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GerichtsterminOptimale Terminorganisation für Ihre Kanzlei

Abo-Inhalt07.03.20255 Min. LesedauerVon Rechtswirtin und Kanzleimanagerin Carmen Wolf, Koblenz

| Kommt Ihnen dieser Vorgang bekannt vor? Die Ladung geht ein, der Termin wird notiert, der Mandant informiert und die Akte dem Anwalt am Termintag vorgelegt oder digital verfügt. Ggf. wird noch eine Wiedervorlage eingetragen, damit der Gerichtstermin vorbereitet werden kann. In vielen Kanzleien läuft es so ab – perfekt ist das allerdings nicht und birgt Haftungsrisiken. Der Beitrag zeigt deshalb die optimale Terminorganisation und bietet einen hilfreichen Leitfaden – egal, ob Sie als Anwalt oder Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter gerade erst beginnen der als Erfahrener Ihren Ablauf kontrollieren und optimieren wollen. |

Mit dem Eingang der Ladung beginnt Fristenmanagement

Notieren Sie sich den Gerichtstermin und etwaig gesetzte Fristen, die sich aus der Ladung ergeben und mit der Zustellung in Gang gesetzt werden. Gewöhnen Sie sich an, zwei Fristen für vorbereitende Schriftsätze einzutragen:

  • Enthält der Schriftsatz neue Tatsachen oder neues Vorbringen, ist er so frühzeitig einzureichen, dass er mindestens eine Woche vor der mündlichen Verhandlung zugestellt werden kann. Sonst droht die Präklusion (§ 296 ZPO).
  • Enthält der Schriftsatz die Erwiderung auf gegnerisches neues Vorbringen, ist er so frühzeitig einzureichen, dass er mindestens drei Tage vor der mündlichen Verhandlung zugestellt werden kann.

Terminverlegung sorgfältig prüfen

Schauen Sie sich vor einem Antrag auf Terminverlegung die Sache an. Wenn es sich um ein Eilverfahren handelt, könnte ein Verlegungsantrag schädlich sein. Dieser signalisiert in der Regel, dass die Angelegenheit „doch nicht besonders dringlich“ ist. Wenn das der Fall ist, versuchen Sie, einen anderen Termin zu verschieben oder eine Vertretung zu finden.

Wer ist geladen?

Ist das persönliche Erscheinen Ihres Mandanten angeordnet, teilen Sie ihm den Termin mit und sagen ihm, dass er bei Gericht eingeplant ist. Zu dem „Rundum-Sorglos-Paket“ für Ihren Mandanten gehört auch, dass Sie ihn darauf hinweisen, dass er zu dem Termin mitkommen muss. Bitten Sie ihn, sich den Termin freizuhalten oder Ihnen bestehende Verhinderungsgründe mitzuteilen. Noch ist Zeit für einen Verlegungsantrag!

Merke | Solange keine Parteivernehmung angeordnet ist, können Sie Ihren Mandanten durch die Vorlage einer Vollmacht nach § 141 Abs. 3 S. 2 ZPO vom persönlichen Erscheinen befreien. Diese belegt, dass Sie umfassend über den Sachverhalt informiert und zur Abgabe sämtlicher prozessualer Erklärungen, z. B. einen Vergleich abzuschließen, bevollmächtigt sind.

Rechtzeitig Akten prüfen

Ein bis zwei Wochen vor dem Termin ist ein Blick in die Akte erforderlich: Haben Sie auf den letzten Schriftsatz des Gegners erwidert? Prüfen Sie noch einmal, ob der Mandant geladen ist bzw. ob er die Terminteilnahme bestätigt hat. Dies ist nicht nur ein Service, sondern dient auch der Qualitätssicherung.

Praxistipp | Will oder soll der Mandant am Termin teilnehmen, sollten Sie ihn an den bald anstehenden Termin erinnern. Geben Sie ihm Tipps zu guten Parkmöglichkeiten. Erläutern Sie ihm den Ablauf des Termins. Sollte er nicht teilnehmen können oder wollen und auch nicht entbunden sein, prüfen Sie, ob die Vollmacht nach § 141 Abs. 3 S. 2 ZPO vorliegt.

