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AbschreibungInvestitionen im Autohaus: So sparen Sie mit der neuen degressiven AfA und der Sonder-AfA Steuern

Top-BeitragAbo-Inhalt28.05.2024614 Min. LesedauerVon Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage

| Investieren Sie in Anlagevermögen – wie z. B. eine Hebebühne oder einen Firmenwagen –, ergibt sich Ihr Betriebsausgabenabzug erst allmählich über die Abschreibung. Neue Möglichkeiten, die Steuerlast entsprechend Ihrer Gewinnsituation zu gestalten, eröffnet Ihnen das Wachstumschancengesetz (WCG), und die darin eingeführte degressive Abschreibung und die verbesserte Sonderabschreibung. Wie Sie die Abschreibungen optimal kombinieren und von welchen Wahlrechten Sie profitieren, zeigt Ihnen ASR. |

Der Grundsatz: Die lineare Abschreibung

Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens müssen Sie grundsätzlich linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abschreiben. Das regelt § 7 Abs. 1 EStG.

Praxistipp | Die Nutzungsdauer können Sie den amtlichen AfA-Tabellen der Finanzverwaltung entnehmen. Sie finden diese auf der Internetseite des BMF (www.bundesfinanzministerium.de) unter der Rubrik „Themen“ → „Steuern“ → „Steuerverwaltung & Steuerrecht“ → „Betriebsprüfung“ → „AfA-Tabellen“.

Im Jahr der Anschaffung wird die Abschreibung nach § 7 Abs. 1 S. 4 EStG nur zeitanteilig gewährt. Die Folge: Für jeden vollen Monat, der dem Monat der Anschaffung vorangeht, ist die Abschreibung um 1/12 zu kürzen.

Beispiel 1

Autohaus A schafft im Juni 2024 eine stationäre Hebebühne für 10.000 Euro netto an.

Lösung: Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für eine stationäre Hebebühne beträgt 15 Jahre. Somit beträgt die lineare Abschreibung jährlich 667 Euro (10.000 Euro : 15 Jahre). Im Jahr der Anschaffung, wird die Abschreibung nur zeitanteilig mit 445 Euro gewährt (667 Euro : 12 x 8 Monate).

Wichtig | Sonderregelungen gibt es für besonders preisgünstige Wirtschaftsgüter. Belaufen sich die Nettoanschaffungskosten auf nicht mehr als 800 Euro, können Sie diese sofort, sprich ohne langwierige Abschreibung, als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen (GwG; § 6 Abs. 2 EStG). Bei Nettoanschaffungskosten bis zu 1.000 Euro können Sie wahlweise einen Sammelposten bilden und diesen über fünf Jahre abschreiben (§ 6 Abs. 2a EStG). Beide Wahlrechte führen dazu, dass sich die Anschaffungskosten schneller gewinnmindernd auswirken.

Jetzt neu: Die degressive Abschreibung

Im Rahmen des Wachstumschancengesetzes hat der Gesetzgeber nun mit § 7 Abs. 2 EStG eine degressive Abschreibung eingeführt. Sie gilt nicht nur für Einzelunternehmer und Personengesellschaften, sondern über § 8 Abs. 1 KStG auch für Kapitalgesellschaften; also für alle Rechtsformen, in denen Autohäuser üblicherweise geführt werden. Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der degressiven Abschreibung:

  • Es muss ein bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens sein.
  • Die Anschaffung muss nach dem 31.03.2024 und vor dem 01.01.2025 erfolgen.

Somit steht Ihnen – für diesen Zeitraum – ab sofort ein Wahlrecht zwischen linearer und degressiver Abschreibung zu. Entscheiden Sie sich für die degressive Abschreibung, beläuft sich diese auf das Doppelte der linearen Abschreibung und auf maximal 20 Prozent pro Jahr. Wie die lineare Abschreibung wird sie im Jahr der Anschaffung auch nur zeitanteilig gewährt.

