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AnwaltspraxisMehr (und heftigerer) Streit vor der Schlichtungsstelle: Auch in 2024 steigen die Konfliktfälle

Abo-Inhalt31.07.20255524 Min. LesedauerVon (mitgeteilt von Christian Noe B. A., Göttingen)

| Der Tätigkeitsbericht der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft verzeichnet für das Jahr 2024 erneut einen Anstieg: Mit 1.003 Schlichtungsanträgen gingen ca. 11 % mehr Anträge als im Jahr 2023 ein. In geeigneten Fällen sind nun auch Videokonferenzen möglich. Zudem ist die Streitwertobergrenze von 50.000 EUR zum 1.1.25 weggefallen. Die Schlichtungsstelle kann jetzt wertunabhängig in allen Gebühren- und Schadenersatzangelegenheiten eingeschaltet werden. |

Die Schlichtungsstelle (iww.de/s12843) legt jährlich ihren Tätigkeitsbericht vor. Wie schon in den vergangenen Jahren steigt die Zahl der Schlichtungsfälle. Im Jahr 2024 gab es 995 erledigte Verfahren. Die reinen Gebührenstreitigkeiten nahmen mit 442 Fällen dabei den Spitzenplatz ein. In 355 Fällen ging es um Schadenersatzforderungen und in 198 Fällen sowohl um Gebühren als auch Schadenersatzforderungen.

Die Schlichtungsverfahren sind freiwillig: Anwälte entscheiden selbst, ob sie an einem solchen teilnehmen. Die Bereitschaft hierzu ist jedoch hoch: Im Jahr 2024 stieg die Zahl teilnehmender Anwälte um 2 % auf jetzt ca. 91,5 %. Anwälte können mit der Schlichtungsstelle via beA kommunizieren. Praktikabel ist auch die in geeigneten Verfahren und bei Einverständnis seit dem 1.1.25 mögliche Videokommunikation, mit denen die Betroffenen angehört werden können. Schlichtungsverfahren sind für die Parteien kostenfrei.

Praxistipp | Angesichts möglicher Verständnisprobleme sollten Sie darauf achten, dass kein unnötiges Konfliktpotenzial entsteht. Transparenz und schriftlich dokumentierte Hinweise auf die konkreten Gebühren in EUR, mit denen Mandanten rechnen müssen, können im Einzelfall sinnvoll sein und spätere Schlichtungsfälle vermeiden.

Weiterführender Hinweis
  • Rechtsanwälte im Fokus der Berichterstattung, AK 25, 2

AUSGABE: AK 8/2025, S. 131 · ID: 50396236

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Elektronischer Rechtsverkehr

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AK
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Seite 129
14.08.2025
6885 Min. Lesedauer

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