Aug. 2024
Aktuell geöffnet
Ausgabe abgeschlossen
Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Aug. 2024 abgeschlossen.
HilfsmittelversorgungPflegehilfsmittelvertrag: Vertragsverhandlungen sind gescheitert
Abo-Inhalt28.06.2024578 Min. Lesedauer
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
| Der Deutsche Apothekerverband e. V. (DAV) und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) konnten bei den Vertragsverhandlungen zum DAV-Pflegehilfsmittelvertrag keine Einigung erzielen, es musste die Einleitung eines Schiedsverfahrens veranlasst werden. |
Vertragliche Grundlage besteht noch bis zum 30.09.2024
Über den DAV-Pflegehilfsmittelvertrag besteht noch bis zum 30.09.2024 eine vertragliche Grundlage für die Versorgung der Patienten mit Pflegehilfsmitteln. Sollte es bis dahin zu keiner Einigung zwischen den Vertragsparteien gekommen sein, haben die Apotheken die Möglichkeit, den vom GKV-Spitzenverband angebotenen Einzelvertrag anzunehmen.
AUSGABE: AH 8/2024, S. 1 · ID: 50079946
Favorit setzen
Hinweis an Redaktion