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LeistungserfassungHonorarverluste in der Endodontie vermeiden – mit einer perfekten Dokumentation!

Abo-Inhalt30.04.20256 Min. LesedauerVon Isabel Baumann, Betriebswirtin (Dipl. VWA), Praxismanagerin, Mülsen

| Meistens sind es die Begleitleistungen, die erbracht, aber nur unzureichend oder gar nicht dokumentiert wurden. Damit wird Honorar verschenkt. Am Beispiel einer endodontischen Behandlung zeigen wir Ihnen, welche Dokumentationsmängel häufig gemacht werden und welche Auswirkungen diese auf den Praxisumsatz haben. |

Mangelhafte Dokumentation der Behandlung

Die in der Übersicht dargestellte endodontische Behandlung wurde unzureichend dokumentiert, denn sowohl einige Behandlungsschritte als auch Materialien wurden nicht erfasst.

DatumZahnLeistungGOZ/GOÄBetrag (2,3-fach)

04.05.

Eingehende Untersuchung

0010

12,94 Euro

Beratung wegen „schlechtsitzendem“ Zahnersatz und neuer Medikamente

Ä1

10,72 Euro

14, 15, 25, 26

Sensibilitätsprobe

0070

6,47 Euro

10.05.

Beratung wegen insuffizientem Zahnersatz

Ä1

10,72 Euro

15.05.

Zahnfleischentzündung

4020

5,82 Euro

20.06.

26

Entfernen der insuffizienten Krone

2290

23,82 Euro

Aufklärung über Notwendigkeit einer Wurzelbehandlung

Ä1

10,72 Euro

26

Sensibilitätsprüfung (Vitalität positiv)

0070

6,47 Euro

26

Trepanation

2390

8,41 Euro

26

Vitalexstirpation

3 x 2360

42,69 Euro

26

Wurzelkanalaufbereitung

3 x 2410

152,13 Euro

26

Elektrometrische Längenbestimmung

3 x 2400

27,15 Euro

26

Elektrophysikalisch-chemische Methode

3 x 2420

27,15 Euro

26

Wurzelfüllung

3 x 2440

100,11 Euro

26

Röntgenkontrollaufnahme

Ä5000

5,28 Euro

(1,8-fach)

26

Temporärer speicheldichter Verschluss

2020

12,68 Euro

25.06.

36

Blutung

2030

8,41 Euro

36

Kofferdam

2040

8,41 Euro

36

Compositfüllung -mod-

2100

83,05 Euro

Summe

563,15 Euro

Die Liste der aufgeführten Leistungen ist nicht abschließend, weitere Leistungen sind möglich.

Dieselbe Behandlung mit korrekter Dokumentation

Zusätzliche, in höherer Anzahl oder mit höherem Faktor berechnete Leistungen wurden kursiv hervorgehoben.

DatumZahnLeistungGOZ/GOÄBetrag (2,3-fach)

04.05.

Eingehende Untersuchung

0010

12,94 Euro

Beratung wegen „schlechtsitzendem“ Zahnersatz und neuer Medikamente

Ä1

10,72 Euro

14, 15, 25, 26

Sensibilitätsprobe positiv

0070

6,47 Euro

05.05.

Telefonat mit dem Internisten: Rücksprache wegen neuer Medikamente und internistischer Therapie

Ä60

16,08 Euro

10.05.

Intensive Beratung wegen insuffizientem Zahnersatz. Der Patient wird über die verschiedenen Möglichkeiten der prothetischen Neuversorgung aufgeklärt. Dauer 25 Minuten

Ä3

20,10 Euro

15.05.

Patient erscheint mit Beschwerden im UK rechts; Diagnose: Zahnfleischentzündung Region 46

Ä5

10,72 Euro

Aufklärung und Hinweise zu Behandlungsmöglichkeiten einer Zahnfleischtasche, Instruktionen zur häuslichen Mundpflege

Ä1

10,72 Euro

4547

Harte und weiche Beläge werden entfernt

2 x 4055

1 x 4050

4,68 Euro

46

Zahnfleischentzündung, Diagnose: distale Zahnfleischtasche, Spülung mit CHX-Lösung

4020

5,82 Euro

46

Subgingivale Applikation einer antibiotisch wirkenden Paste (z. B. Ligosan®)

4025 + Material

1,94 Euro

20.06.

