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ArbeitgeberleistungenNachhilfe für Mitarbeiterkinder auf Kosten des Arbeitgebers?

25.01.2024281 Min. Lesedauer

| Frage: Kann der Arbeitgeber die Nachhilfe für Mitarbeiterkinder zahlen und der Arbeitnehmer die Leistung für seine Kinder dann komplett kostenlos in Anspruch nehmen? Ist das eine Sachzuwendung, die nach § 37b Einkommensteuergesetz (EStG) pauschaliert werden kann? |

Antwort: Ja, das ist möglich, wenn der Arbeitgeber den Vertrag mit dem Nachhilfeunternehmen abschließt, die Kosten hierfür bezahlt (keine nachträgliche Kostenerstattung) und der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber nicht anstelle der Nachhilfe einen vergleichbaren Geldbetrag verlangen kann. Dann liegt eine Sachzuwendung vor. Wird diese zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt (keine Gehaltsumwandlung), kann diese nach § 37b EStG mit 30 Prozent pauschal versteuert werden – sprechen Sie (auch wegen der Sozialversicherung) ggf. mit Ihrem Steuerberater.

Weiterführende Hinweise
  • Tankgutscheine statt Gehalt sind sozialversicherungspflichtig (ZP 08/2021, Seite 1)
  • Mitarbeiter bewirten und die Kosten von der Steuer absetzen (ZP 12/2020, Seite 3)
  • Obstkorb für die Angestellten – hält gesund, macht zufrieden und ist steuerfrei (ZP 04/2022, Seite 14)

AUSGABE: ZP 2/2024, S. 1 · ID: 49861379

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