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Nachhaltigkeit als BeratungsaufgabeMandanten bei Nachhaltigkeitsprojekten erfolgreich unterstützen
| Nachhaltigkeit gewinnt für Unternehmen zunehmend an Bedeutung – und damit auch für deren steuerliche und betriebswirtschaftliche Berater. Dieser Beitrag zeigt, wie Steuerberatungskanzleien ihre Mandanten auf dem Weg zu mehr Nachhaltigkeit wirksam unterstützen können – ohne sofort ein fertiges Beratungskonzept vorlegen zu müssen. Schritt für Schritt lässt sich ein passendes Leistungsangebot entwickeln. Kanzleien, die sich frühzeitig positionieren, stärken nicht nur die Zukunftsfähigkeit ihrer Mandanten, sondern auch ihre eigene. |
Ziel: Zukunftssicherung der Mandanten
Unternehmen stehen zunehmend unter Druck, ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten zu kommunizieren und weiterzuentwickeln – je nach Branche, Größe und Geschäftsmodell unterschiedlich stark. Dieser Druck kommt von Kunden, Lieferanten, Mitarbeitenden, Kreditgebern, Partnern und der Öffentlichkeit. Kein Unternehmen kann das Thema ignorieren. Daher ist es ein Beitrag zur Zukunftssicherung der Mandanten, wenn Steuerberatungskanzleien hier unterstützen. Die Bereitschaft, sich damit zu befassen, variiert. Geringe Resonanz sollte jedoch kein Hinderungsgrund sein: Man beginnt mit den interessierten Mandanten, während andere über regelmäßige Kanzleikommunikation mit Informationen und Beispielen versorgt werden. Oft führt wachsender externer Druck später zu eigener Initiative. Gleichzeitig sichert die Beratung auch die Zukunft der Kanzlei – denn nur nachhaltige Mandanten bleiben langfristig zahlungsfähig.
Beratungsaktivitäten: Schrittweise vorgehen
Die hier empfohlenen Schritte unterscheiden sich in ihrer Intensität, sind aber grundsätzlich für jede Kanzlei geeignet. Wo man beginnt und in welcher Reihenfolge die nächsten Schritte folgen, hängt vom eigenen Wissensstand ab. Wichtig ist, dass jede Kanzlei den passenden Einstieg findet – auch mit individueller Ausgestaltung.
Schritt 1: Allgemeine Information
Im ersten Schritt informiert die Kanzlei über ihre üblichen Kommunikationskanäle, dass sie beim Thema Nachhaltigkeit unterstützt, wie z. B. erste Fragen beantwortet oder bei konkreten Themen begleitet. Gleichzeitig wird dabei die Bedeutung des Themas aus dem Blickwinkel der verschiedenen Stakeholder der Mandanten angesprochen. Kommunikationskanäle sind z. B. Kanzleirundschreiben, Newsletter, Internetseite, elektronische Kanäle wie LinkedIn etc. sowie natürlich die persönlichen Kontakte des Kanzleiteams zu den Mandanten. Wichtig ist, die Information in regelmäßigen Abständen zu wiederholen, wobei der Informationsschwerpunkt durchaus jeweils ein wenig anders gesetzt werden kann. Das Motto dazu lautet: „Steter Tropfen höhlt den Stein.“ Diese Informationen gehören zum kostenlosen Serviceangebot der Kanzlei. Dieser Schritt ist Voraussetzung dafür, dass die Mandanten bei steigendem eigenen Handlungsdruck die Kanzlei als natürlichen ersten Ansprechpartner zum Thema Nachhaltigkeit kontaktieren.
Schritt 2: Einstiegsgespräch
Ein möglicher Einstieg könnte ein einstündiges Gespräch über die Bedeutung von Nachhaltigkeit für das Unternehmen sein. Die Kanzlei bereitet dazu Kernfragen vor, um die Gespräche strukturiert zu führen. Der Fokus liegt auf den Überlegungen der Mandanten – Grundinformationen wurden bereits mit Schritt 1 vermittelt. Die Mandanten entscheiden nach dieser Stunde, ob und wie sie das Thema weiterverfolgen möchten.