26

Entfernung der insuffizienten Krone, Verbrauch von Kronentrenner: 3 Stück Firma XY (à 8,12 Euro)

2290 + Material

47,63 Euro

Aufklärung über Notwendigkeit einer Wurzelbehandlung

Ä1

10,72 Euro

26

Sensibilitätsprüfung (Vitalität positiv)

0070

6,47 Euro

26

Kofferdam angelegt

2040

8,41 Euro

26

Trepanation

2390

8,41 Euro

26

Vitalexstirpation, 5 Kanäle

5 x 2360

71,15 Euro

26

Wurzelkanalaufbereitung 5 Kanäle, bis ISO 30, 6 Protaper Next Einmal-Nickel-Titan-Instrumente verbraucht (à 14,25 Euro)

5 x 2410 + Material

339,05 Euro

26

Elektrometrische Längenbestimmung

5 x 2400

45,25 Euro

26

Elektrophysikalisch-chemische Methode, ultraschallaktivierte Natriumhypochloridspülung, 2 Spülungen pro Kanal

5 x 2420

45,25 Euro

26

Wurzelkanalfüllung mit XY

5 x 2440

166,85 Euro

26

Temporärer speicheldichter Verschluss adhäsiv befestigt

2020 + 2197

29,50 Euro

26

Röntgenkontrollaufnahme, je Projektion, 3 unterschiedliche Projektionen angefertigt

3 x Ä5000

15,75 Euro

(1,8-fach)

25.06.

36

Blutung beim Präparieren, gestillt mit Medikament XY

2030

8,41 Euro

35–37

Kofferdam

2040

8,41 Euro

36

Separiert mit Keil und Matrize beim Füllen

2030

8,41 Euro

36

Compositfüllung -mod-

2100

83,05 Euro

Summe

1.002,91 Euro

Die Liste der aufgeführten Leistungen ist auch hier nicht abschließend, weitere Leistungen sind möglich. Materialien sind ggf. nur abrechenbar, wenn die Unzumutbarkeitsgrenze überschritten wird.

Erläuterung der korrekten Dokumentation

Bei dieser Behandlung ergibt sich durch mangelhafte Dokumentation ein Honorar von 563,15 Euro. Die korrekte Dokumentation führt zu einem Honorar in Höhe von 1.002,91 Euro. Das Honorarplus in Höhe von 439,76 Euro ist auf folgende Unterschiede in der Dokumentation zurückzuführen:

05.05.

Die konsiliarische Erörterung ist eine Leistung, die häufig nicht dokumentiert wird. Beachten Sie, dass die Leistung nach Nr. 60 GOÄ nur berechnet werden darf, wenn sich der liquidierende Arzt zuvor oder im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der konsiliarischen Erörterung persönlich mit dem Patienten und dessen Erkrankung befasst hat.

10.05.

Im Negativbeispiel wurde die Behandlungsdauer nicht erfasst. Somit wurde nur die Nr. 1 GOÄ anstatt der Nr. 3 GOÄ berechnet. Das bedeutet ein Minderhonorar von 9,38 Euro. Hinzu kommt, dass die Dauer von 25 Minuten deutlich über der geforderten Mindestzeit von 10 Minuten bei der Nr. 3 GOÄ liegt. Besondere Umstände oder Schwierigkeiten könnten eine Steigerung der Nr. 3 GOÄ über den 2,3-fachen Faktor nach § 5 Abs. 2 GOZ notwendig machen.

15.05.

Der Patient erscheint mit Beschwerden im unteren rechten Kiefer. Es liegt demnach ein neuer Behandlungsfall vor. Eine symptombezogene Untersuchung wird neben der Beratung über die Zahnfleischtasche, den Therapiemaßnahmen und der Erläuterung der häuslichen Mundhygiene durchgeführt. Es dürfen somit die Nr. 5 GOÄ und die Nr. 1 GOÄ erneut berechnet werden. Beide Leistungen sind aufgrund der neuen Behandlungssituation notwendig.

Das Entfernen harter und weicher Beläge (GOZ-Nrn. 4050 und 4055) wird oft bei der Dokumentation vergessen. Auch fehlte im Negativbeispiel die Dokumentation des verwendeten Materials. Hier wurde zusätzlich ein antibakteriell wirkendes Medikament subgingival in die entzündete Zahnfleischtasche eingebracht. Die verwendeten antibakteriellen Materialien sind gesondert berechenbar.

20.06.

