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Steuerfortentwicklungsgesetz Höhere Grund- und Kinderfreibeträge für 2025 und 2026
| Das am 30.12.24 im Bundesgesetzblatt (BGBl I 24, Nr. 449) verkündete Steuerfortentwicklungsgesetz umfasst für 2025 (Werte für 2026 in Klammern) u. a. folgende Maßnahmen: |
- Grundfreibetrag: Anhebung um 312 EUR auf 12.096 EUR (2026: 12.348 EUR)
- Kinderfreibetrag: Erhöhung um 60 EUR auf 6.672 EUR (2026: 6.828 EUR)
- Kindergeld: Anhebung um 5 EUR pro Monat auf 255 EUR (2026: 259 EUR)
- Verschiebung der Eckwerte des ESt-Tarifs um 2,6 % (2026: 2,0 %)
Beachten Sie | Das Steuerfortentwicklungsgesetz sah in der ursprünglichen Fassung zahlreiche steuerliche Maßnahmen vor, z. B.: Verlängerung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens und Überführung der Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren. Die Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag war eigentlich für den 18.10.24 geplant. Es wurde aber von der Tagesordnung genommen, da man sich innerhalb der Koalition nicht einigen konnte. Nach dem Bruch der Ampelkoalition wurde das Gesetz nun in stark reduzierter Form zum Abschluss gebracht.
AUSGABE: MBP 2/2025, S. 19 · ID: 50278748