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EBM/TSVG/DIgitalisierungAkuttermine über die Praxishomepage anbieten

Abo-Inhalt07.02.20254 Min. LesedauerVon Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht und Sozialrecht Babette Christophers LL.M., Münster, christophers.de

| Hausärzte können ihren Patienten mittlerweile über ihre eigene Homepage die Buchung von Akutterminen nach dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) ermöglichen. Der bislang erforderliche Umweg über die Terminservicestelle (TSS) wird damit abgekürzt. Das TSVG war im Jahr 2019 in Kraft getreten und sorgt bei einem schnellen Terminangebot oder auch bei einer zügigen Vermittlung für attraktive Honorare, die für den Hausarzt extrabudgetär vergütet werden. Eine dazu passende EDV-technische Vereinfachung ist für alle Arztpraxen mit einer eigenen Praxiswebsite umsetzbar. |

Voraussetzung für die Buchung von Akutterminen

Um festzustellen, ob ein Patient berechtigt ist, einen Akuttermin in Anspruch zu nehmen, mussten die Patienten bisher über die von den KVen betriebene Informationsplattform und Hotline unter der Telefonnummer 116117 eine entsprechende Notwendigkeit feststellen lassen. Mittlerweile können die Patienten diese medizinische Ersteinschätzung digital selbst vornehmen.

Über das SmED d-System (SmED = Strukturierte medizinische Ersteinschätzung in Deutschland) geben die Patienten dabei online ihre gesundheitlichen Beschwerden ein. Am Ende der Abfrage erhalten sie vom System eine Einschätzung des Behandlungsbedarfs. Wenn das Ergebnis des SmED-Durchlaufs ergibt, dass eine ambulante Behandlung innerhalb von 24 Stunden notwendig ist, kann der Patient über das Feature „Akuttermin?“ direkt über die Website der Praxis gehen. Um diese Option auch nutzen zu können, muss der entsprechende Arzt im Vorfeld natürlich auch Akuttermine in den Terminservice der Plattform 116117 eingestellt haben.

Technische Umsetzung der Vermittlung von Akutterminen

Um den Patienten die Möglichkeit bieten zu können, zur medizinischen Ersteinschätzung und ggf. Buchung von Akutterminen direkt über die Praxishomepage zu gelangen, ist es notwendig, dass ein für die entsprechende Praxis generierter HTML-Code auf der Praxiswebsite eingebettet wird.

Dieser HTML-Code leitet den Patienten nicht nur zum Patienten-Navi der Plattform 116117, sondern er ermöglicht auch – über die anonymisierte BSNR des Vertragsarztes der Praxis – eine Wiedererkennung der Praxis im 116117- Terminservice. Auf diese Weise können die vom Arzt eingestellten Termine dem Patienten angezeigt werden, wenn es sich um einen Akutfall handelt. Voraussetzung ist dabei, dass der Arzt ausreichend Termine in den 116117-Terminservice eingestellt hat. Anleitungen und Tutorials finden Sie hierzu online auf dem Portal der 116117 unter iww.de/s12396.

Der HTML-Code steht innerhalb des 116117-Terminservice im Bereich Tools unter dem Reiter „Code Akuttermine“ als Zip-Datei zur Verfügung. Der Download des HTML-Codes kann dort direkt erfolgen.

Die Zip-Datei sollte dem Dienstleister, der die Praxiswebsite des Hausarztes oder des sonstigen Vertragsarztes betreut, zur Verfügung gestellt werden. Der HTML-Code gilt nur für die jeweilige Praxis und ist nicht auf andere Praxen übertragbar. Sobald der HTML-Code integriert ist, wird auf der entsprechenden Praxiswebsite der Button „Akuttermin?“ sichtbar. Klickt der Patient auf diesen Button, wird er automatisch in das Patienten-Navi der 116117 geleitet. Hier gibt er seine gesundheitlichen Beschwerden in die Software ein und wird im Akutfall direkt in den 116117 Terminservice geleitet. Dort sieht er dann eine Liste der verfügbaren Akuttermine und kann sie direkt buchen. Hilfreich ist hierzu die technische Anleitung, die die KV Berlin online unter iww.de/s12395 zur Verfügung gestellt hat.

Abrechnung von Akutfällen – Zuschlag von 200 Prozent

Für die Abrechnung des Akutfalls wird die gleiche EBM-Position angesetzt, die auch für den „normalen“ TSS-Terminfall gilt. Diese EBM-Nr. wird mit dem Buchstaben A (für Akutfall) gekennzeichnet. Zusätzlich wird der Abrechnungsschein in der Praxisverwaltungssoftware unter der „Vermittlungsart“ als „TSS-Akutfall“ gekennzeichnet. Die Kennzeichnung mit dem Buchstaben „A“ ist Voraussetzung für den Zuschlag auf die Versichertenpauschale, der immerhin 200 Prozent beträgt. Wichtig ist, dass auch der Vermittlungscode, mit dem der Termin gebucht wurde, im dafür vorgesehenen Feld angegeben wird (Details zu den Voraussetzungen und der Abrechnung von TSS-Terminfällen siehe AAA 01/2023, Seite 3)!

Weiterführende Hinweise
  • Unklarheiten bei Hausarztvermittlungsfällen: 7 Antworten auf Ihre Fragen (AAA 02/2023, Seite 4)
  • Sonderausgabe „Terminvermittlung 2023: So funktioniert die neue Hausarztvermittlung nach EBM-Nrn. 03008/04008“(AAA-Download-Dokument, online unter iww.de/s12398)

AUSGABE: AAA 2/2025, S. 14 · ID: 50303192

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