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KinderzahnheilkundeFluoridlackanwendung bei Kindern bis zum sechsten Lebensjahr – zwei Abrechnungsbeispiele

Abo-Inhalt05.03.2024358 Min. LesedauerVon Angelika Schreiber, ZMV, Hockenheim

| Am 18.01.2024 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Bindung der Fluoridlackanwendung (FLA) zur Zahnschmelzhärtung bei Kindern im Alter von 33 bis 72 Monaten an ein erhöhtes Kariesrisiko aufgehoben (AAZ 03/2024, Seite 6 ff.). Wie die FLA in Zusammenhang mit weiteren zahnärztlichen Leistungen in der entsprechenden Altersgruppe abzurechnen ist, veranschaulicht dieser Beitrag anhand zweier Beispiele. |

1. Untersuchungen mit Versiegelung und regelmäßiger FLA

Zwischen dem 31. und 37. Lebensmonat des Patienten finden drei Untersuchungen mit regelmäßiger Fluoridanwendung statt. In einer vierten Sitzung werden die Fissuren der Milchmolaren 74 und 84 versiegelt.

Beispiel 1

Sitzung

Zahn/Gebiet

Leistung

Anzahl

BEMA

GOZ/GOÄ

1. Sitzung

GKV-Patient (31. Lebensmonat)

OK/UK

Früherkennungsuntersuchung und Beratung zur Ernährung

1

FU1c

Praktische Anleitung der Mutter zur Mundhygiene beim Kind

1

Fu Pr

OK/UK

Fluoridanwendung zur Zahnschmelzhärtung

1

FLA

2. Sitzung

(34. Lebensmonat)

Kontrolle des Milchzahngebisses und Beratung zur häuslichen Fluoridierung

Ä1

Fluoridanwendung zur Zahnschmelzhärtung

1

FLA

3. Sitzung

(37. Lebensmonat)

OK/UK

Früherkennungsuntersuchung

1

FU2

Beratung zur Fissurenversiegelung der Milchmolaren 74, 84

Privatvereinbarung gem. § 8 Abs. 7 BMV-Z erstellt und ausgehändigt

4. Sitzung

Privatvereinbarung liegt unterschrieben vor

74, 84

Reinigung von weichen Belägen, Schmelzätzung und Fissurenversiegelung

2

2000

OK/UK

Fluoridanwendung zur Zahnschmelzhärtung

1

FLA

Im Rahmen der Früherkennungsuntersuchung im Alter von 31 Monaten wird die Mutter über zahngesunde Ernährung und häusliche Fluoridierungsmaßnahmen beraten. Sie erhält Empfehlungen zur Mundhygiene des Kindes und wird praktisch angeleitet. Die Sitzung schließt mit der FLA zur Zahnschmelzhärtung ab. Nach drei Monaten erfolgt die Kontrolle des Milchgebisses, einschließlich Beratung und FLA. Die Früherkennungsuntersuchung nach FU2 ist erst im folgenden Kalenderhalbjahr (Mindestabstand vier Monate) möglich.

Der Früherkennungsuntersuchung im Alter von 37 Monaten nach FU2 schließt sich die Empfehlung zur Fissurenversiegelung der Milchmolaren 74 und 84 an. Sie wird als Privatleistung vereinbart, da diese Leistung nicht im Leistungskatalog der GKV enthalten ist. Die 4. Sitzung umfasst die vereinbarte Fissurenversiegelung der Zähne 74, 84 und die Fluoridanwendung.

2. Untersuchung, Füllungstherapie und engmaschige FLA

Bei einem vierjährigen Patienten werden nach einer Früherkennungsuntersuchung in einer separaten Sitzung die Milchmolaren 64 und 65 mit Kompositfüllungen versorgt. Innerhalb der nächsten sechs Monate erfolgen weitere Vorsorgeuntersuchungen und eine engmaschige FLA.

Beispiel 2

Sitzung

Zahn/Gebiet

Leistung

Anzahl

BEMA

GOZ/GOÄ

1. Sitzung

GKV-Patient (4 Jahre)

OK/UK

Früherkennungsuntersuchung

1

FU2

62–65

Sensibilitätsprüfung (positiv)

1

ViPr

64, 65

Röntgenaufnahme (Kariesdiagnostik)

1

Rö2

UK

Zahnsteinentfernung

1

Zst

2. Sitzung

65

Beseitigung störenden Zahnfleischs

1

bMF

65

Kompositfüllung 2fl.od

1

13f

64

Kompositfüllung 1fl. (o)

1

13e

Fluoridanwendung zur Zahnschmelzhärtung

1

FLA

3. Sitzung

Quartalswechsel (4 Jahre und 3 Monate alt)

OK/UK

Kontrolle des Milchgebisses und Beratung über engmaschige Fluoridanwendungen

1

Ä1

OK/UK

Fluoridanwendung

1

FLA

4. Sitzung

Quartalswechsel (4 ½ Jahre alt)

OK/UK

Eingehende Untersuchung

1

01

OK/UK

Fluoridanwendung zur Zahnschmelzhärtung

1

FLA

Bei der Früherkennungsuntersuchung nach FU2 zeigen sich kariöse Defekte an den Zähnen 64, 65. Nach Sensibilitätsprüfung, Röntgenkontrolle und anschließender Zahnsteinentfernung wird ein Termin zur Füllungstherapie vereinbart. Die Milchmolaren können bei Kindern bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots mit Kompositrestaurationen zulasten der GKV versorgt werden. Es folgt die Fluoridierung zur Schmelzhärtung nach FLA.

Drei Monate später erfolgt die Kontrolle des Milchgebisses mit Beratung zu entsprechenden Vorsorgemaßnahmen sowie die Fluoridanwendung zur Zahnschmelzhärtung. Weitere drei Monate danach (Abstand zur FU2 mehr als 4 Monate / neues Kalenderhalbjahr) kann eine eingehende Untersuchung mit anschließender Fluoridierung folgen. Die nächste Früherkennungsuntersuchung nach FU2 ist erst nach Ablauf von 12 Monaten möglich.

AUSGABE: AAZ 4/2024, S. 14 · ID: 49903164

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