine Vereinbarung mit den Planern zu treffen, die für relevante Funktionsbereiche, Einzelräume und Gerätearten eine Fortschreibung der Ausführungsplanung nach Vorlage der W+M-Planung der MT-LT-Anlagen vorsieht.

Der Projektsteuerer bzw. Generalplaner sollte die Terminplanung so aussteuern, dass sich darin die Terminabfolge von Ausschreibung, Vergabe sowie Bereitstellung der W+M-Planung des Anlagenherstellers widerspiegelt. Eine konkrete Vorlage für Planerverträge, die auch im Planungsverlauf noch getroffen werden kann, könnte wie folgt aussehen:

Checkliste / Vorschlag für Vereinbarung

Für nachfolgende Bereiche und Anlagen erfolgt eine Fortschreibung der Ausführungsplanung nach Vorlage der Werk- und Montageplanung des MT-LT-Herstellers inkl. Medienanschlusspunkte und Befestigungspunkte.
Anlagen und Anlagenteile:
  • Großgeräte der Bildgebung und Labore
  • Decken- und Wandversorgungseinheiten in medizinisch genutzten Bereichen
  • OP-Tische
  • Robotik
  • AEMP: RDGs, Sterilisatoren, Lagersysteme, Robotik
  • Endoskopie-Aufbereitung
  • Großraum-Autoklaven
  • Reinigungsanlagen (z. B. in Versuchstierhaltungen)
Räume und Funktionsbereiche:
  • Radiologie, Räume mit Bildgebung sowie zugehörige Technik- oder Schalträume
  • OP, Räume mit Hybrid-Anwendungen
  • AEMP
  • Labore
  • Hygienebarrieren (z. B. in Versuchstierhaltungen)
Fazit | Die Planung und Ausführung komplexer Gesundheits- oder Laborbauten bleibt oft, auch auf besondere Anforderung des Klinikbetreibers, bis in die Lph 8 hinein dynamisch. Gerade deshalb ist es notwendig, die Arbeitsschritte der Planungsvertiefung darauf abzustimmen. Diese rechtzeitige Disposition kann dazu führen, dass der Medizin- und Labortechnik ein entsprechend größerer geometrischer Spielraum bei der Koordination (insbesondere in Lph 3 und 5) eingeräumt wird. Dann wäre die späte Aktualisierung und Integration wesentlich einfacher. Davon unberührt sind natürlich Planungsänderungen, die über Planungsfortschreibungen hinausgehen.

AUSGABE: PBP 10/2024, S. 11 · ID: 50130847

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