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BerufshaftpflichtversicherungMarkt-Check 2022: So bewerten Makler die Anbieter von Berufshaftpflichtversicherungen

Abo-Inhalt18.01.20221595 Min. Lesedauer

| Die Berufshaftpflichtversicherung ist die mit Abstand wichtigste Versicherung für Planer am Bau und kostet Sie viel Geld. Doch geben Sie das Geld auch für den richtigen Versicherer und den Ihrer Leistung optimal angepassten Versicherungsschutz aus? Wichtige Erkenntnisse ergeben sich aus einer „Qualitätsumfrage“, die die VEMA AG, ein genossenschaftlicher Verbund von Versicherungsmaklern, bei Mitgliedern gemacht hat, die Berufshaftpflichtversicherungen für Architekten und Ingenieure vermitteln. |

Richtig versichert – eine existenzielle Frage

Als Architekt und Ingenieur sollten Sie ein ureigenes Interesse an der bestmöglichen Versicherungslösung haben, weil im Falle eines Falles (etwa durch eine lückenhafte bzw. unzureichende Deckung) schlichtweg Ihre berufliche und private Existenz auf dem Spiel steht.

Haftung ist nicht gleich Deckung

Ausgangspunkt Ihres Versicherer-Checks ist das Wissen um die Tatsache, dass auch jeder Versicherer Gewinne erwirtschaften muss. Deshalb muss er für sich eine Kalkulation aufstellen hinsichtlich Prämie und Schadenaufkommen. Seine wesentlichen Steuerungselemente sind

  • die Höhe der Prämie und
  • die Entscheidung, für bestimmte Schäden den Versicherungsschutz einzuschränken oder ganz auszuschließen.

Bedienen Sie sich der Unterstützung kompetenter Fachleute

Dringend abzuraten ist davon, auf eigene Faust einen Versicherer zu suchen. Bauen Sie stattdessen auf die kompetente Unterstützung eines Versicherungsmaklers.

Ein Versicherungsmakler ist – ähnlich wie ein Architekt – Sachwalter seines Kunden. Er handelt damit in Ihrem Interesse („best advice-Prinzip“), anders als womöglich ein Versicherungsvertreter, der für nur eine Gesellschaft tätig ist. Ein Beratungshonorar stellt der Versicherungsmakler dafür übrigens nicht in Rechnung. Er enthält vom Versicherer eine Courtage.

Die Umfrage

In den folgenden beiden Tabellen sind die Ergebnisse der Umfrage der VEMA AG, die PBP von Kai Doerk, Geschäftsführer des Fachmaklers Asekurado zur Verfügung gestellt worden ist, aufgelistet. Zunächst nach der Anzahl der Nennungen, dann nach dem Mittelwert (Noten für Produktqualität und Schadenbearbeitung).

Bewertungen der zehn meistgenannten Versicherer (nach Nennungen)

Nr.

Versicherer

Anteil

Mittelwert

Platzierung letzte Umfrage

Produktqualität

Schaden-

bearbeitung

01

VHV

31,35 %

1,87

1

1,56

2,09

02

HDI

15,44 %

2,11

2

1,81

2,27

03

MARKEL

8,79 %

1,77

4

1,46

1,92

04

Gothaer

8,79 %

1,79

3

1,65

1,86

05

Allianz

7,36 %

1,98

5

1,85

2,04

06

R+V Gruppe

6,41 %

2,11

6

2,05

2,19

07

Versicherungskammer Bayern

4,75 %

1,99

-

1,87

2,01

08

AIA

4,51 %

2,06

-

1,65

2,32

09

AXA

3,33 %

2,17

7

2,03

2,22

10

Ergo

2,61 %

1,96

8

1,87

2,00

Sonstige Versicherer

6,41 %

1,88

-

1,73

1,99

100 %

1,77

2,06

Bewertungen der zehn meistgenannten Versicherer (nach Mittelwert)

Nr.

Versicherer

Anteil

Mittelwert

Platzierung letzte Umfrage

Produktqualität

Schaden-

bearbeitung

03

Markel

8,79 %

1,77

4

1,46

1,92

04

Gothaer

8,79 %

1,79

3

1,65

1,86

01

VHV

31,35 %

1,87

1

1,56

1,86

10

Ergo

2,61 %

1,96

8

1,87

2,00

05

Allianz

7,36 %

1,98

5

1,85

2,04

07

Versicherungskammer Bayern

4,75 %

1,99

-

1,87

2,01

08

AIA

4,51 %

2,06

-

1,65

2,32

02

HDI

15,44 %

2,11

2

1,81

2,27

06

R+V Gruppe

6,41 %

2,11

6

2,05

2,19

09

AXA

3,33 %

2,17

7

2,03

2,22

Sonstige Versicherer

6,41 %

1,88

-

1,73

1,99

100 %

1,77

2,06

Sie sehen also, dass z. B. Markel und die Gothaer, die – zumindest unter den VEMA-Maklern – einen relativ geringen Marktanteil haben, leistungstechnisch aber überzeugen. Wo ist Ihr Versicherer gelandet? Besprechen Sie das Ergebnis mit Ihrem Versicherungsvertreter oder Ihrem Makler, wenn Sie von einem Versicherungsmakler betreut werden.

Weiterführende Hinweise
  • Beitrag „OLG Nürnberg: Nur ein grob unbilliger Vergleich bindet den Versicherer nicht“, PBP 12/2021, Seite 14 → Abruf-Nr. 47808976
  • Beitrag „Haftpflicht: In diesen Fällen sind schadensbedingte Prämienerhöhungen erstattungsfähig“, PBP 4/2021, Seite 20 → Abruf-Nr. 47187155

AUSGABE: PBP 2/2022, S. 20 · ID: 47910718

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