Sie können entscheiden, ob Sie dem Mandanten ein Kurzprotokoll des Gesprächs in Form einer Datei oder eines Fotos anbieten, wenn Sie im Gespräch z. B. Flip-Chart, Pinnwand oder Whiteboard genutzt haben. Wichtig wird das Protokoll vor allem für die evtl. mit dem Mandanten besprochenen oder gar von diesem schon beschlossenen (und beauftragten) weiteren Aktivitäten.
Ob die Kanzlei für diese Stunde (und bei der sollte es bleiben!) bereits ein Festhonorar berechnet oder dies als Akquiseleistung verbucht, sollte vorher unbedingt entschieden und durchgehalten werden. Das Honorar für diese Einstiegsstunde kann ggf. auch unter dem normalen Stundenberatungssatz liegen. Wichtig ist, dass nach der einen Stunde klar wird, dass es jetzt Geld kostet. Ebenso wichtig: Bei Folgeaufträgen von Beginn an für eine eindeutige Auftragsklärung sorgen und eine klare Honorarvereinbarung treffen.
Schritt 3: Bestandsaufnahme
Viele Unternehmen wissen gar nicht, welche Aktivitäten bereits stattfinden, die zum Themenkomplex Nachhaltigkeit mit seinen drei Bestandteilen E (Environment – Umwelt), S (Social – Sozial) und G (Governance – Unternehmensführung) gehören und damit belegen, was das Unternehmen bereits für die Nachhaltigkeit tut. Daher bietet es sich an, diese Aktivitäten zusammen mit der Belegschaft zu sammeln. Die Steuerberatungskanzlei kann dabei auf verschiedene Weisen unterstützen:
- Sie stellt eine Struktur für diese Themensammlung zur Verfügung. Diese kann sich z. B. orientieren an den Strukturen der ESG-Risikoscoring-Systeme der Kreditinstitute. Sie kann auch die Auswertung und Zusammenführung der ausgefüllten Erfassungsbögen der Mitarbeiterschaft oder von Gruppen aus dem Unternehmen übernehmen.
- Sie moderiert einen Workshop mit der Belegschaft oder bei größeren Mandanten dem Führungskreis zur Bestandsaufnahme.
- In jedem Fall sollte die Bestandsaufnahme ergänzt werden um das Ableiten von zumindest ersten oder weiteren Aktivitäten, um die Nachhaltigkeit des Mandanten zu stabilisieren oder zu verbessern.
- Bei Bedarf kann die Kanzlei auch die Umsetzungsbegleitung eines verabschiedeten Aktivitätenplans anbieten. Dabei ist insbesondere an die Terminsteuerung zu denken.
Schritt 4: CO2-Fußabdruck
Oft werden Unternehmen mit der Frage nach ihrem CO2-Fußabdruck konfrontiert. Dies ist der einfachste Einstieg in das Thema Nachhaltigkeit/ESG. Hierbei kann die Kanzlei auf vorhandene Instrumente hinweisen, die die Mandanten nutzen können, wie z. B. das bundesweit kostenlos verfügbare Instrument der Effizienzagentur NRW (www.efa.nrw). Natürlich können auch andere Instrumente genutzt werden. Die Kanzlei kann ergänzend die Unterstützung bei der Arbeit mit diesem oder anderen Instrumenten anbieten. Auf jeden Fall sollte nach Durchführung der Analyse angeboten werden, die Ergebnisse gemeinsam zu besprechen und Aktivitäten abzuleiten.
Schritt 5: Beratung zu Einzelthemen
Aus der Arbeit des Mandanten am Themenkomplex werden sich immer wieder Fragestellungen ergeben, bei denen Mandanten weitere Unterstützung benötigen. Sei es, weil die zeitlichen und/oder die fachlichen Ressourcen fehlen. Für die Kanzlei ist es wichtig, dass sie auf Basis der vorherigen Schritte erste Ansprechpartnerin für die Mandanten bei auftauchenden Fragen ist. Wie diese Fragen dann weiterbearbeitet werden, hängt wiederum von deren Inhalt und den vorhandenen zeitlichen und fachlichen Ressourcen in der Kanzlei ab. Dahinter steht die Frage: Selbst machen oder Netzwerkpartner einbeziehen? Letzteres dürfte für viele Kanzleien ein wichtiger Erfolgsfaktor bei der Nachhaltigkeitsberatung sein.
