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TISo nutzen Sie die Komfortsignatur in der Praxis!

Abo-Inhalt27.08.2025981 Min. LesedauerVon Angelika Schreiber, ZMV, Hockenheim

| Die Digitalisierung verspricht eine Vereinfachung und Beschleunigung der Arbeitsabläufe in der Zahnarztpraxis. Dass der Ausbau der Telematik-Infrastruktur (TI) trotzdem eher zögerlich und holprig verläuft, liegt nicht nur an den „Kinderkrankheiten“ der bereitgestellten Lösungen, sondern auch teilweise am fehlenden Verständnis für die Notwendigkeit der Digitalisierung. Zudem werden einzelne Elemente der TI in den Zahnarztpraxen noch nicht voll genutzt, wie zum Beispiel die Komfortsignatur. Allein angesichts des hohen Fachkräftemangels scheint es verwunderlich, dass noch immer zahlreiche Zahnarztpraxen die Einzelsignatur verwenden und den damit verbundenen größeren Verwaltungsaufwand in Kauf nehmen. |

Die Komfortsignatur ist die komfortabelste QES

Elektronische medizinische Dokumente wie z. B. Heil- und Kostenpläne, eRezept, eAU, müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) unterzeichnet werden. Diese ersetzt die Unterschrift per Hand. Zum Signieren wird der elektronische Heilberufsausweis des (Zahn-)Arztes (eHBA) ins Kartenlesegerät gesteckt und eine sechs- bis achtstellige PIN eingegeben. Die Vergütung seitens der KZV erfolgt im Rahmen der TI-Pauschale.

Voraussetzungen für die Nutzung der QES

  • Zugang zur TI
  • Konnektor PTV4+ oder höher
  • Mindestens zwei eHealth-Kartenterminals
  • eHBA der Zahnärztin / des Zahnarztes der Generation 2.0 und höher
  • PIN

Als QES tehen drei unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung, die Einzel-, Stapel- und Komfortsignatur:

  • Einzelsignatur: Für jede durchzuführende Signatur muss der eHBA ins Kartenlesegerät gesteckt und mit einer entsprechenden PIN bestätigt werden, um die qualifizierte elektronische Signatur durchzuführen und das Dokument ggf. versenden zu können. Die Einzelsignatur führt nicht unbedingt zur Vereinfachung der Abläufe, denn der beschriebene Vorgang muss im Laufe eines Behandlungstages vielfach wiederholt werden, was sich als zeitraubend und ineffizient darstellt.
  • Stapelsignatur: Wie der Begriff vermuten lässt, können bei der Stapelsignatur bis zu 250 Dokumente in Folge – also im Stapel – durch Stecken des eHBA mit Eingabe einer PIN signiert und versendet werden. Die entsprechenden Dokumente können im Praxisverwaltungssystem für die QES vorbereitet und hinterlegt werden. Häufig werden die Dokumente im Praxisablauf bis zum Ende eines Behandlungstages oder Halbtages gesammelt, um dann fortlaufend signiert und versendet zu werden.
  • Komfortsignatur: Besonders anwenderfreundlich ist die Komfortsignatur. Sie muss im Konnektor nur einmalig konfiguriert werden. Zu Beginn des Arbeitstages wird sie dann im PVS aktiviert. Der eHBA wird im Kartenterminal gesteckt und die PIN eingegeben. Der eHBA verbleibt während des Praxisablaufs (zur Nutzung der Komfortsignatur) im Terminal. So können innerhalb von 24 Stunden alle anfallenden digitalen Dokumente (bis zu 250 Stück) – je nach Bedarf – signiert werden. Am Ende des Behandlungstags wird der eHBA aus dem Konnektor entnommen, ggf. wird zusätzlich eine Eingabe im Praxisverwaltungssystem erforderlich. Sollten 250 Signaturen erfolgt oder 24 Stunden vergangen sein, wird der Prozess automatisch beendet.

Die Vorteile der Komfortsignatur für die Praxis

Praxistipps |

  • Das Kartenterminal (für die Komfortsignatur) sollte nicht an der Anmeldung stehen, sondern in einem nicht öffentlich zugänglichen, gesicherten Umfeld stehen. Mithilfe eines persönlichen Passworts (ggf. alternative Authentifizierung) kann sich der Zahnarzt (eHBA-Besitzer) während des Praxisbetriebs gegenüber der Praxisverwaltungssoftware identifizieren und die qualifizierte elektronische Signatur (QES) z. B. zum Ausstellen eines eRezepts auslösen. Er kann von seinem PVS-Arbeitsplatz auf das Kartenterminal zugreifen, vorausgesetzt, der eHBA ist/bleibt gesteckt. Damit entfallen auch unnötige Wege innerhalb der Praxisräume.
  • Sind mehrere Behandler in einer Praxis tätig, so benötigt jeder dieser Zahnärzte/Zahnärztinnen einen eigenen eHBA, um medizinische Dokumente zu signieren. In diesem Fall müssen ausreichend Kartenterminals zur Aktivierung mehrerer elektronischer Signaturen (QES) zur Verfügung stehen. Die Zuordnung zum jeweiligen Behandler erfolgt über die o. g. Identifikation gegenüber der Praxisverwaltungssoftware.
  • Für jede weitere durchzuführende Signatur entfällt – bei der Komfortsignatur – das erneute Stecken des eHBA und die Eingabe der PIN. Vor allem beim eRezept zeigt sich die Vereinfachung. Die digitale Signatur (Komfortsignatur) erfolgt direkt beim Ausstellen und bietet damit den größtmöglichen organisatorischen Vorteil.
  • Die Komfortsignatur hilft die organisatorischen Abläufe in der Zahnarztpraxis zu beschleunigen und zu optimieren. Unter anderem werden Papier und Kosten gespart sowie das Praxispersonal entlastet. Digitale Lösungen – wie die Komfortsignatur – helfen auch die Prozesse effizienter zu gestalten und damit Personalengpässen entgegenzuwirken. So können Arbeitsabläufe optimiert werden, was letztendlich zur Qualitätssteigerung führt.
  • Das eRezept allein bringt dem Patienten keinen wirklichen Fortschritt. Meist kann er nicht sofort – wie zu Zeiten des Papierausdrucks – im Anschluss an den Zahnarztbesuch in der nahe gelegenen Apotheke sein Rezept einlösen. Durch die Komfortsignatur hingegen wird der Verordnungsprozess in der Praxis beschleunigt und vereinfacht. Nach dem Signieren werden die Daten des eRezepts sofort an einen entsprechenden Server übermittelt. Die Apotheke kann die Verordnung sofort abrufen und das Medikament – sofern verfügbar – direkt an den Patienten abgeben.

ID: 50517071

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