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KinderzahnheilkundeIndividuelle Schienentherapie auf Konfektionsbasis am Beispiel der „bruxi+“-Chairside-Schiene

Abo-Inhalt30.06.20256908 Min. LesedauerVon Jasmin Klecker, ZMV, Dent-K GmbH

| Funktionelle Beschwerden wie Bruxismus, muskuläre Dysbalancen oder myofunktionelle Auffälligkeiten betreffen inzwischen auch Kinder. Immer mehr Mädchen und Jungen von drei bis zwölf Jahren zeigen Symptome, die eine therapeutische Intervention erfordern. In dieser Altersgruppe wird die klassische Schienentherapie zur Herausforderung: Der stetige Wachstumsprozess, mangelnde Kooperationsfähigkeit bei Abdrucknahmen und hohe Laborkosten machen die Versorgung häufig unpraktikabel. Zudem ist eine Abrechnung nach BEMA oft unwirtschaftlich. Mit der „bruxi+“-Chairside-Schiene steht ein konfektioniertes Schienensystem zur Verfügung, das direkt am Behandlungsstuhl individuell angepasst werden kann. Wie die Schiene abzurechnen ist, zeigt dieser Beitrag. |

„bruxi+“-Chairside-Schiene schließt eine therapeutische Lücke

Die „bruxi+“-Chairside-Schiene schließt eine therapeutische Lücke – schnell, wirtschaftlich und kindgerecht. Indikationen für eine funktionelle Kurzzeitversorgung bei Kindern bestehen insbesondere bei:

  • nächtlichem Zähneknirschen (Bruxismus)
  • muskulären Verspannungen im Bereich der Kaumuskulatur
  • rezidivierenden Kiefergelenksgeräuschen
  • begleitenden myofunktionellen Störungen

Ein klinisches Beispiel dafür wäre ein Kind mit nächtlichem Knirschen, klinisch tastbaren Verspannungen im Masseterbereich und gelegentlichen Geräuschen im Kiefergelenk.

Die „bruxi+“ ist ein konfektionierter Schienenrohling in kindgerechter Größe. Seine Grundform ähnelt einem Abdrucklöffel mit zentralem Griff. Die Individualisierung erfolgt unmittelbar chairside, ohne externe Laborschritte:

  • Anpassung des Grundkörpers an die Kiefergröße
  • Applikation eines Haftvermittlers im Bereich der Auflagefläche
  • Einbringen eines Direktsilikons zur individualisierten Formgebung
  • Intraorale Positionierung und Abformung im Oberkiefer
  • Aushärtung des Silikons im Mund
  • Entnahme der Schiene, Entfernung des Griffes
  • Manuelle Nachbearbeitung (Glätten, Kantenanpassung)

Das Resultat ist eine sofort verfügbare Schiene, die muskulär entlastet und parafunktionelle Bewegungen unterbricht, ohne den Biss zu verstellen oder den wachsenden Kiefer zu blockieren.

Abrechnung nach Nr. 7000 GOZ

Die Eingliederung der „bruxi+“ ist nach Nr. 7000 GOZ (Eingliederung eines Aufbissbehelfs ohne adjustierte Oberfläche) abrechenbar. In den einschlägigen Kommentaren wird auch die Aqualizer-Schiene dieser Ziffer zugeordnet. Da die „bruxi+“ ebenfalls ein therapeutisch eingesetztes, nicht adjustiertes Aufbisshilfsmittel ist, ist die Nr. 7000 GOZ sachlich und rechtlich zulässig.

Zusätzlich berechnungsfähige Leistungen im Rahmen von Diagnostik und Therapie

  • Nr. Ä1: Beratung, auch telefonisch
  • Nr. Ä5: Symptombezogene Untersuchung
  • Nr. Ä4: Erhebung der Fremdanamnese sowie Unterweisung und Führung der Bezugsperson(en)
  • CMD Screening als Analogposition nach § 6 Abs. 1 GOZ
  • Sowie eine oder mehrere Chairside-Leistungen:
    • BEB 0732 Desinfektion, je Vorgang
    • BEB xxxx Leistungseinheit Vorbereitung, Individualisierung und Nachadaption eines vorkonfektionierten Aufbissbehelfs
  • Materialkosten aufgrund der Unzumutbarkeitsgrenze

Materialkosten und wirtschaftliche Zumutbarkeit

Die Materialkosten für eine „bruxi+“-Schiene liegen bei ca. 30–40 Euro pro Stück. Materialkosten dürfen eigentlich nur dann zusätzlich berechnet werden, wenn diese ausdrücklich in der GOZ benannt wurden. Eine Ausnahme ist die sogenannte Zumutbarkeitsgrenze: Rechtliche Grundlage bildet das BGH-Urteil vom 27.05.2004 (Az. III ZR 264/03). Demnach ist eine gesonderte Materialkostenberechnung zulässig, wenn die Materialkosten den Einfachsatz der ausschlaggebenden GOZ-Leistung überschreiten oder mehr als 75 Prozent des 2,3-fachen Satzes betragen. Wichtig | In diesen Fällen dürfen die tatsächlichen Materialkosten zusätzlich zum Honorar berechnet werden. Überprüfen Sie Ihre Kalkulation (1–2 × jährlich) und berücksichtigen Sie Preisentwicklungen oder Sonderkonditionen.

Chairside-Leistungen: Kalkulation der Zusatzaufwände

Die individuelle Anpassung der „bruxi+“ erfordert zusätzliche Leistungseinheiten außerhalb der GOZ-Ziffer. Dazu gehören die Vorbereitung (z. B. Anwendung des Haftvermittlers) sowie die Individualisierung (Abformung, Aushärtung, Nachbearbeitung). Die betriebswirtschaftliche Kalkulation richtet sich nach dem Zeitaufwand (Minuten / Personalbindung) und dem laborspezifischen Stundensatz des Ausführenden (Zahnarzt/Assistenz). Die Preise sollten jährlich überprüft und ggf. angepasst werden – insbesondere bei steigenden Gehältern und Materialkosten.

Fazit | Die „bruxi+“-Schiene bietet eine praxistaugliche, schnell umsetzbare und kindgerechte Lösung für funktionelle Beschwerden in der Kinderzahnheilkunde. Sie vereint die Vorteile einer Konfektionsschiene mit der therapeutischen Präzision einer individuellen Versorgung. Die rechtssichere Abrechnung über die Nr. 7000 GOZ sowie ggf. ergänzende GOÄ-Positionen erlaubt eine wirtschaftliche Umsetzung – auch bei gesetzlich versicherten Kindern. Die „bruxi+“ füllt damit eine bislang schwer zu schließende Versorgungslücke in der Schienentherapie für Kinder.

AUSGABE: PA 7/2025, S. 13 · ID: 50455382

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