Beispiel 2

Wie Beispiel 1; Abschreibung für 2024.

Lösung: Autohaus A hat ein Wahlrecht. Es kann die Hebebühne linear für 2024 mit 445 Euro abschreiben (10.000 Euro : 15 Jahre = 667 Euro : 12 x 8 Monate); Autohaus A kann aber auch die degressive Abschreibung wählen. Sie beträgt 13,34 Prozent (lineare AfA = 1 : 15 = 6,67 Prozent x 2; höchstens 20 Prozent); also 1.334 Euro (10.000 Euro x 13,34 Prozent). Im Jahr 2024 reduziert sich die Abschreibung zeitanteilig auf 890 Euro (1.334 Euro : 12 x 8 Monate).

Praxistipp | Die Begrenzung der degressiven Abschreibung auf 20 Prozent führt dazu, dass sie erst ab einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von mindestens sechs Jahren von Vorteil ist. Bei einer Nutzungsdauer von fünf Jahren würde sich die lineare Abschreibung ohnehin auf 20 Prozent (ein Fünftel) belaufen.

Wichtig | Entscheiden Sie sich für die degressive Abschreibung, müssen Sie das Wirtschaftsgut in ein besonderes, laufend zu führendes Verzeichnis aufnehmen (§ 7 Abs. 2 S. 3 i. V. m. § 7a Abs. 8 EStG) und folgende Angaben machen: Tag der Anschaffung oder Herstellung, Anschaffungs- oder Herstellungskosten, betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, Höhe der jährlichen Absetzungen. Ausnahme: Ergeben sich diese Angaben bereits aus der Buchführung, müssen Sie kein separates Verzeichnis führen. Die Höhe der degressiven Abschreibung bleibt nicht – wie bei der linearen Abschreibung – konstant. Sie müssen die Abschreibung jährlich neu, ausgehend vom noch nicht abgeschriebenen Restbuchwert des Vorjahres ermitteln. Somit verringert sich die effektive Abschreibung von Jahr zu Jahr („degressiv“).

Beispiel 3

Wie Beispiel 2; Abschreibung für 2025 und Folgejahre.

Lösung: Wählt Autohaus A die lineare Abschreibung, beträgt diese für 2025 und folgende Jahre jährlich 667 Euro (10.000 Euro : 15 Jahre). Wählt Autohaus A die degressive Abschreibung, beläuft sich der Restbuchwert zum 31.12.2024 auf 9.110 Euro (10.000 Euro ./. Abschreibung 2024 in Höhe von 890 Euro); die degressive Abschreibung für 2025 beträgt 1.216 Euro (9.110 Euro x 13,34 Prozent). Somit verbleibt zum 31.12.2025 ein Restbuchwert von 7.894 Euro; die degressive Abschreibung für 2026 beträgt folglich 1.054 Euro (7.894 Euro x 13,34 Prozent).

Praxistipp | Beispiel 3 macht deutlich, dass die degressive AfA langfristig die lineare Abschreibung unterschreiten wird. Und da kommt § 7 Abs. 3 EStG ins Spiel. Er ermöglicht es Ihnen, von der degressiven zur linearen Abschreibung zu wechseln. In dem Fall müssen Sie die lineare Abschreibung neu berechnen, da sonst die effektive Abschreibung über einen kürzeren Zeitraum erfolgen würde als es die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer vorsieht. Dazu müssen Sie den noch nicht abgeschriebenen Restbuchwert auf die Restnutzungsdauer verteilen.

Beispiel 4

Wie Beispiel 3; Autohaus A möchte aber 2027 zur linearen AfA wechseln.

Lösung: Der Restbuchwert zum 31.12.2026 beträgt 6.840 Euro (7.894 Euro ./. 1.054 Euro); die Restnutzungsdauer 12,33 Jahre (15 Jahre ./. 2,67 bereits abgeschriebene Jahre; Mai 2024 bis Dezember 2026). Somit beträgt die neue lineare Abschreibung nach dem Wechsel jährlich 555 Euro (6.840 Euro : 12,33).

