Sozialversicherungspflicht
BSG stellt klar: Versicherungspflicht von Lehrern und Dozenten ist immer einzelfallabhängig
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08.11.2024
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Sie haben die Ausgabe 14.11.2024 abgeschlossen.
| Die Mindestvergütung für Auszubildende nach § 17 Abs. 2 S. 1 BBiG ändert sich zum 01.01.2025. |
Für Berufsausbildungen, die im Zeitraum vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025 begonnen werden, beträgt die monatliche Mindestvergütung
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