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ImplantatprothetikFriktionsverstärkung an implantatgetragener Prothese – wie abrechnen?
| Frage: „Wie ist eine Friktionsverstärkung an einer rein implantatgetragenen Prothese zu beantragen bzw. abzurechnen?“ |
Antwort: Die Deutsche Gesellschaft für zahnärztliche Prothetik und Werkstoffkunde (DGZPW) hat bereits vor Jahren entschieden, dass bestimmte Maßnahmen zur Wiederherstellung der Friktion von Teleskop- und Konuskronen als dauerhaft zu betrachten sind. Dabei kommen unterschiedliche zahntechnische Leistungen zur Anwendung.
Diese vier Optionen gibt es | |||
Option | Leistung | Festzuschuss | Honorar |
1 | Das Aufbringen von zwei bis vier Laserpunkten im Innenlumen der Sekundärkrone ist eine gleichartige Versorgung und dient der punktuellen Verkleinerung des Fügespalts. |
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2 | Das Einbringen eines „Clips“ nach Fensterung der Sekundärkrone durch Einfräsung einer Rille in die Primärkrone ist eine gleichartige Versorgung. Der „Clip“ wird im Fenster verankert und ragt mit seinem Retentionsteil in die Rille. |
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3 | Das Aufbringen einer Schicht aus Galvanogold zur Verkleinerung des Innenlumens der Sekundärkrone ist nicht als dauerhaft zu klassifizieren und löst daher keinen Festzuschuss aus. |
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4 | Das Auffüllen des Fügespalts mit Kunststoff oder Silikonschichten zur Verkleinerung des Innenlumens der Sekundärkrone ist nicht als dauerhaft zu klassifizieren und löst daher keinen Festzuschuss aus. |
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AUSGABE: AAZ 5/2025, S. 1 · ID: 50374052