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August 2025Ausgewählte Online-Nachrichten auf einen Blick
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- Digitalisierung – KI in der Kanzlei: Was ist jetzt rechtlich zu beachten? Mit dem neuen europäischen AI Act wurde erstmals ein einheitlicher Rechtsrahmen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in der EU geschaffen. Unternehmen stehen damit vor neuen Anforderungen – und erheblichen Bußgeldern bei Verstößen. Der Leitfaden „Rechtliche Rahmenbedingungen der KI“ bietet einen kompakten und praxisnahen Überblick, wie KI rechtskonform und verantwortungsvoll eingesetzt werden kann (Nachricht vom 7.7.25).Einsatz von KI in Kanzleien nach EU AI Act
- Elektronischer Rechtsverkehr – Bei Versand über beA/beSt Eingangsbestätigung prüfen! Das BVerwG (16.5.25, 5 B 8.25, 5 B 8.25 (5 B 4.25), Beschluss) hat entschieden, dass Anwälte, die fristgebundene Schriftsätze über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) einreichen, verpflichtet sind, den Erhalt einer automatisierten Eingangsbestätigung gemäß § 55a Abs. 5 S. 2 VwGO (wortgleich mit § 52a Abs. 5 S. 2 FGO) zu überprüfen. Diese Bestätigung ist erforderlich, um den erfolgreichen Versand des Schriftsatzes sicherzustellen. Das Signaturprotokoll allein reicht nicht aus, um den Versand zu bestätigen (Nachricht vom 4.7.25).
- Digitalisierung – Finanzverwaltung will das Schreiben zur E-Rechnung ändern. Ab dem 1.1.25 gelten neue Regelungen zur verpflichtenden E-Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern. Das BMF hat dazu ein Entwurfsschreiben veröffentlicht, das wichtige Anpassungen beinhaltet. Mit dem neuen Schreiben sollen Änderungen und Ergänzungen beim Schreiben des BMF (15.10.24, III C 2 - S 7287-a/23/10001 :007) vorgenommen werden und der UStAE an neue gesetzliche Regelungen angepasst werden (Nachricht vom 30.6.25).
- Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – Was bedeutet das Erfordernis Barrierefreiheit für die Arbeit von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern? Ab dem 28.6.25 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft, welches auf der EU-Richtlinie 2019/882 basiert. Ziel ist es, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu stärken und den Binnenmarkt zu harmonisieren. Das Gesetz legt Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen fest, die nach diesem Datum in Verkehr gebracht oder erbracht werden (Nachricht vom 24.6.25).
AUSGABE: KP 8/2025, S. 133 · ID: 50216716
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