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FunktionsdiagnostikOkklusionskontrolle mit OccluSense® – so rechnen Sie richtig ab!

Abo-Inhalt30.06.20256811 Min. LesedauerVon Yvonne Lindner, ZMV, Referentin, Fachgutachterin, Hundhaupten

| OccluSense® ist ein digitales System zur Okklusionskontrolle, entwickelt von Dr. Jean Bausch. Ein Handgerät mit innovativen Drucksensoren ermöglicht eine digital-visuelle Erfassung der okklusalen Druckverhältnisse. Das Messergebnis wird dem Patienten auf einer iPad-App präsentiert und ausgewertet. Wie der Einsatz des Systems abgerechnet wird, zeigt dieser Beitrag. |

OccluSense® funktioniert ähnlich wie Okklusionspapier ...

Mit einem elektronischen Drucksensor werden die Kaudruckverhältnisse des Patienten in statischer und dynamischer Okklusion aufgezeichnet. Diese Technologie ermöglicht die Erstellung detaillierter und farblich kodierter Diagramme, die die Intensität und Verteilung der Kaukräfte anzeigen. Der Drucksensor ist zusätzlich mit einer roten Farbschicht ausgestattet und markiert somit simultan die okklusalen Kontakte auf den Zähnen des Patienten, vergleichbar mit dem konventionellen Okklusionspapier.

So kann die OccluSense®-iPad-App die Daten verarbeiten

  • Datenaufnahme
  • Datenanalyse und -auswertung
  • Visuelle Darstellung von Daten
  • Datenvergleich
  • Datenexport auf andere Endgeräte (iPad/Mac)

... und hilft Fehlinterpretationen zu vermeiden

Die Vielzahl der Materialien in der Prothetik hat einen Wandel vollzogen – von den tendenziell weichen Kunststoffkauflächen bei herausnehmbarem Zahnersatz im Gegensatz zu Keramiken und extrem harten Zirkonoxidkronen für festsitzende Versorgungen.

Hier besteht das Problem der Okklusionskontrolle durch derartige Materialunterschiede. Auch mit stärker gewachsten Okklusionsfolien können statische Kontakte, z. B. bei einer Zirkonoxidrestauration oftmals nicht ausreichend sichtbar dargestellt werden. Ebenso werden häufig sekundäre Kontakte prominenter farblich dargestellt und provozieren damit Fehlinterpretationen. Hinzu kommen Resilienzen im Kiefergelenk, u. a. Kompression, Distraktion und verschleiern zusätzlich die dargestellte Okklusion.

OccluSense® visualisiert Okklusionskontakte unabhängig von der Anfärbbarkeit prothetischer Oberflächen. In einer sehr hohen Präzision werden Frühkontakte sowie fehlende Kontakte erkannt.

Vielfältige Einsatzgebiete

OccluSense® kann nicht nur für prothetische Indikationen eingesetzt werden, auch in der Kieferorthopädie kann frühzeitig auf mögliche Fehlbelastungen o. Ä. hingewiesen werden.

Besonderen Stellenwert nimmt die OccluSense®-Okklusionsmessung in der gnathologischen Therapie ein, vorzugsweise bei CMD-Patienten. Dabei werden nicht nur Fehlkontakte aufgezeigt, sondern auch in einem späteren Behandlungsabschnitt die Funktionalität z. B. der Schiene, überprüft (verändertes Okklusionsmuster).

Der Einsatz von OccluSense® ist eine reine Privatleistung ...

Die OccluSense®-Messung ist nicht im Sachleistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) enthalten. Daher sind die Kosten vom Patienten für die Behandlung selbst zu tragen. Vor Behandlungsbeginn ist der Patient gemäß 630c Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) insbesondere über die Kosten aufzuklären. Danach ist eine schriftliche Privatvereinbarung nach § 8 Abs. 7 Bundesmantelvertrag – Zahnärzte (BMV-Z) zu schließen.

... und analog zu berechnen!

Da die 3-D-Okklusionskontrolle mit OccluSense® weder in der GOZ noch im für Zahnärzte geöffneten Teil der GOÄ gelistet ist, ist die Leistung analog gemäß § 6 Abs. 1 GOZ zu berechnen. Voraussetzung für die Analogberechnung ist, dass

  • es sich um eine selbstständige und medizinisch notwendige Leistung handelt,
  • die nicht Teil oder besondere Ausführung einer anderen Leistung ist.