Praxistipp | Der Wechsel zur linearen Abschreibung kann auch lukrativ sein, wenn Sie zusätzlich Abschreibungen für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzungen vornehmen wollen. Diese können Sie nämlich nur bei der linearen Abschreibung geltend machen.

„On top“ gibt‘s die Sonder-AfA: Sie ist jetzt doppelt so hoch

Unabhängig davon, ob Sie sich für die lineare oder die degressive Abschreibung entscheiden, können Sie zusätzlich Sonderabschreibungen geltend machen. Diese sind an zwei Voraussetzungen gebunden:

  • 1. Sie dürfen im Jahr vor der Anschaffung oder Herstellung des Wirtschaftsguts einen Gewinn von maximal 200.000 Euro erzielt haben (§ 7g Abs. 6 Nr. 1 und Abs. 1 Nr. 1 EStG). Ob Sie den Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG oder nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, spielt keine Rolle.
  • 2. Das Wirtschaftsgut muss im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in dem darauffolgenden Wirtschaftsjahr vermietet oder in einer inländischen Betriebsstätte Ihres Autohauses ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt werden, d. h. Sie dürfen das Wirtschaftsguts zu maximal zehn Prozent privat mitbenutzen.

Erfüllen Sie beide Voraussetzungen, können Sie nach § 7g Abs. 5 EStG für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den vier folgenden Jahren neben der linearen oder degressiven Abschreibung zusätzlich eine Sonderabschreibung von bis zu insgesamt 20 Prozent der Anschaffungskosten geltend machen. Diesen Prozentsatz hat der Gesetzgeber im Rahmen des WCG auf 40 Prozent angehoben; und zwar für Wirtschaftsgüter, die nach dem 31.12.2023 angeschafft oder hergestellt wurden/werden.

Die Sonderabschreibung können Sie vollkommen frei auf das Jahr der Anschaffung oder Herstellung und die folgenden vier Jahre verteilen. Es ist weder erforderlich, dass Sie in jedem der fünf Jahre Sonderabschreibungen vornehmen, noch das Sie den Höchstbetrag von 40 Prozent ausreizen. Ebenso können Sie für jedes begünstigte Wirtschaftsgut gesondert entscheiden, ob und in welcher Höhe Sie Sonderabschreibungen ausreizen.

Beispiel 5

Autohaus A hat 2024 einen Firmenwagen für netto 60.000 Euro erworben. Wie lässt sich die Sonderabschreibung von bis zu 40 Prozent (24.000 Euro) nutzen?

Praxistipp | Durch diese enorme Flexibilität eignen sich Sonderabschreibungen vor allem, um schwankende Betriebsergebnisse auszugleichen und so einen gleichmäßigen Gewinn und eine effektiv möglichst geringe Steuerbelastung zu erzielen.

Beispiel 6

Der Inhaber des Autohauses A ist verheiratet und erzielt 2024 durch Sondereffekte ein zu versteuerndes Einkommen (z. v. E.) von 100.000 Euro. Normalerweise liegt sein z. v. E. bei durchschnittlich 50.000 Euro. Er kann für im Jahr 2024 angeschaffte bewegliche Wirtschaftsgüter bis zu 50.000 Euro Sonderabschreibungen nach § 7g Abs. 5 EStG vornehmen. Er überlegt: Ist es sinnvoller, die Abschreibung 2024 voll zu nutzen oder sie auf fünf Jahre zu verteilen?

Ergebnis: Der Autohaus-Inhaber sollte § 7g Abs. 5 EStG voll 2024 zu nutzen. So erzielt er optimale Progressionsvorteile und spart effektiv rund 1.812 Euro Steuern.

