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ParodontitisDistale Keilexzision als resektive Maßnahme

Abo-Inhalt02.10.20242109 Min. LesedauerVon Angelika Schreiber, Hockenheim

| Mit der nicht chirurgischen Parodontitistherapie an endständigen Molaren stellt sich nicht immer der gewünschte Behandlungserfolg ein. Hier kann, in Abwägung mit anderen Behandlungsmöglichkeiten, die distale Keilexzision als chirurgische Therapie Abhilfe schaffen. |

Volumen reduzierendes chirurgisches Verfahren

Die distale Keilexzision wird auch als „distal wedge“ bezeichnet. Sie gehört zu den resektiven Operationstechniken. Das häufig sehr dicke und zähe bindegewebsartige Gewebe, distal der 7er im Ober- und Unterkiefer, fördert die Entstehung vielfach nur sehr schwer oder nicht zu reinigender persistierender Taschen. Hier dient die distale Keilexzision als resektive Technik zur Eliminierung von Zahnfleischtaschen. Ihr werden in diesem Zusammenhang gute Langzeitergebnisse zugeschrieben, auch wenn sie – wie alle resektiven Verfahren – mit Gewebeverlust einhergeht.

Erhalt endständiger Pfeilerzähne

Geht es um den Erhalt wichtiger endständiger Pfeilerzähne, so erhalten möglicherweise resektive Therapien den Vorrang, weil i. d. R. eine vorhersehbare Reduzierung der Taschentiefe erzielt werden kann. Deshalb gewinnen resektive Verfahren – wie die distale Keilexzision – gegenüber der regenerativen Therapie vor allem dann den Vorrang, wenn ästhetische Aspekte nicht zwingend im Vordergrund stehen. Ästhetische Aspekte treten folglich in den Hintergrund. Darüber hinaus wird die Brücken- oder Kronenversorgung eines endständigen Pfeilerzahns, bedingt durch distalen Gewebsüberschuss, erheblich erschwert.

Die „kleine Tuberplastik“

Kleinere plastische Maßnahmen am Tuber sowie im retromolaren Bereich werden nach Nr. 3250 GOZ (Tuberplastik, einseitig) berechnet. Zusätzlich kommt der Zuschlag Nr. 0500 GOZ bei nicht stationärer Durchführung von zahnärztlich-chirurgischen Leistungen zum Tragen.

Die Tuberplastik nach Nr. 3250 GOZ findet mit unterschiedlicher Indikation Anwendung. Zum Leistungsinhalt gehören z. B. gewebereduzierende Maßnahmen, je Tuber, auch zur Verbesserung des Weichteillagers als präprothetisch-chirurgische Maßnahme, sowie die distale Keilexzision als parodontal oder präprothetisch indizierte Leistung. Die Nr. 3250 GOZ kann allerdings auch im Zusammenhang mit implantologischen Leistungen stehen.

Die Maßnahme kann nicht ausschließlich im Ober-, sondern auch im Unterkiefer, jeweils am Tuber einseitig, durchgeführt und berechnet werden.

Die kleine Tuberplastik grenzt sich von der großen Tuberplastik nach Nr. 2675 GOÄ dahin gehend ab, dass weder knochen- noch schleimhautformende oder -aufbauende – also Volumen vermehrende – Maßnahmen am Tuber enthalten sind.

Die Tuberplastik nach Nr. 3250 GOZ und damit auch die distale Keilexzision ist – sorgfältige und ausführliche Dokumentation vorausgesetzt – neben den folgenden Leistungen abrechnungsfähig (keine abschließende Aufzählung):

GOZ-/GOÄ-Nr.

Leistungsbeschreibung

4075

Subgingivale Konkremententfernung am mehrwurzeligen Zahn

4100

Lappenoperation am Seitenzahn

9010

Implantatinsertion

9020

Insertion eines Implantates zum temporären Verbleib, auch orthodontisches Implantat

9040

Freilegen eines Implantats

9110

Interner Sinuslift

Ausgeschlossen ist hingegen die Berechnung der folgenden Leistungen neben der Nr. 3250 GOZ für dieselbe Region (keine abschließende Aufzählung):

GOZ-/GOÄ-Nr.

Leistungsbeschreibung

Ä2382

Schwierige Hauptlappenplastik oder Spalthauttransplantat

Ä2675

Partielle Vestibulum- oder Mundbodenplastik

3090

Plastischer Verschluss einer Kieferhöhle

3100

Plastische Deckung im Rahmen einer Wundversorgung, einschl. Periostschlitzung

3240

Vestibulum oder Mundbodenplastik kleineren Umfangs

Beispiel: Distale Keilexzision zur Eliminierung supraalveolärer Taschen an den endständigen Zähnen 27 und 37 (fibromatös verdickte Gingiva)

Sitzung

Zahn /Gebiet

Anzahl

GOZ/GOÄ

1. S.

27, 37

Symptombezogene Untersuchung

1

Ä5

27, 37

Beratung: zur distalen Keilexzision

1

Ä1

OK/UK

Orthopantomogramm

1

Ä5004

2. S.

27, 37

Oberflächenanästhesie

2

0080

27

Intraorale Infiltrationsanästhesie (plus Anästhetikum)

1

0090 (+Mat.)

37

Intraorale Leitungsanästhesie (plus Anästhetikum)

1

0100 (+Mat.)

27, 37

Tuberplastik, einseitig (plus atraumatisches Nahtmaterial)

2

3250 (+Mat.)

Zuschlag bei nicht stationärem Operieren

1

0500

3. S.

27, 37

Kontrolle nach chirurgischem Eingriff

2

3290

27, 37

Nachbehandlung nach chir. Eingriff (Nahtentfernung)

2

3300

Wiedervorstellung in 6 Wochen zur ZE-Beratung und Planung vereinbart

AUSGABE: PA 10/2024, S. 11 · ID: 50152458

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