Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Aug. 2023 abgeschlossen.
Planung ZahnersatzAbläufe rund um den HKP optimieren (Teil 2): HKP bei Privatpatienten und Terminvergabe
| Ein Standardproblem in Zahnarztpraxen ist, dass regelmäßig Heil- und Kostenpläne (HKPs) geschrieben werden, der Patient den Zahnersatz aber nicht anfertigen lässt. Jedoch es gibt Wege, hier entgegenzuwirken. Wie Sie Abläufe optimieren können, wird nachfolgend erläutert. Nachdem es in Teil 1 schwerpunktmäßig um die HKP-Erstellung beim GKV-Patienten ging, werden in diesem Teil der HKP für Privatpatienten sowie die Begleitung des Patienten bei der Terminvergabe beleuchtet. |
Abläufe beim HKP für Privatpatienten
Der HKP bzw. Therapieplan des Privatpatienten wird nach Nr. 0030 GOZ (Aufstellung eines schriftlichen Heil- und Kostenplans nach Befundaufnahme und ggf. Auswertung von Modellen) bzw. nach Nr. 0040 GOZ im Falle der Planung von funktionstherapeutischen/funktionsanalytischen oder kieferorthopädischen Leistungen berechnet. Er muss in der Regel vorab nicht genehmigt werden – es sei denn, der Tarif der Versicherung sieht dies vor.
Sollten Sie dem Patienten direkt nach der Zahnersatzberatung einen HKP aushändigen oder zuschicken, ist es nützlich, ihn im Vorfeld über die Erstattungsmodalitäten zu informieren. Das hilft, spätere Fragen des Patienten zu reduzieren. Ein entsprechendes Informationsschreiben oder Merkblatt könnte wie folgt formuliert sein:
Arbeitshilfe / Informationsschreiben über Erstattungsmodalitäten |
Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient, anbei senden wir Ihnen unseren Heil- und Kostenplan inklusive Kostenvoranschlag des zahntechnischen Fremdlabors und unserer Materialkosten zu. Bitte reichen Sie den Heil- und Kostenplan immer dann bei Ihrer Versicherung oder Beihilfe ein, wenn Ihr Versicherungsvertrag dies grundsätzlich vorsieht. Die Vergangenheit hat uns gezeigt, dass es bei der Erstattung zahnärztlicher Gebühren durch private Krankenversicherungen/Beihilfestellen/Zusatzversicherungen regelmäßig zu Schwierigkeiten kommt. Daher möchten wir Sie im Folgenden kurz über einige wesentliche Fakten informieren:
|
Um den Verwaltungsaufwand gering zu halten, prüfen Sie bei Erstattungsproblemen bitte immer, ob diese Leistungen laut Tarif von der Erstattung ausgeschlossen sind. Sollten Sie feststellen, dass die Nichterstattung von Leistungen unrechtmäßig ist, oder wenn Sie Fragen zu Ihrer Rechnung haben, wenden Sie sich bitte an uns. Wir helfen Ihnen gern weiter. Ihr Praxisteam |
Termine vergeben und mit dem Labor abstimmen
Insbesondere Praxen mit vollem Terminkalender sollten die Termine für prothetische Versorgungen frühzeitig planen und Termine schon etwa fünf Wochen im Voraus vergeben, egal ob Kassen- oder Privatpatient. Bis dahin ist der HKP – sofern erforderlich – in der Regel genehmigt. Und z. B. bei einer Einzelkrone ist nicht zu erwarten, dass der Patient zum Gutachter muss.
Praxistipp | Manche Patienten vergessen im Alltagsstress, dass sie sich bei Ihnen zur Terminvereinbarung melden wollten und es fällt ihnen genau dann ein, wenn die Praxis geschlossen hat. Vereinbaren Sie daher schnellstmöglich sämtliche Termine, um der Vergesslichkeit vorzubeugen. Gerade bei der Anfertigung von Zahnersatz sollten Termine im persönlichen Gespräch vereinbart werden und nicht etwa via Online-Terminbuch erfolgen. Die Terminierung bei Zahnersatz ist in der Regel recht aufwendig und der Patient weiß meistens gar nicht, wie häufig und wie lang die Termine sein müssen. |
Bei Zahnarztpraxen, die noch mit Karteikarten arbeiten, empfiehlt es sich, den Terminzettel zu kopieren oder ein Duplikat auszudrucken und in die Karteikarte abzuheften. Das Original erhält der Patient. Durch die Kopie der Terminkarte haben Sie eine gute Übersicht über sämtliche Termine, können Übertragungsfehler überprüfen und dem Patienten schnell aushelfen, falls er seinen Terminzettel verlegt hat.
Praxen, die digitalisiert sind, können die Termine elektronisch speichern und haben so eine gute Übersicht. Die Terminerinnerung kann dann später z. B. direkt auf das Handy des Patienten – sofern er zugestimmt hat – erfolgen.
Praxistipp | Vereinbaren Sie mit dem Patienten am besten schon sämtliche Termine und nicht nur einen nach dem anderen, um Ihre Terminplanung zu erleichtern. Wünscht der Patient keine Terminplanung, sondern er möchte sich melden, sobald der HKP bei ihm eingetroffen ist, müssen Sie dies natürlich akzeptieren. In dem Fall können Sie jedoch den Patienten nach dem Verstreichen von z. B. vier Wochen (Genehmigungsfrist) anrufen und nachhören, ob der Plan schon eingetroffen ist. Dann können Sie ihm anbieten (freundliche Erinnerung), jetzt Termine auszumachen oder Fragen zu stellen, falls er Bedenken hat. |
Sollte der Patient nun Termine mit Ihnen vereinbaren, notieren Sie diese (bei Karteikarten) für ihn auf einem Terminkärtchen und senden ihm dieses zu. Bitte fertigen Sie auch hier wieder ein Duplikat an und sagen Sie ihm, dass Sie ihm eine Übersicht seiner Termine zukommen lassen. Für den Patienten ist es hilfreich, wenn Sie kurz vermerken, wie lange die jeweiligen Sitzungen sind. Die Behandlungsdauern sind vorher mit dem Zahnarzt abzusprechen. Bei digitaler Terminplanung und Kartei können Sie dem Patienten eine Übersicht seiner Termine direkt auf sein Handy schicken.