Wichtig | Nehmen Sie Sonderabschreibungen vor, können Sie das Wirtschaftsgut trotzdem nur einmal zu 100 Prozent abschreiben. Die Sonderabschreibung mindernd deshalb die spätere lineare oder degressive Abschreibung. Bei der degressiven Abschreibung erfolgt die Minderung gleich zu Beginn des nächsten Jahres. Denn aufgrund des infolge der Sonderabschreibung gesunkenen Restbuchwerts ermittelt sich automatisch eine geringere degressive Abschreibung. Bei der linearen Abschreibung müssen Sie die lineare Abschreibung ab dem sechsten Jahr, sprich nach dem Auslaufen des Begünstigungszeitraums von § 7g Abs. 5 EStG, neu berechnen (§ 7a Abs. 9 EStG). Dazu verteilen Sie den noch nicht abgeschriebenen Restbuchwert auf die Restnutzungsdauer.

Handlungsempfehlung: Wahlrechte kennen und ausüben

Die Entscheidung, ob Sie ein bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens linear oder degressiv abschreiben und ob Sie Sonderabschreibungen geltend machen, treffen Sie in Ihrer Steuerbilanz bzw. der beim Finanzamt eingereichten Gewinnermittlung. An diese einmal getroffene Entscheidung sind Sie nicht zwingend gebunden. Wird die Steuerfestsetzung wieder aufgerollt – klassischerweise infolge einer Betriebsprüfung –, können Sie in dem Umfang, wie der Betriebsprüfer bilanzielle Fehler feststellt, eine Bilanzänderung beantragen (§ 4 Abs. 2 EStG). So können Sie auch nachträglich zur degressiven Abschreibung übergehen bzw. Sonderabschreibungen nach § 7g Abs. 5 EStG geltend machen. Ihr Vorteil: Die Steuernachzahlung infolge der Betriebsprüfung reduziert sich.

Beispiel 7

Im Rahmen einer Betriebsprüfung werden bei Autohaus A die Rückstellungen um 20.000 Euro gemindert (Bilanzberichtigung). Der Gewinn steigt entsprechend um 20.000 Euro. Autohaus A möchte zur Kompensation Sonderabschreibungen i. S. v. § 7g Abs. 5 EStG von 25.000 Euro geltend machen.

Lösung: Die rückwirkende Wahl der Sonderabschreibung stellt eine Bilanzänderung dar. Sie ist auf den Umfang beschränkt, den die Bilanzberichtigung eröffnet. Weil durch die Bilanzberichtigung der Gewinn um 20.000 Euro erhöht wurde, kann der Gewinn durch die Bilanzänderung um bis zu 20.000 Euro gemindert werden. Somit kann Autohaus A die Sonderabschreibung im Rahmen der Betriebsprüfung in Höhe von 20.000 Euro (nicht 25.000 Euro) vornehmen und so die Steuernachzahlung auf null Euro reduzieren.

Fazit | Auch Autohäuser profitieren von der neuen degressiven Abschreibung und den verbesserten Sonderabschreibungen. Durch die höheren Abschreibungen sinkt der Gewinn und damit auch die Steuerlast in den nächsten Jahren. So können Sie z. B. einen im Januar 2024 neu angeschafften Firmenwagen (Nutzungsdauer sechs Jahre) bereits im Jahr 2024 zu 57 Prozent abschreiben (bisher: 37 Prozent). Haben Sie vorab einen Investitionsabzugsbetrag gebildet, lassen sich 2024 sogar bis zu 79 Prozent absetzen (bisher: 69 Prozent). Stimmen Sie Ihre Abschreibungspraxis also auf Ihre konkrete Gewinnsituation ab. Ein Vorziehen bringt Ihnen Zins- und Liquiditätsvorteile und bei schwankenden Gewinnen Progressionsvorteile in der Einkommensteuer.

AUSGABE: ASR 6/2024, S. 10 · ID: 50028614

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