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LeserforumCave: Wegfall der PFG in Gemeinschaftspraxen

Abo-Inhalt01.03.20232888 Min. Lesedauer

| Frage: Wir sind eine Gemeinschaftspraxis, bestehend aus einem Arzt der hausärztlichen Versorgung (Allgemeinmediziner), einem Internisten, einem Chirurgen und einem Orthopäden, alle drei im fachärztlichen Versorgungsbereich tätig. Bei einem Abrechnungsseminar wurde das folgende Problem dargelegt: Die Ärzte des fachärztlichen Versorgungsbereichs einer versorgungsbereichsübergreifenden Gemeinschaftspraxis erhalten die Vergütung der Pauschale fachärztliche Grundversorgung (PFG) samt Zuschläge nicht, wenn bei einem Patienten ein Arzt des hausärztlichen Versorgungsbereichs – so wie bei uns – nur eine einzige Gebührenordnungsposition abrechnet, die die Vergütung der PFG ausschließt. Wenn also der Allgemeinarzt in unserer Praxis z. B. eine Spirografie nach EBM-Nr. 03330 bei einem Patienten abrechnet, wird dann die PFG den Ärzten des fachärztlichen Versorgungsbereichs nicht vergütet? |

Antwort: Gemäß 4.3.8 der Allgemeinen Bestimmungen zum EBM ist die Vergütung der PFG in Behandlungsfällen ausgeschlossen, in denen Leistungen abgerechnet werden, die nicht der fachärztlichen Grundversorgung zugerechnet werden, die Spirografie nach Nr. 03330 gehört dazu.

Merke | In einer Gemeinschaftspraxis – so auch bei Ihnen – gehören alle Leistungen, die in demselben Quartal bei demselben Patienten von verschiedenen Ärzten – egal welcher Fachrichtungen – erbracht werden, zu ein und demselben Behandlungsfall.

Die PFG wird somit für alle Ärzte des fachärztlichen Versorgungsbereichs ausgeschlossen, wenn einer der Ärzte der Gemeinschaftspraxis bei demselben Patienten eine die PFG ausschließende Leistung (EBM-Nr.) berechnet.

Folgende EBM-Nrn. des hausärztlichen Versorgungsbereichs, die von Hausärzten regelmäßig erbracht werden, schließen die PFG aus:

Fazit | Ob in einer versorgungsbereichsübergreifenden Gemeinschaftspraxis auf die Abrechnung einer gering bewerteten (und die PFG ausschließenden) EBM-Nr., z. B. eine Spirografie nach Nr. 03330 mit 53 Punkten bzw. 6,09 Euro beim Orientierungswert 2023, verzichtet werden sollte, um die Vergütung der PFG sicherzustellen, ist eine schwierige Frage.

Grundsätzlich besteht die Verpflichtung, alle erbrachten und nach dem EBM berechnungsfähigen Leistungen abzurechnen.

  • Nr. 03321 (198 Punkte) Belastungs-EKG,
  • Nr. 03322 (48 Punkte) Aufzeichnung Langzeit-EKG,
  • Nr. 03241 (86 Punkte) Auswertung Langzeit-EKG,
  • Nr. 03324 (57 Punkte) Langzeit-RR,
  • Nr. 03330 (53 Punkte) Spirografie,
  • Nr. 03331 (94 Punkte) Rekto-/ Proktoskopie

AUSGABE: AAA 3/2023, S. 6 · ID: 49198083

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