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CSRDEU-Parlament stimmt Verschiebung der EU-Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung zu

Abo-Inhalt08.04.20255102 Min. Lesedauer

| Das EU-Parlament hat am 03.04.2025 zugestimmt, die EU-Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung zu verschieben. Unternehmen haben somit nun mehr Zeit, sich auf die Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) vorzubereiten. |

Für die zweite und dritte Welle der betroffenen Unternehmen wird die Anwendung der CSRD damit um zwei Jahre verschoben. D. h.,

  • große Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern müssen 2028 für das vorangegangene Geschäftsjahr einen Nachhaltigkeitsbericht vorlegen;
  • börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen müssen 2029 ihren Nachhaltigkeitsbericht für das vorangegangene Geschäftsjahr vorlegen;
  • für Unternehmen der sogenannten „ersten Welle“, die im Jahr 2025 über das Geschäftsjahr 2024 berichten müssen, ändert sich nichts.

ID: 50379868

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