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WohnraummieteFeuerwehr beschädigt Eingangstür: Vermieter muss zahlen

Abo-Inhalt24.10.20242840 Min. Lesedauer

| Wird eine Wohnungseingangstür bei einem Feuerwehreinsatz beschädigt, ist der Vermieter der Wohnung verpflichtet, die Tür auf eigene Kosten instand zu setzen (AG Hildburghausen 22.5.24, 21 C 133/23, Abruf-Nr. 244153). |

Die Mieterin verlangte vom Vermieter Ersatz ihrer Aufwendungen für die Erneuerung einer bei einem Feuerwehreinsatz beschädigten Wohnungseingangstür. Beim Eintreffen der Feuerwehr und des Notarztes lag die Mieterin, die zuvor von außen hörbar um Hilfe gerufen hatte, blutend im Badezimmer ihrer Wohnung und war nicht mehr in der Lage, die Helfer hereinzulassen. Die Feuerwehr musste daher die Tür gewaltsam öffnen, wodurch diese irreparabel beschädigt wurde. Der Vermieter weigerte sich, die Reparaturkosten zu übernehmen. Daraufhin ließ die Mieterin eine neue Tür einbauen und stellte dem Vermieter die Kosten in Rechnung.

Das AG bejahte die Voraussetzungen für eine Ersatzvornahme. Der Vermieter habe sich mit seiner Pflicht zur Mängelbeseitigung im Verzug befunden. Sofern eine Wohnungseingangstür im Rahmen eines Feuerwehreinsatzes beschädigt werde, sei es Sache des Vermieters, für eine ordnungsgemäße Instandsetzung zu sorgen. Dies gelte nur nicht, wenn die Tür infolge einer vom Mieter zu vertretenden Pflichtverletzung beschädigt oder zerstört worden sei. In der vorliegenden Notsituation könne davon nicht ausgegangen werden.

Beachten Sie | Es sind stets die Einzelfallumstände zu werten, die auch zu anderen Ergebnissen führen können. So kann ein Vertretenmüssen des Mieters in Betracht kommen, wenn dieser aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen und erwartbarer Notlagensituationen verpflichtet war, Vorsorgemaßnahmen zu ergreifen, z. B., einen Ersatzschlüssel bei Nachbarn oder in der Nähe lebenden Freunden zu deponieren. Gleiches gilt für Fälle, in denen der Mieter den Notfall durch eigenverantwortliches Handeln selbst schuldhaft herbeigeführt hat, etwa bei exzessivem Drogen- bzw. Alkoholkonsum und fehlender Bereitschaft, sich therapieren zu lassen.

MK-11.2024_Grafik_Schaden am Mietobjekt durch Feuerwehreinsatz.eps (© IWW Institut)
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© IWW Institut

AUSGABE: MK 11/2024, S. 203 · ID: 50191953

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