Wohnungseigentum
Einwendungen gegen eine Baugenehmigung durch einzelne Miteigentümer unbeachtlich
Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer wird gerichtlich und außergerichtlich – von Eilmaßnahmen abgesehen – nur durch ihren Verwalter vertreten, nicht indessen durch den Verwaltungsbeirat, geschweige denn durch einzelne Mitglieder ...