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LohnsteuerPkw als Gehaltsextra: keine Schätzung bei Fahrtenbuchmethode
| Den eigenen Angestellten einen Pkw als Gehaltsextra zu überlassen, kann sich auch für Inhaber von Zahnarztpraxen lohnen (ZP 12/2021, Seite 20). Wenn die Beschäftigten dafür ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch führen, müssen sie alle Kosten einzeln und belegmäßig nachweisen. Eine Schätzung von belegmäßig nicht nachgewiesenen Aufwendungen schließt die Anwendung der Fahrtenbuchmethode für die Bemessung des geldwerten Vorteils aus der Überlassung eines Pkw aus (Bundesfinanzhof [BFH], Urteil vom 15.12.2022, Az. VI R 44/20). |
Die Schätzung sei bei der Fahrtenbuchmethode nicht erlaubt, so der BFH. Die Fahrtenbuchmethode gründe nämlich auf dem Zusammenspiel der Gesamtfahrleistung durch die im Fahrtenbuch selbst vollständig dokumentierten Fahrtstrecken einerseits und einer vollständigen Bemessungsgrundlage dafür andererseits, nämlich dem Ansatz der gesamten Kfz-Aufwendungen mittels belegmäßiger Erfassung der durch das Kfz insgesamt entstehenden Aufwendungen.
AUSGABE: ZP 4/2023, S. 1 · ID: 49300963