Lassen Sie am Tag vor dem Termin die digitale oder analoge Akte vom Sekretariat auf Vollständigkeit und Chronologie überprüfen. Denn Sie wollen nicht während der Verhandlung einen Schriftsatz suchen, der falsch abgeheftet oder digital nicht in der entsprechenden Akte gelandet ist. Gerade, wenn Teilerledigungserklärungen, Klageänderungen oder Widerklagen erfolgt sind, erleichtert ein Dokument direkt am Anfang einen schnellen Zugriff auf die entsprechenden Dokumente. Aus dem Dokument sollte auf den ersten Blick erkennbar sein:

  • der Verhandlungssaal mit Uhrzeit und
  • stichpunktartig – sinnvollerweise untergliedert nach Partei, z. B. in Tabellenform –, wann welcher Antrag gestellt wurde.

Sofern der Termin noch mit Papierakte wahrgenommen wird, empfiehlt es sich zudem, einen „Terminzettel“ vorzubereiten, auf dem Stichpunkte, im Termin verkündete Fristen oder andere Notizen aufgenommen werden können. Diese können anschließend im Sekretariat weiterverarbeitet werden. Auch digital sollten Sie entsprechende Notizen anfertigen.

Termin nachbereiten

Nach Verlassen des Gerichtssaals läuft das Mandat weiter. Es kommt immer wieder vor, dass Anwälte diesen wichtigen Teil der Organisation vergessen. Die Ergebnisse müssen dokumentiert, der Mandant informiert und die Akte abschließend bearbeitet werden.

Das gilt auch, wenn der Termin in Begleitung des Mandanten wahrgenommen wurde. Erfahrungsgemäß kann dieser in der Stresssituation eines Gerichtstermins nicht alle Informationen aufnehmen. Skizzieren Sie ihm kurz den Verlauf der Verhandlung und zeigen Sie die weiteren Schritte auf: Wie geht es weiter? Wann ist der Verkündungstermin oder wurde bereits im Anschluss an die Sitzung verkündet? Wann ist mit der Vorlage einer Entscheidung zu rechnen?

Wurde eine (überwiegend positive) Entscheidung am Ende der Sitzung getroffen, sollten Sie bereits jetzt einen Kostenfestsetzungs- oder Kostenausgleichungsantrag stellen. Das sichert einen frühen Zinslauf. Sofern es um eine Leistungsklage geht, fordern Sie den Gegner auf, die titulierte Schuld zu begleichen. Zudem können Sie bereits die Formalien für die Zwangsvollstreckung beantragen (Vollstreckungsklausel, ggf. Zustellungsklausel).

Beachten Sie | Die Vorlage der Entscheidung ist nicht notwendig, sofern der Inhalt bekannt ist. Die sofortige Beantragung der Formalien der Zwangsvollstreckung zeigt dem Mandanten, dass Sie sein Anliegen ernst nehmen und Formalien korrekt abarbeiten.

Checkliste /  für den Gerichtstermin

Eingang der Ladung
  • Fristen eintragen, die durch Ladung ausgelöst werden
  • Fristen für rechtzeitige Zustellung von vorbereitenden Schriftsätzen eintragen
    • Mindestens eine Woche vor der Verhandlung bei eigenem neuen Vorbringen
    • Mindestens drei Tage vor der Verhandlung bei Erwiderung
  • Gerichtstermin eintragen
  • Falls nötig: Terminverlegung prüfen (steht z. B. Eilrechtsschutz entgegen?)
  • Mandant über Termin und ggf. Erfordernis des persönlichen Erscheinens bzw. Parteieinvernahme informieren
Eine bis zwei Wochen vor dem Termin
  • Muss noch auf gegnerischen Schriftsatz erwidert werden?
  • Ist Mandant geladen? Hat er zugesagt?
Ein Tag vor dem Termin
  • Akte auf Vollständigkeit und Chronologie prüfen
  • Dokument zur Übersicht (Termin, Saal, Anträge) vorbereiten
Während des Termins
  • Terminzettel ausfüllen (Stichpunkte, verkündete Fristen usw.)
Nach dem Termin
  • Ergebnisse dokumentieren
  • Mandanten gegenüber: Verhandlung zusammenfassen und erklären, Ausblick geben
  • ggf. Kostenfestsetzungs- oder Kostenausgleichsantrag stellen
  • Gegner zur Leistung auffordern
  • Formalien der Zwangsvollstreckung beantragen
Zum Abschluss
  • Gegenüber Mandanten oder – bei Erteilung von Deckungsschutz – gegenüber Rechtsschutzversicherung abrechnen

AUSGABE: AK 3/2025, S. 48 · ID: 50307828

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