Wie viele Arbeitstage von der Präparation bis zur Anprobe oder Fertigstellung liegen müssen, ist mit dem Labor geklärt. Hierfür empfiehlt sich die Anfertigung einer Merkliste oder Sie lassen sich einen Vordruck aus dem Fremdlabor kommen.
Beispiel: Merkliste „Arbeitstage von der Präparation bis zur Anprobe oder Fertigstellung“ | ||
Kronen/Brücken | Teleskoparbeiten/Kombiarbeiten | Anfertigung eines Aufbissbehelfs |
1. Präparation
2. Eingliederung
| 1. Präparation
2. Gerüstanprobe etc.
3. Anprobe in Wachs
4. Eingliederung
| 1. Abdrücke
2. Eingliederung
3. Kontrolle/Korrektur
|
Nach der Terminvergabe informiert die Mitarbeiterin das zahntechnische Labor über die Art der Versorgung und gibt die Patientennummer, XML-Nummer, Daten der Präparation und Eingliederungssitzung weiter. Da auch das Dentallabor zeitweise unter Druck arbeiten muss (erkrankte Mitarbeiter etc.), kann es dank dieser Informationen besser planen und bei eventuellen Terminschwierigkeiten mit der Praxis rechtzeitig Absprachen treffen.
Praxistipp | Besonders dann, wenn bestimmte Tätigkeiten nur durch einzelne Personen erledigt werden können (z. B. Keramikverblendungen) und die Unterstützung bei der Farbauswahl durch einen Zahntechniker notwendig ist, sind diese Auskünfte für reibungslose Abläufe sehr kostbar. Bitte informieren Sie das Labor auch dann, wenn ein Patient die Termine absagt, verschiebt oder versäumt. |
Patienten an Termine erinnern
Da die Praxis für Präparationen regelmäßig bestimmte Zeitfenster blockt (z. B. Mittwochvormittag und Donnerstagnachmittag), kann die Praxismitarbeiterin rechtzeitig eine Woche vorher die Karteikarten der kommenden Zahnersatzbehandlungen überprüfen bzw. über den elektronischen Terminkalender erinnern lassen. Sie kontrolliert, ob alle Unterlagen und Unterschriften vorhanden sind, die Gesundheitskarte eingelesen wurde, die Anamnese aktuell ist oder sonstiges zu beachten ist. Danach schickt sie dem Patienten einen Erinnerungsbrief, der als Muster in der Software gespeichert ist. Die Terminerinnerung könnte z. B. wie folgt verfasst sein:
Arbeitshilfe / Terminerinnerung |
Sehr geehrte(r) ..., hiermit möchten wir Ihren Termin am ... [Wochentag], den ... [Datum], um ... Uhr bestätigen. Bitte planen Sie ... Stunden ein und erscheinen Sie pünktlich. Wir benötigen zu diesem Termin ◻ Ihre Gesundheitskarte ◻ die unterschriebene Mehrkostenvereinbarung ◻ den neu ausgefüllten Anamnesebogen/Fragebogen (im Anhang) ◻ Ihren Aufbissbehelf („Knirscherschiene“) ◻ Sonstiges, nämlich _________________ ◻ Wir haben alles, danke! Falls Sie diesen Termin nicht einhalten können, möchten wir Sie bitten, sich schnellstmöglich bei uns zu melden (Tel: ...). Bitte beachten Sie, dass bei Absage eventuelle Folgetermine entfallen oder verschoben werden müssen. Sollten Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns bitte unbedingt vor Ihrem Termin an, damit wir alles besprechen und für Sie regeln können. Ihre Ansprechpartnerin ist: Frau ... (Mo–Fr von 08:30 Uhr bis 14:30 Uhr) Vielen Dank Mit freundlichen Grüßen Ihr Praxisteam |
Das Erstellen und Versenden eines Erinnerungsbriefs oder einer Nachricht kostet Sie nur etwas Zeit, ggf. einen Briefumschlag und eine Briefmarke. Sie beugen damit weitestgehend vor, dass der Patient seinen Termin vergisst und Sie unnötig freie Zeit in Ihrem Bestellsystem haben. Versäumte Termine sind für Praxis und Patient ärgerlich – besonders bei recht eiligen notwendigen Behandlungen oder bei vielen Folgeterminen. Zudem geben Sie dem Patienten noch die Möglichkeit, vorab Fragen zu klären – und nicht erst am Behandlungstag, wenn durch die Beratung kostbare Behandlungszeit verloren geht.
- Die beiden Arbeitshilfen „Informationsschreiben über Erstattungsmodalitäten“ und „Terminerinnerung“ finden Sie unter iww.de/pa unter „Downloads“ > „Musterverträge und -schreiben“iww.de
Musterschreiben - Im abschließenden dritten Teil der Serie geht es u. a. um die Begleitung des Patienten beim Präparationstermin, die Rechnungsstellung sowie die Nachsorge.
AUSGABE: PA 8/2023, S. 15 · ID: 49534259