Passende Mandanten: Gezielt auswählen
Während Schritt 1 alle Mandanten erreicht, sollten die weiteren Schritte gezielt bei passenden Mandanten erfolgen. Eine ABC-Analyse kann helfen, vorrangig A-Mandanten anzusprechen – oder solche, die dem Thema bereits offen gegenüberstehen. Einschätzungen dazu geben idealerweise die betreuenden Mitarbeitenden auf Basis ihrer Erfahrungen.
Praxistipp | Wenn keine gezielte Mandantenanalyse vorliegt, finden Sie einen pragmatischen Ansatz in KP 20, 07 „So finden Sie unter Ihren Mandanten die richtigen für die betriebswirtschaftliche Beratung“. |
Aber vielleicht sind es gerade Unternehmen aus den Gruppen B oder C, die besonders offen für das Thema Nachhaltigkeit sind? Wenn dies den betreuenden Personen in der Kanzlei bekannt ist, wäre auch das ein sinnvolles Selektionskriterium über alle Mandantengruppen hinweg.
Passende Mitarbeitende bewusst einsetzen
„Und wer macht das alles?“ Diese Frage steht bei jedem weiteren Thema, mit dem sich die Kanzlei beschäftigen und bei den Mandanten und im Markt profilieren möchte, natürlich ebenfalls im Mittelpunkt. Für alle dargestellten Beratungsschritte sollte bei den verantwortlichen Personen in der Kanzlei eine doppelte Voraussetzung gegeben sein: Einerseits ist eine bestimmte fachliche Grundkompetenz erforderlich, die schrittweise weiter ausgebaut werden kann. Andererseits ist eine emotionale Nähe zum Thema hilfreich. Sie stärkt die Überzeugungskraft gegenüber den Mandanten, darf aber von diesen nicht als „zu ideologisch“ wahrgenommen werden. Wie immer kommt es auf das richtige Maß an.
Nachhaltigkeitsbeauftragte/r |
So kann es in der Kanzlei dann eine Person (Nachhaltigkeitsbeauftrage/r) geben. Deren Aufgabenbereich umfasst z. B.:
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Einzelberatungsthemen
Dabei können diese Aufgaben schrittweise entwickelt und übertragen werden. Je nach dem Umfang der gewollten Aktivitäten bedeutet dies natürlich, dass die Mitarbeitenden von anderen Aufgaben entlastet werden müssen. Die erste direkte Ansprache wird sicherlich von den die Mandanten betreuenden Personen erfolgen, die dann dem Mandanten die mit dem Thema Nachhaltigkeit betraute Person vorstellen und so ihren erarbeiteten Vertrauensvorschuss übertragen. Im weiteren Unterstützungsprozess für den Mandanten ist es sinnvoll, wenn die betreuenden Personen in der Kanzlei auf dem Laufenden gehalten werden. So können sie ggf. unterstützend oder auch korrigierend eingreifen, wenn der Mandant sich ihnen gegenüber zum Beratungsfortgang äußert.
Prozess steuern
Bei der Aufnahme neuer Leistungen in den Dienstleistungskatalog der Kanzlei ist es nicht nur entscheidend, die passende Person aus dem Team damit zu betrauen. Ebenso wichtig ist, dass eine Person in der Kanzleiführung dieses Thema zum eigenen Thema macht und den Prozess steuert. Dazu gehört einerseits die punktuelle Unterstützung der beauftragten Person, andererseits die Steuerung der vereinbarten Aktivitätenpläne sowie die Einführung von Rückkopplungsschleifen auch in den normalen Teamgesprächen, damit alle in der Kanzlei den Prozess mitverfolgen.
- So bringen Sie das Thema Nachhaltigkeit erfolgreich in die Kanzlei ein (KP 25, 5)
- Die Nachhaltigkeit der eigenen Kanzlei analysieren und darüber berichten (KP 24, 180)
- Nachhaltigkeit als Herausforderung für Steuerberatungskanzleien (KP 24, 60)
- Nachhaltigkeit – Mit der eigenen Kanzlei als gutes Beispiel vorangehen (KP 25, 42)
- Nachhaltigkeit – So beurteilen Banken Ihre Kanzlei und die Unternehmen Ihrer Mandanten (KP 24, 132)
AUSGABE: KP 8/2025, S. 136 · ID: 50298955