Rente
SG Hannover: Rentenversicherungsträger muss über Teilrentenoption aufklären
Das SG Hannover sieht den Rentenversicherungsträger in der Pflicht, die Versicherte aktiv über die Möglichkeit eines Teilrentenbezugs zu informieren. Unterlässt der Träger diesen Hinweis, kann dies eine Verpflichtung zur rückwirkenden ...