Im Negativbeispiel wurden die verbrauchten Kronentrenner nicht dokumentiert. Deren Kosten übersteigen häufig das Honorar für die Entfernung der Kronen (Nr. 2290 GOZ). Die sogenannte Unzumutbarkeitsgrenze besagt: Werden bei einem 2,3-fachen Faktor ca. 75 Prozent des Honorars durch das verbrauchte Material aufgezehrt, darf das Material zusätzlich berechnet werden. Im Beispiel wurden drei Kronentrenner zu je 8,12 Euro verbraucht. Das Honorar für die Nr. 2290 GOZ beträgt 23,28 Euro zum 2,3-fachen Satz. Das heißt: Die Materialkosten liegen sogar über dem Honorar. Die Unzumutbarkeitsgrenze ist erfüllt und das Material für die Einmal-Kronentrenner zusätzlich berechenbar.

Bei der anschließenden Endo-Behandlung wurden die tatsächlich vorhandenen Wurzelkanäle nicht dokumentiert. Häufig hat ein oberer Sechsermolar mehr als 3 Kanäle. Die Nrn. 2360, 2410, 2400, 2420 und 2440 GOZ werden jedoch nach Anzahl der tatsächlich aufbereiteten und behandelten Kanäle berechnet. Wenn also – wie in unserem Beispiel – 5 anstatt 3 Kanäle aufbereitet werden, so kann das ein Minderhonorar bei Nichtdokumentation von 162,98 Euro bedeuten. Hinzu kommt die fehlende Angabe der verbrauchten Einmal-Nickel-Titan-Instrumente zur Wurzelkanalaufbereitung. In den Bestimmungen zur Nr. 2410 heißt es: „Nur einmal verwendbare Nickel-Titan-Instrumente zur Wurzelkanalaufbereitung sind gesondert berechnungsfähig.“

Nach der Wurzelfüllung wurde ein provisorischer Verschluss vorgenommen. Achten Sie darauf, die Art der Befestigung zu dokumentieren. Eine adhäsive Befestigung nach Nr. 2197 ist neben der Nr. 2020 zusätzlich berechenbar.

Nach der Wurzelfüllung sollte eine Röntgenkontrollaufnahme erfolgen. Da u. U. nicht alle Kanäle mit einer Projektion abzubilden sind, kann es notwendig sein, weitere Röntgenprojektionen zu erstellen. Die Nr. 5000 GOÄ ist je Projektion berechenbar. Sie darf wie hier im Beispiel bei 3 Projektionen auch dreimal berechnet werden. Das bedeutet ein Mehrhonorar von 10,56 Euro.

25.06.

Am 25.06. wurde die Compositfüllung unter Kofferdam gelegt, zusätzlich wurde eine Blutung gestillt. Die Dokumentation für das Separieren mit Keil und Matrize fehlte. Demnach konnte nur einmal die Nr. 2030 GOZ berechnet werden. Beachten Sie, dass die Nr. 2030 einmal für besondere Maßnahmen bei der Präparation und einmal für besondere Maßnahmen beim Füllen berechnet werden kann. Demnach wäre sie ein weiteres Mal berechenbar.

Fehlerquellen und wie Sie sie abstellen

Die folgenden Fehlerquellen sind die häufigsten Ursachen für eine mangelhafte Dokumentation. Sie abzustellen, wird in vielen Fällen Umsatzverluste verhindern helfen!

  • Häufig wird unter Stress dokumentiert. Die nächsten Patienten warten bereits, das Behandlungszimmer muss gereinigt und die Dokumentation noch eingetragen werden. Oft werden Leistungen nur knapp eingegeben oder die Behandlungsdauer bzw. Besonderheiten werden nicht notiert. Auch ein unstrukturierter Behandlungsablauf führt häufig zu mangelhafter Dokumentation.
  • In einigen Fällen wird zeitverzögert dokumentiert, z. T. erst am Ende des Behandlungstags. Dabei bleiben Leistungen auf der Strecke. Überlegen Sie daher gemeinsam im Team, wie Sie die Behandlungszeiten so anpassen, dass die Leistungen stressfrei nach jeder Behandlung erfasst werden können.
  • Einige Behandler kontrollieren die eingetragenen Leistungen nicht. Häufig wird Zeitdruck als Grund dafür genannt. Überprüfen Sie daher noch am selben Tag Ihre Tagesprotokolle. So können Sie vergessene Leistungen und Dokumentationsfehler aufdecken.

AUSGABE: PA 5/2025, S. 12 · ID: 50372984

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