Die Berechnung erfolgt nach einer Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertigen Leistung und richtet sich nach der Betriebswirtschaftlichkeit der Zahnarztpraxis sowie nach dem Ermessen des Behandlers.

Beispiel: Analogposition für eine OccluSense®-Messung

GOZ

Leistung

2,3-fach

8020a

OccluSense® digitale Okklusionsaufzeichnung, inkl. Auswertung der Daten (gem. § 6 Abs.1 GOZ) entspr. Nr. 8020 GOZ arbiträre Scharnierachsenbestimmung

38,81 Euro

Wichtig | Es liegt im Ermessen der Praxis, ob die Auswertung in die Analogleistung einkalkuliert wird oder separat für diese Leistung eine weitere Analogleistung erstellt wird. Diese Angabe ist aus der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Berechnungsbeispiel Praxis

Die folgenden Analogleistungen sind frei gewählte Gebührenziffern. Gleiches gilt für die dargestellten BEB Chairside-Leistungen.

Berechnungsbeispiel* – Präprothetische digitale Okklusionsprüfung mit OccluSense®

Zahn/Gebiet

Leistung

Geb.-Nr.

Faktor 2,3

Anzahl

1. Sitzung – Erstberatung OccluSense® und CMD-Faktoren

Beratung > 10 Minuten

Ä3

20,11 Euro

1

2. Sitzung (ohne Anwesenheit des Patienten) – Planung und Aufstellung HKP

Schriftlicher Heil- und Kostenplan

0030

25,87 Euro

1

3. Sitzung: Unterschrift auf dem Kostenvoranschlag liegt vor

Symptombezogene Untersuchung

OccluSense®-Okklusionsmessung, inkl. Auswertung

Symptombezogene Untersuchung

Ä5

10,72 Euro

1

Beratung < 10 Minuten

Ä1

10,72 Euro

1

CMD-Screening zum Ausschluss von Funktionsauffälligkeiten

8090a

32,34 Euro

1

OccluSense® digitale Okklusionsaufzeichnung, inkl. Auswertung der Daten (gem. § 6 Abs. 1 GOZ) entspr. GOZ 8020 arbiträre Scharnierachsenbestimmung

8020a

38,81 Euro

1

Optisch-elektronische Abformung, OK und UK

0065

41,40 Euro

4

Fakultative BEB Chairside-Leistungen (Eigenlaborbeleg)

Anlage der Mess- und Patientendaten

BEB6500

13,27 Euro

1

Herstellung eines virtuellen Modells

BEB6502

24,52 Euro

2

Digitale Modellmontage in virtuellen Artikulator

BEB6504

11,69 Euro

1

Digitaler Datenversand, je Versandgang

BEB6505

8,31 Euro

1

Zahnärztliches Honorar

179,97 Euro

Praxis Eigenlaborbeleg

57,79 Euro

Gesamtkosten bei Faktor 2,3

237,76 Euro

So planen und kalkulieren Sie wirtschaftlich!

  • Leistungen können nur berechnet werden, wenn sie vollumfänglich erbracht worden sind. Dabei richtet sich der Faktor der Leistung nach den besonderen Umständen, dem Zeitaufwand sowie der Schwierigkeit der Leistung oder aus dem generellen Krankheitsfall und ist praxisintern individuell zu bestimmen. Die Wertigkeit orientiert sich an den individuellen und wirtschaftlichen Praxisbesonderheiten.
  • Praxen, die sich ein OccluSense®-Gerät anschaffen wollen, sollten in Bezug auf den Return on Investment (ROI) analysieren, wie viele Fälle zu erwarten sind. Dies ist bei der Preisgestaltung der entsprechenden Analoggebühr zu beachten.
  • Erstattungsschwierigkeiten privater Versicherungen sind wegen der Anwendung der Analoggebühren zu erwarten. Dies ist vor Behandlungsbeginn mit dem Patienten im Rahmen der wirtschaftlichen Aufklärung zu besprechen.

AUSGABE: PA 7/2025, S. 5 · ID: 50449159

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